Brandschutzhelfer – Von der Schulung bis hin zu den Aufgaben im Betrieb
brandschutzhelfer
Sie befinden sich hier:

Brandschutzhelfer – Von der Schulung bis hin zu den Aufgaben im Betrieb

Brandschutzhelfer unterstützen Unternehmer bei allen organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Aspekten des Brandschutzes. Sie müssen speziell aus- und fortgebildet werden, um Bränden im Arbeitsalltag sinnvoll vorzubeugen und im Ernstfall die Sicherheit aller Betroffenen zu fördern. Was zu den Aufgabenbereichen eines Brandschutzshelfers gehört, worin sich Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte unterscheiden und welche Ausbildung vonnöten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag genauer.

Definition zum Brandschutzhelfer: Um was handelt es sich hierbei?

Bei einem Brandschutzhelfer handelt es sich um einen Beschäftigten im Betrieb, der vom Arbeitgeber speziell zur Brandvorbeugung und -Bekämpfung (bei Entstehungsbränden) ernannt wird. Dieses Amt wird zusätzlich zur eigenen Tätigkeit im Betrieb ausgeübt und soll dazu beitragen, die Sicherheit aller Beschäftigten zu erhöhen. Brandschutzhelfer kennen sich durch eine theoretische und praktische Ausbildung besser mit den Brandgefahren, vorbeugenden Maßnahmen und dem Umgang mit Löschmitteln aus – weshalb sie im Ernstfall einen direkten Ansprechpartner darstellen. Es handelt sich hierbei übrigens um eine rein freiwillige Tätigkeit, für die der Arbeitgeber ausreichend Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten einzurichten hat.

Dazu dienen Brandschutzhelfer in Unternehmen

Brandschutzhelfer sollen dabei helfen, der Brandentstehung in Betrieben vorzubeugen. Darüber hinaus sollen sie die zeitnahe Bekämpfung von Entstehungsbränden übernehmen, um eine Ausbreitung des Brandes und damit Personen- und Sachschäden zu verhindern. Des Weiteren stellen Brandschutzhelfer eine geordnete und sichere Evakuierung aller gefährdeten Personen aus der Arbeitsstätte sicher. Kurzum: Die speziell ausgebildeten Mitarbeiter sollen im Gefahrenfall hilfreiche Ansprechpartner darstellen, die die Sicherheit aller Beteiligten vor dem Eintreffen der Rettungskräfte erhöhen.

Brandschutzhelfer Pflicht – das müssen Arbeitgeber beachten

Im Abschnitt “Maßnahmen gegen Brände” der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wird festgelegt, dass eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern mit dem Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen ist. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist in dem Fall von Brandschutzhelfern die Rede, die in Bezug auf die Bekämpfung von Entstehungsbränden, vorbeugenden Brandschutz und auch das Verhalten im Brandfall fachkundig ausgebildet werden müssen. Unternehmer können also davon ausgehen, dass die Ernennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern in allen Betrieben Pflicht ist. Sowohl in der Arbeitsstättenverordnung, als auch die DGUV-Vorschrift wird zusätzlich auf die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern hingewiesen.

Zusätzlich gilt: Alle Mitarbeiter sind einmal jährlich zu unterweisen

Damit sich nicht nur Brandhelfer im Ernstfall zurechtfinden und den Brand eindämmen können, sollten laut Arbeitsschutzgesetz alle Beschäftigten einmal jährlich unterwiesen werden. Ziel ist es hierbei, über Brandgefahren im Betrieb aufzuklären, sowie alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen. Bei der Unterweisung sollte eine Evakuierungsübung durchgeführt werden, damit Mitarbeiter mit der Fluchtwegführung möglichst vertraut sind und die Selbstrettung im Ernstfall erleichtert wird. Gleichzeitig sollten Arbeitgeber Beschäftigte zu allen verfügbaren Meldeanlagen und Hilfsmitteln wie Feuerlöschern und dem richtigen Verhalten im Brand- und Notfall unterweisen. Jeder neue Mitarbeiter muss vor Arbeitsbeginn ebenfalls entsprechend unterwiesen werden. Bei der Unterweisung können sowohl die Brandschutzordnung des Betriebes, als auch Flucht- und Rettungswege mit einbezogen werden.

