Feuerwehrzufahrt – schnelle Angriffsmöglichkeiten der Einsatzkräfte im Brandfall
Jede Arbeitsstätte muss über Feuerwehrflächen verfügen, die den Einsatzkräften den Zugang zur Vorder- und Rückseite des Gebäudes ermöglichen. Es muss zu jeder Zeit sichergestellt werden, dass keine Fahrzeuge auf den Flächen parken oder die Feuerwehrzufahrt gar auf andere Weisen versperrt wird. Denn: In solchen Fällen kann die Feuerwehr womöglich nicht rechtzeitig zum Gefahrenherd gelangen, womit Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden. Welche Vorschriften gelten und welche Kennzeichnungen benötigt werden, erfahren Sie hier.
Was genau gilt als Feuerwehrzufahrt?
Damit eine Verbindung zwischen Gebäude und öffentlichen Verkehrswegen als Feuerwehrzufahrt gelten kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Diese sind in der DIN 14090 festgelegt, welche im Februar 2024 geändert wurde. Die Vorschriften drehen sich hauptsächlich um die Mindesthöhe und -Breite der Feuerwehrzufahrt und sollen sicherstellen, dass alle gängigen Einsatzfahrzeuge ausreichend Platz zum Rangieren erhalten. Für die Feuerwehrzufahrt gilt nach DIN 14090:
- Eine Feuerwehrzufahrt muss mindestens 3,5m Höhe aufweisen
- Auch die Breite der Feuerwehrzufahrt hat mindestens 3,5m zu betragen
- Kurven in der Feuerwehrzufahrt müssen über einen Radius von mindestens 10,5m verfügen
Durch die Änderungen der DIN 14090 im Februar 2024 sind neue Anforderungen an die Zufahrtsbreite aufgestellt worden. Die Breite der Feuerwehrzufahrt muss nach den Neuerungen an den Kurvenradius angepasst werden. Das bedeutet: Liegt der Kurven-Außenradius über 10,5m, muss die Zufahrtsbreite ebenfalls mehr als die mindestens vorgesehenen 3,5m betragen. Bestehende Zufahrten müssen nach den Anforderungen der Einsatzfahrzeuge womöglich wie folgt ausgebaut werden:
Kurvenradius | Neue Zufahrtsbreite |
---|---|
10,5m | 3,5m |
10,5 bis 12m | 5m |
Zwischen 12 und 15m | 4,5m |
Zwischen 15 und 20m | 4m |
Ab 20m | 3,5m |
Übrigens:Auch die an die Feuerwehrzufahrt angrenzenden Materialien werden Anforderungen gestellt. Bauteile, die unmittelbar an die Feuerwehrzufahrt angrenzen, müssen feuerbeständig sein. Bei angrenzenden Türen und Fenstern ist auf eine gewisse Feuerbeständigkeit zu achten.
Wozu dienen die strengen Anforderungen?
Diese baulichen Vorschriften sind notwendig, um Feuerwehrangehörigen im Ernstfall einen sicheren Einsatz zu ermöglichen. Der Angriffspunkt der Einsatzkräfte muss sicher genug ausfallen, um den Einsatz ungehindert beginnen und durchführen zu können. Nur, wenn alle Vorschriften erfüllt werden, können Feuerwehrangehörige die Lage zügig beurteilen, die Menschenrettung beginnen und Brandbekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich einleiten. Sie sind also notwendig, um die sichere und möglichst zügige Brandbekämpfung zu fördern.
Nicht nur an die Feuerwehrzufahrt sind Vorgaben geknüpft
Nicht nur an die Anfahrt der Feuerwehr ist bei der Errichtung des Gebäudes zu denken. Auch Zu- und Durchgänge für die Einsatzkräfte müssen gewissen Standards entsprechen, um die Rettungs- und Löscharbeiten der Feuerwehrangehörigen zu erleichtern. Solche Wege müssen geradlinig ausfallen und ebenerdig sein. Darüber hinaus ist eine Mindestbreite von 1,25m zu berücksichtigen. Die Breite darf an bestimmten Stellen unterschritten werden – beispielsweise durch Türöffnungen oder Pfeiler. In dem Fall muss eine Breite von mindestens einem Meter eingehalten werden – diese darf jedoch nicht den gesamten Durchgang betreffen.
