Erste Hilfe Aushang – die richtige Vorgehensweise betonen
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Erste Hilfe Aushang – die richtige Vorgehensweise betonen

Betriebsunfälle und gesundheitliche Notfälle stellen in Arbeitsstätten leider keine Seltenheit dar. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verrät, kommt es Jahr für Jahr zu rund 750.000 Arbeitsunfällen [1]. Um im Ernstfall die nötige Hilfe leisten und schwerwiegende Gesundheitsschäden vermeiden zu können, spielen die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen eine zentrale Rolle. Als Leitlinie kann hierbei der Ernste Hilfe Aushang dienen, der wichtige Maßnahmen ins Gedächtnis ruft und gleichzeitig dabei hilft, Ruhe zu bewahren. Welche Inhalte im Erste Hilfe Aushang dargestellt werden und was bei der Erstellung zu beachten ist, verrät Ihnen Brandschutz Checkup.

Ist der Erste Hilfe Aushang in Betrieben Pflicht?

Tatsächlich ist es für Unternehmer Pflicht, Versicherte durch einen Erste Hilfe Aushang oder in anderer schriftlicher Form zu Erste-Hilfe-Maßnahmen zu informieren. Dies wird in § 24 Absatz 5 DGUV Vorschrift 1 festgelegt. Alle Arbeitnehmer des Betriebes müssen Hinweise zum richtigen Erste-Hilfe-Verhalten, dem Absetzen eines Notrufs und Erste-Hilfe-Einrichtungen vor Ort erhalten. Zu ergänzen sind Informationen zu Ersthelfern im Betrieb, sowie anzufahrende Krankenhäuser oder anzusprechende Ärzte. Hierzu wird der unfallversicherungsrechtliche Aushang zur Ersten Hilfe der DGUV (204-001) explizit erwähnt. Selbstredend müssen neben dem Aushang zur Ersten Hilfe auch entsprechende Einrichtungen und Erste-Hilfe-Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden – ihr Standort ist im Aushang zu erwähnen.

Die richtige Größe wählen

In den meisten Fällen wird der Erste Hilfe Aushang im DIN A3 Format bereitgestellt, um eine gute Sicht- und Lesbarkeit aller dargestellten Informationen zu ermöglichen. Handelt es sich um kleinere Teilbereiche des Betriebes, reicht oft auch ein DIN A4 Erste-Hilfe-Aushang aus, sofern dieser alle Vorgehensweisen gut sichtbar darstellt.

Wichtig ist, dass der Erste Hilfe Aushang an ausreichend vielen Stellen in der Arbeitsstätte angebracht wird. Das erleichtert die Zugänglichkeit im Ernstfall und fördert die schnelle, sowie zielgerichtete Hilfeleistung. Bei der Montage des Aushangs sollte auf eine passende Höhe geachtet werden. Hier können sich Verantwortliche an der DIN 23601 für Flucht- und Rettungspläne orientieren: Diese gibt eine Montage in Höhe von 1,60m vor, um die Lesbarkeit für alle Personen zu gewährleisten. Dieselbe Höhe kann auch für den Erste Hilfe Aushang sinnvoll sein.

Unterweisung der Mitarbeiter bedenken

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer auch für die Unterweisung der Versicherten zu sorgen. Versicherte sind alle Beschäftigten des Betriebes, da dies gesetzlich geregelt ist. Bei einer Unterweisung muss das richtige Verhalten der Mitarbeiter bei betrieblichen Unfällen geklärt werden – und das mindestens einmal im Jahr. Wechseln die Beschäftigten häufig oder ändern sich relevante Details, sollte die Unterweisung häufiger wiederholt werden. Allgemein ist es wichtig, dass hierbei folgende Dinge geklärt werden:

  • Wo sind die Ersthelfer des Unternehmens zu finden – und wie sind sie zu erreichen?
  • Gibt es einen speziell festgelegten Betriebssanitäter?
  • Wie können Mitarbeiter Ersthelfer bestmöglich unterstützen?
  • Welches Vorgehen wird bei einem Unfall betrieblich vorgegeben?
  • Wem muss der Betriebsunfall gemeldet werden – und wie ist er zu dokumentieren?
  • Welchen Pflichten müssen Mitarbeiter bei der Ersten Hilfe allgemein nachkommen?