Wichtig: Solche Unterweisungen sind nach DGUV-Vorschrift auch zu dokumentieren. Auch hierbei können Brandschutzhelfer Arbeitgeber unterstützen.

Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?

Wie viele Brandschutzhelfer der Betrieb benötigt, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ist von dem Brandrisiko im Betrieb, aber auch der Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Es wird davon ausgegangen, dass es ausreicht, fünf Prozent aller Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern zu ernennen und auszubilden. Dieser Anteil sollte allerdings höher ausfallen, wenn:

  • Eine erhöhte Brandgefährdung im Unternehmen besteht
  • Sich im Betrieb eine hohe Anzahl ortsunkundiger Menschen aufhalten – etwa in Krankenhäusern
  • Viele Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind
  • Die Arbeitsstätte besonders weitläufig ausfällt

Unternehmer müssen ausreichend Brandschutzhelfer benennen, um auch Ausfallzeiten wie Unfall- und Krankheitstage, Mutterschaftsurlaub und Ähnliches problemlos abdecken zu können. Daher lohnt es sich, mehr Mitarbeiter entsprechend auszubilden, als nur die erforderliche Mindestanzahl.

Aufgaben der Brandschutzhelfer: Alle Tätigkeitsbereiche im Blick

Da Brandschutzhelfer einen wichtigen Teil des betrieblichen Brandschutz ausmachen, müssen sie sich mit allen dazugehörigen Aufgaben und Faktoren auskennen. Dementsprechend vielseitig fällt auch das Aufgabengebiet der Brandschutzhelfer aus. Grundsätzlich unterstützen Brandschutzhelfer Arbeitgeber dabei, die Sicherheit aller im Betrieb befindlichen Personen zu erhöhen. Dies tun sie, indem sie sich im Ernstfall der Löschung von Entstehungsbränden, Evakuierung und Menschenrettung widmen:

  • Evakuierung: Brandschutzhelfer übernehmen bei der Evakuierung aller im Gebäude befindlichen Personen eine aktive Rolle. Besucher und Mitarbeiter werden bei Bedarf auf die richtige Fluchtrichtung hingewiesen, anschließend prüfen Brandschutzhelfer, ob auch wirklich alle Personen das Gebäude verlassen haben. Unter Anweisung des Brandschutzhelfers finden sich alle Personen an der Sammelstelle ein. Anschließend sind Brandschutzhelfer dabei behilflich, alle Anwesenden auf Vollständigkeit zu überprüfen und eintreffende Rettungskräfte über die Situation zu informieren.
  • Brandbekämpfung: Die Kompetenz von Brandschutzhelfern erstreckt sich auch auf die Löschung von Entstehungsbränden. Dieser Schritt wird erst unternommen, nachdem alle gefährdeten Personen in Sicherheit gebracht worden sind. Brandschutzhelfer dürfen den Löschversuch zudem nur unternehmen, wenn es sich um Brände mit einer schwachen Wärme- und Rauchentwicklung handelt. Kurzum: Der Löschversuch kommt nur in Frage, wenn man sich dem Brandherd gefahrlos nähern kann. Brandschutzhelfer müssen das richtige Löschmittel hierzu identifizieren und anwenden können.
  • Alarmieren und Informieren der Feuerwehr: Brandschutzhelfer haben ebenfalls die Aufgabe, sich um die Alarmierung von Feuerwehr und Rettungskräften zu kümmern, falls dies nicht schon von anderen Personen im Gebäude übernommen wurde. Treffen Einsatzkräfte ein, werden sie vom Brandschutzhelfer empfangen und mit allen wichtigen Informationen zum Brand, der Brandentstehung und zu rettenden Personen versorgt. Durch diese Unterstützung können sich Einsatzkräfte schneller ein Bild von der Lage machen und mit der Brandlöschung sowie Menschenrettung beginnen.

Auch außerhalb eines Notfalls werden Brandschutzhelfern zahlreiche Aufgaben zugeschrieben. Diese gilt es tagtäglich zusätzlich zur eigentlichen Berufstätigkeit zu erfüllen:

  • Arbeitgeber in vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen unterstützen: Unternehmer müssen einige vorbeugende Maßnahmen auf die Beine stellen. Dazu gehört beispielsweise die Durchführung von Evakuierungsübungen, oder auch die Überprüfung aller relevanten Hilfseinrichtungen und -Mittel.
  • Sicherung der Einhaltung aller vorbeugenden Maßnahmen: Brandschutzhelfer widmen sich auch der Aufgabe, die Einhaltung aller vorbeugenden Maßnahmen sicherzustellen. Das heißt: Sie stellen unter anderem sicher, dass Flucht- und Rettungswege nicht versperrt werden und besprechen die vorbeugenden Maßnahmen bei Nichteinhaltung mit den einzelnen Mitarbeitern. Die Prüfung aller Brandschutzeinrichtungen und deren Funktionstüchtigkeit gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich.

Auch dabei können Brandschutzhelfer behilflich sein

Brandschutzhelfer unterstützen Arbeitgeber unter anderem bei der Durchführung von Alarm- und Evakuierungsübungen. Hier können sie ihr eigenes Wissen weitergeben und unter anderem mehr zur Handhabung von Feuerlöschern verraten. Gleichzeitig stehen Brandschutzhelfer Brandschutzbeauftragten zur Seite, die etwa mit der Erstellung der Brandschutzordnung betraut wurden oder Flucht- und Rettungspläne aushängen müssen.
Die Aufgaben der Brandschutzhelfer umfassen auch das Entrauchen: Tritt der Brandfall ein, öffnen Brandschutzhelfer manuell zu bedienende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der Arbeitsstätte. Diese leitet Brandrauch und Hitze zeitnah aus dem Gebäude, um Personen und Sachwerte zu schützen.

Spezielle Brandschutzhelfer-Kennzeichnungen vermeiden im Ernstfall Missverständnisse

Im Ernstfall stellen Brandschutzhelfer einen wichtigen Ansprechpartner aller im Gebäude befindlichen Personen dar. Damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt, ist eine klare Kennzeichnung aller Brandschutzhelfer von Vorteil. Sie signalisiert auch anderen Brandschutzhelfern, wer welche Aufgaben bereits übernimmt und hilft bei der Koordinierung der Teamarbeit. Gleichzeitig sollten Brandschutzhelfer auch für externe Einsatzkräfte auf den ersten Blick ersichtlich werden. Unter anderem diese Kennzeichnungen haben sich bisher als hilfreich erwiesen:

  • Warnwesten mit entsprechender Aufschrift
  • Aufkleber mit der Aufschrift „Brandschutzhelfer“ für Helme
  • Armbinden mit roter Aufschrift
  • Tasche mit passender Aufschrift und nützlichem Inhalt (etwa einer Taschenlampe)

Zur Kennzeichnung sollten möglichst Signalfarben verwendet werden. Etabliert haben sich rote Warnwesten mit weißer Aufschrift, aber auch gelbe Warnwesten mit roter “Brandschutzhelfer” Aufschrift. Eine gute Wahl stellen zudem Kennzeichnungen mit Reflektoren dar – beispielsweise reflektierende Warnwesten oder Armbinden. Sie sind auch im Dunkeln oder bei einer gewissen Rauchbildung noch gut zu erkennen.

Brandschutzhelfer ausstatten – was gilt?