Erste Hilfe: Welchen Pflichten müssen DGUV Versicherte nachkommen?

Damit der Erste Hilfe Aushang nicht erst im Ernstfall beachtet wird, sollten sich alle Betriebsmitarbeiter über ihre Pflichten in Bezug auf Erste Hilfe und Notfälle im Klaren sein. Dazu zählt, dass Mitarbeiter die betrieblichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe unterstützen und den Vorgaben (beispielsweise zu den richtigen Verhaltensweisen) folgen müssen. Zudem sind Mitarbeiter dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsunfällen und anderen Gesundheitsschäden zu berücksichtigen, die von der Unternehmensleitung aufgestellt wurden. Versicherte sollten außerdem für die Sicherheit aller sorgen, die unmittelbar von ihren Handlungen betroffen sein könnten.
Ersthelfer: Jedes Unternehmen sollte (wie im Siebten Sozialgesetzbuch vorgeschrieben wird) über Ersthelfer verfügen. Diese müssen Betroffene nach einem Unfall erstversorgen, den Rettungsdienst alarmieren und den Unfall melden. Zudem gehört die Prüfung des Materials zur Ersten Hilfe (auch des Erste Hilfe Anhangs) zu ihren Aufgaben. Ersthelfer müssen alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, beziehungsweise diesen auffrischen.

Aktualität des Erste Hilfe Aushangs sicherstellen

Der Erste Hilfe Aushang gemäß DGUV Info 204-001 muss stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Wechseln die Ersthelfer oder sonstige Ansprechpartner, ist dies sofort in den Aushang einzutragen. So kommt es im Ernstfall nicht zu unnötigen Verzögerungen. Zahlreiche Erste Hilfe Aushänge bestehen aus Aluminium und sind beschriftbar. Müssen Änderungen eingetragen werden, können Beschriftungen ganz einfach ausradiert werden. Dies stellt sicher, dass nicht der gesamte Erste Hilfe Aushang ausgetauscht werden muss.

Diese Informationen lassen sich dem Erste Hilfe Aushang entnehmen

Der Erste Hilfe Aushang verfügt über bildliche Darstellungen, die den Ablauf der verschiedenen Erste-Hilfe-Maßnahmen verdeutlichen sollen. Diese können Ersthelfern dabei helfen, sich an Erlerntes zu erinnern – auch in brenzlichen Situationen. Kurze Anweisungen sind ebenfalls auf dem Aushang zu finden, die auch andere Mitarbeiter zur richtigen Vorgehensweise informieren. Die Betriebsleitung muss die Informationen durch folgende Eintragungen ergänzen:

  • Notruf-Nummer
  • Standort des Erste-Hilfe-Materials
  • Namen und Erreichbarkeit der Ersthelfer
  • Namen und Erreichbarkeit der Betriebssanitäter
  • Standort des Erste-Hilfe-Raumes (falls vorhanden)
  • Anschrift der nächstgelegenen Ärzte und Krankenhäuser

Die Informationen müssen sich dem Erste Hilfe Aushang möglichst leicht entnehmen lassen. Daher spielt es eine zentrale Rolle, dass alle Angaben gut leserlich und groß genug eingetragen werden. Übrigens: Der genaue Inhalt ergibt sich außerdem aus den möglichen Verletzungen im Betrieb und kann durch ein Beiblatt oder einen zusätzlichen Aushang ergänzt werden. Beispielsweise, wenn es um den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen geht. Der Aushang kann inhaltlich den verschiedenen Arbeitsbereichen im Unternehmen angepasst werden.

Was ist noch zum Erste Hilfe Aushang zu beachten?

Bei der Wahl des Aushangs zur Ersten Hilfe ist auf beständiges Material zu achten, das vor Staub, Schmutz und Beschädigungen geschützt wird. Im besten Fall hält der Aushang auch hohen Temperaturen stand, um beispielsweise auch im Brandfall als Leitfaden genutzt werden zu können. Erste Hilfe Aushänge aus Aluminium halten in der Regel auch hohen Temperaturen (bis zu 130 Grad Celsius) stand. Darüber hinaus sollte das Material Feuchtigkeit standhalten und sich möglichst gut reinigen lassen.

Quellen:
[1] https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4590#:~:text=Die%20Unfallzahlen%20sind%20gegenüber%20dem,weniger%20als%202019%20(811.722).