Es wird nicht vorgeschrieben, Brandschutzhelfer mit einer nützlichen Ausstattung für den Ernstfall zu versorgen. Schließlich besteht ihre Hauptaufgabe darin, Löschversuche am Entstehungsbrand zu unternehmen, sowie die Evakuierung anzuführen. Auch für die Umsetzung vorbeugender Brandschutzmaßnahmen wird im Grunde keine spezielle Ausrüstung benötigt. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann allerdings auffallen, dass bestimmte Ausrüstungsgegenstände Brandschutzhelfern den Einsatz erleichtern könnten, beispielsweise:

  • Taschenlampen: Fällt die Hauptbeleuchtung des Gebäudes aus, zeichnen sich bestimmte Bereiche oft durch eine eingeschränkte Sicht aus. Brandschutzhelfer können verbliebene Personen sicherer ins Freie geleiten, wenn sie in solchen Bereichen über eine Taschenlampe verfügen. Mit dieser können sie auch besser auf sich aufmerksam machen.
  • Pfeife: Bricht trotz der jährlichen Übungen Panik bei der Evakuierung aus, können Brandschutzhelfer mit einer Trillerpfeife besser auf sich aufmerksam machen. Es ist oft notwendig, sich inmitten des Tumults Gehör zu verschaffen – passende Hilfsmittel erleichtern diesen Schritt erheblich.
  • Warnwesten: Wie zuvor erwähnt, vermeiden Warnwesten mit passender Aufschrift Missverständnisse, indem sie Einsatzkräfte direkt auf Brandschutzhelfer im Betrieb aufmerksam machen. Sie erhöhen aber auch die Sicherheit der Brandschutzhelfer bei Besuchern oder Kollegen.
  • Helm: Handelt es sich um besonders gefährdete Bereiche, kann Ausrüstung in Form eines Helms Sinn machen. Dieser schützt vor herabfallenden Teilen, aber auch vor Stößen bei beispielsweise einem Sturz. Gleichzeitig schützt der Helm vor glimmender Asche, die bei einer schnellen Brandausbreitung vorkommen kann.
  • Funkgeräte: Erstreckt sich eine Arbeitsstätte auf mehrere Etagen oder handelt es sich um besonders weitläufige Räumlichkeiten, kann die Absprache der Brandschutzhelfer durch Funkgeräte erleichtert werden.
  • Aufbewahrung: Damit die genannte Ausrüstung sicher und griffbereit aufbewahrt werden kann, empfiehlt sich die Unterbringung in einer Umhängetasche oder in einem leichten Rucksack. Die Ausrüstung sollte möglichst in der Nähe der Brandschutzhelfer verwahrt werden, um den sofortigen Einsatz im Ernstfall zu ermöglichen.

Das umfasst die Schulung der Brandschutzhelfer

Um als Brandschutzhelfer zum Einsatz kommen zu können, müssen die Auserwählten zunächst eine Ausbildung nach DGUV 205-023 absolvieren. Diese setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Der theoretische Teil der Ausbildung beschäftigt sich mit den Grundlagen des Brandschutzes. Angehende Brandschutzhelfer erfahren mehr zu den häufigsten Brandursachen, aber auch betriebsspezifischen Brandgefahren und an eine erhöhte Brandgefahr gebundene Arbeitsabläufe. Erweitert wird das Wissen durch Grundlagen zu Verbrennungsvorgängen. Danach widmet sich die theoretische Ausbildung folgenden Aspekten:

Inhalt Beschreibung
Brandschutzorganisation im Betrieb
  • Alles rund um die Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Betrieblichen Brandschutzeinrichtungen
  • Betrieblichen und allgemeinen Alarmierungsmöglichkeiten
  • Sicherheitskennzeichnung (nach ASR 1.3)
Funktions- und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb
  • Alles zu den Brandklassen A bis F
  • Eignung der verschiedenen Löschmittel
  • Wirkungsweise der möglichen Löschmittel
  • Aufbau und Funktion der betrieblichen Feuerlöschmittel
  • Einsatzregeln zu genannten Feuerlöscheinrichtung und Wandhydranten
Gefährdungen durch Brände
  • Gefahr durch Rauch und Atemgifte (unter anderem Kohlenmonoxid)
  • Thermische Gefahren
  • Mechanische Gefahren (beispielsweise durch herabfallende Gebäudeteile)
  • Betriebliche Gefahrenquellen – etwa hohe Brandlasten
Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Löschung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
  • Aufforderung zur und Überwachung der selbstständigen Evakuierung aller Beschäftigten und Besucher
  • Empfangen und Informieren der Feuerwehr
  • Löschen von brennenden Betroffenen

Alles theoretisch Erlernte wird im Anschluss praktisch umgesetzt und geübt. Im Vordergrund steht dabei aufgrund der Hauptaufgabe von Brandschutzhelfern die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen. Brandschutzhelfer müssen sich mit ihrer Funktionsweise und den Auslösemechanismen auskennen, um im Ernstfall zügig Löschversuche unternehmen zu können.
Angehende Brandschutzhelfer lernen danach, wie sie die Brandsituation einschätzen können und mit welcher Löschtaktik sie am besten vorgehen. Dies wird mit Hilfe von Simulationsgeräten und realitätsnahen Übungen nahegelegt. Auch betriebsspezifische Brandgefahren werden bei diesen Übungen berücksichtigt – beispielsweise das Löschen von Fett- oder Metallbränden. Im Anschluss werden die Brandschutzhelfer noch einmal in dem Teil des Betriebes eingewiesen, für den sie später verantwortlich sein sollen.

Auch darauf wird in der Brandschutzhelfer Schulung eingegangen

Je nach Umfang und betrieblichen Anforderungen wird bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer auch auf die Evakuierung eingegangen. Nicht nur der Ablauf wird hierzu besprochen, sondern auch verschiedene Techniken zur Evakuierung lernen angehende Brandschutzhelfer kennen. Die Mitarbeiter erfahren darüber hinaus, wie sie die betrieblichen Brandschutzmittel warten und auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen können. Unter anderem wird wichtiges Wissen zu der Durchführung von Alarmübungen und richtigen Einweisung der Feuerwehr vermittelt.

Schulung der Brandschutzhelfer – wer darf damit betraut werden?

Richtet man sich nach der DGUV Vorschrift 205-023 darf die Schulung der Brandschutzhelfer nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Als fachkundig gelten alle Personen, die im Zuge ihrer Berufsausbildung oder beruflichen Tätigkeit über weitreichende Brandschutzkenntnisse verfügen und diese durch regelmäßige Fortbildungen vertiefen. Es kommen beispielsweise folgende Personen in Frage:

  • Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Brandschutz
  • Brandschutzbeauftragte mit Zertifikat
  • Mitglieder der Feuerwehr, sofern diese den Lehrgang zum/zur Gruppenführer(in) abgeschlossen haben
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Ausbilder müssen selbstredend die nötige Fachkunde im Brandschutz mitbringen, aber auch praktische Erfahrung vorweisen können.

Wie oft muss die Schulung zum Brandschutzhelfer aufgefrischt werden?

Eine genaue Gültigkeit zur Brandschutzhelfer Ausbildung wird nicht angegeben. In der DGUV-Vorschrift wird es allerdings empfohlen, dass die Schulung nach drei bis fünf Jahren wiederholt wird. Hierbei werden die grundlegenden Kenntnisse aufgefrischt. Es gibt allerdings verschiedene Fälle, in denen Brandschutzhelfer ihre auffrischende Schulung in kürzeren Intervallen erhalten sollten, beispielsweise:

  • Brandschutzhelfer werden in einen anderen Bereich des Unternehmens mit spezifischen Brandgefahren und abweichenden Anforderungen versetzt
  • Es werden neue Arbeitsschritte mit Brandgefährdung eingeführt, die andere Löschmittel und -Taktiken erfordern
  • Wenn die Gefährdungsbeurteilung erhöht wird

Auch nach einem Brand sollten Brandschutzhelfer erneut unterwiesen, beziehungsweise geschult werden. Das liegt daran, dass hierbei festgestellte Brandursachen besprochen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur künftigen Vorbeugung in die Schulung mit integriert werden können. Auch der Brandverlauf kann hierbei analysiert werden, was die Grundlage für Besprechungen zu optimalen Löschmaßnahmen liefert. Kurzum: Aus einem Brand können Brandschutzhelfer mit der richtigen Aufbereitung praktische Erfahrungen mitnehmen.

Wichtig: Bei Personalveränderungen im Betrieb sollten Unternehmer genau darauf achten, dass ausreichend Brandschutzhelfer verbleiben. Um Engpässen vorzubeugen, lohnt sich die frühzeitige Ausbildung weiterer Brandschutzhelfer.

Wer stellt das Brandschutzhelfer Zertifikat aus?

Damit die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Gültigkeit hat, ist ein Zertifikat vonnöten. Das Brandschutzhelfer Zertifikat wird von der ausbildenden Stelle ausgehändigt, wenn die Beschäftigten erfolgreich an der Schulung teilgenommen haben. Das bedeutet: Bei einer Abschlussprüfung müssen sie unter Beweis stellen, dass sie alle vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten bei Bedarf abrufen können. Das Brandschutzhelfer Zertifikat stellt einen Nachweis für Arbeitgeber dar, da dieses unter Umständen Versicherungen vorgelegt werden muss, aber auch bei einer Überprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.

Wer kann Brandschutzhelfer werden?

Im Grunde kann jeder Mitarbeiter mit einer dem Brandschutz gegenüber erhöhten Bereitschaft zum Brandschutzhelfer ernannt werden. Unternehmer müssen bei der Auswahl jedoch beachten, dass Brandschutzhelfer zu möglichst allen Betriebszeiten vor Ort sein sollten. Daher sind bei der Wahl Beschäftigte zu bevorzugen, die nicht in Teilzeit oder im Homeoffice arbeiten, sondern in Vollzeit angestellt sind. Außerdem sollten Unternehmer darüber nachdenken, welche Mitarbeiter voraussichtlich langfristig Teil des Betriebes bleiben.
Die Brandschutzhelfer Aufgaben dürfen auserwählte Mitarbeiter nicht daran hindern, ihren eigentlichen Tätigkeiten nachzugehen. Wer also gerade erst angelernt wird und seinen eigentlichen Aufgaben erst noch nachkommen muss, eignet sich (noch) nicht für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer.

Wer darf ohne Ausbildung zum Brandschutzhelfer ernannt werden?

Zur Brandschutzhelfer Bestellung eignen sich auch Feuerwehrleute, die ihre feuerwehrtechnische Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Sie können im Betrieb also als Brandschutzhelfer dienen, ohne die Schulung vorab durchlaufen zu müssen.

So lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Schulung zum Brandschutzhelfer dauert nicht lange: Für die Theorie sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten Dauer vorgesehen. Mehr Einheiten können allerdings vonnöten sein, wenn es viele betriebliche Besonderheiten wie spezifische Brandgefahren zu berücksichtigen gilt. Wie lange die praktische Brandschutzhelfer Ausbildung dauert, hängt von der Anzahl der Teilnehmer ab. Übungszeiten von rund zehn Minuten pro Teilnehmer sind üblich. Allerdings gilt auch zur praktischen Ausbildung: Je mehr betriebsspezifische Gefahrenquellen zu berücksichtigen sind, desto länger dauert auch die Unterweisung. Hinzu kommt die anschließende Einweisung in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Betrieb.

Kosten einer Schulung zum Brandschutzhelfer

Die Kosten einer Schulung zum Brandschutzhelfer variieren von Institution zu Institution. Außerdem hat auch die Teilnehmerzahl erheblichen Einfluss darauf, mit welchen Kosten Arbeitgeber zur Ausbildung rechnen müssen. So fallen Gruppenschulungen oftmals – pro Person gerechnet – günstiger aus. Allgemein ist mit Kosten im oberen zweistelligen Bereich bis hin zum mittleren dreistelligen Bereich pro Brandschutzhelfer zu rechnen. Eine Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer beim TÜV kann sich durch höhere Kosten auszeichnen, was noch einmal verdeutlicht, wie stark die preislichen Unterschiede zwischen den Anbietern ausfallen.
Übrigens: Ganz im Gegensatz zur Ausbildung zum Ersthelfer werden die Kosten für eine Brandschutzhelfer-Schulung nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Das liegt daran, dass die genauen Inhalte der Ausbildung abhängig von den Brandgefahren im jeweiligen Betrieb sind. Unternehmer müssen also selbst für die Kosten aufkommen, die bei der Schulung der Brandschutzhelfer entstehen.

Brandschutzhelfer versus Brandschutzbeauftragte – das sind die Unterschiede

Brandschutzhelfer sind nicht mit Brandschutzbeauftragten zu verwechseln. Brandschutzhelfer sollen bei der Einhaltung aller Brandschutzmaßnahmen helfen und im Ernstfall mit allen notwendigen Evakuierungs- und Löschmaßnahmen zur Stelle sein. Brandschutzbeauftragte hingegen werden zur Planung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes von Arbeitgebern bestellt. Sie sind auch bei der Einhaltung aller gesetzlichen Brandschutzvorschriften behilflich.
Brandschutzbeauftragte sind dem Arbeitgeber direkt unterstellt und daher auch befugt, Anweisungen zu geben. Ihre Fachkunde erhalten sie durch eine umfassendere Ausbildung, als Brandschutzhelfer: Mindestens 64 Unterrichtseinheiten müssen absolviert werden, auf die eine Prüfung und der Erhalt eines Zertifikats erfolgen. Je nach Betriebsgröße und -Gefährdung umfasst der Arbeitsaufwand eines externen Brandschutzbeauftragten zwischen 50 und 100 Stunden im Jahr. Brandschutzhelfer hingegen übernehmen ihre Aufgabe zusätzlich zur eigenen Tätigkeit.

Wann die zusätzliche Ernennung von Evakuierungshelfern Sinn macht

Obwohl ein Brandschutzhelfer auch in Bezug auf die Evakuierung aller Beschäftigten ausgebildet wird, ist er in erster Linie für die Brandbekämpfung zuständig. Hat der Brandschutzhelfer Rettungskräfte und die im Betrieb befindlichen Personen alarmiert, muss eine Entscheidung zwischen Brandlöschungsversuchen oder der Evakuierung aller Beschäftigten getroffen werden. In größeren Betrieben mit besonders vielen Beschäftigten kann die Evakuierung so lange dauern, dass sich der Brand bereits stark ausgebreitet hat – und Brandbekämpfungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Rolle der Brandschutzhelfer von Evakuierungshelfern zu trennen. Alternativ kann vorab abgesprochen werden, welche der betrieblichen Brandschutzhelfer im Ernstfall der Evakuierung dienen und welche Brandschutzhelfer sich den Löschversuchen widmen müssen. Zur Kennzeichnung können beispielsweise Warnwesten in verschiedenen Farben verwendet werden, die Missverständnissen automatisch auch vorbeugen.

Zusammenfassung: Brandschutzhelfer Bestellung ist in jedem Betrieb Pflicht

Damit hat sich gezeigt, dass die Bestellung von Brandschutzhelfern in jedem Unternehmen Pflicht ist. Unternehmer müssen nicht nur beachten, ausreichend Brandschutzhelfer auszubilden, sondern auch rechtzeitig auf Personalveränderungen reagieren. Zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer kommen Beschäftigte in Frage, die möglichst langfristig Teil des Unternehmens sind und sich möglichst in Vollzeit vor Ort befinden. Das Aufgabenfeld der betrieblichen Brandschutzhelfer ist vielfältig – weshalb die regelmäßige Auffrischung ihrer Ausbildung eine entscheidende Rolle spielt. Beschäftigte nehmen diese Aufgaben zusätzlich zu ihrer eigenen Tätigkeit wahr. Unternehmer haben sicherzustellen, dass Brandschutzhelfer ausreichend Zeit für Aus- und Fortbildungen gewährt wird. Zudem müssen Arbeitgeber bedenken, ob Brandschutzhelfer im Ernstfall von einer gewissen Ausrüstung profitieren können.