Die Höhe der Zu- und Durchgänge muss bei mindestens zwei Metern liegen, wenn es um Türen geht. Ansonsten ist eine Mindesthöhe von 2,20m vorgeschrieben. Diese Vorgaben dienen dazu, Rettungskräften das unkomplizierte Erreichen aller Bereiche um das Gebäude herum zu ermöglichen.
Übrigens: Sieht die Arbeitsstätte Notausstiege vor, die über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen, müssen zusätzliche Voraussetzungen zum sicheren Anleitern erfüllt werden. Damit alle vorgesehenen Stellen über ausreichend Platz für Hubrettungsfahrzeuge verfügen, müssen sie mindestens 3,5m breit sein. Zudem darf es hier keine Hindernisse wie gelagerte Ware oder Mülltonnen geben.
In diesen Fällen ist eine Feuerwehrzufahrt notwendig
Eine Feuerwehrzufahrt ist zwingend notwendig, wenn die Nutzungseinheit ganz oder zumindest teilweise mehr als 50m von öffentlichen Verkehrswegen entfernt liegt. Eine Zu- oder Durchfahrt muss außerdem geschaffen werden, wenn sich die Oberkante von Fenstern, die als Teil des Flucht- und Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen sollen, mehr als acht Meter über dem Gelände befindet.
Die Feuerwehrzufahrt muss richtig gekennzeichnet werden
Damit die Feuerwehrzufahrt für Einsatzfahrzeuge jederzeit zugänglich ist und Einsatzkräfte die Abstell- und Bewegungsflächen rund um das Gebäude erreichen können, gilt hier ein Halte- und Parkverbot für Verkehrsteilnehmer. Dies wird in Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt.Obwohl es zur Kennzeichnung kein amtliches Verkehrszeichen gibt, müssen Feuerwehrzufahrten in ausreichendem Maße als solche gekennzeichnet werden. Hinweisschilder für Feuerwehrzufahrten werden nach DIN 4066 rechteckig mit einer roten Umrandung gewählt. Die Aufschrift der Schilder für Feuerwehrzufahrten kann variieren:
- Halteverbot nach StVO
- Feuerwehrzufahrt
- Fläche für die Feuerwehr
Die gewählte Beschilderung muss durch die Bauaufsicht oder das Amt für Brandschutz und Rettungswesen abgenommen worden sein. In der DIN 4066-2 wird auch vorgegeben, welche Maße für das Feuerwehrschild erforderlich sind. Das Schild zur Kennzeichnung sollte mindestens 21 x 59,4cm groß ausfallen. Zudem ist es wichtig, dass es beständig, gut sichtbar und in ausreichender Höhe angebracht wird.
Was gilt zu den Bewegungsflächen?
Die Feuerwehrzufahrt allein reicht für das optimale Rangieren der Einsatzfahrzeuge noch nicht aus. Daher gilt es auch Bewegungsflächen zu berücksichtigen, die über die Feuerwehrzufahrt erreicht werden können. Sie müssen gewährleisten, dass Einsatzkräfte Fahrzeuge wenden und so abstellen können, dass sie alle Gefahrenpunkte optimal erreichen. Eine Bewegungsfläche muss mindestens 7 x 12m umfassen, was einer Fläche von 84 Quadratmetern entspricht. Außerdem sind vier Meter lange Übergangsbereiche vor und hinter den Bewegungsflächen für die Feuerwehr einzurichten. Feuerwehrzufahrten und -Bewegungsflächen werden im Übersichtsplan des Feuerwehrplanes markiert – so kann sich die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen.
Tragfähigkeit der Feuerwehrzufahrt und Bewegungsflächen
Alle Bewegungsflächen und Feuerwehrzufahrten sind so zu gestalten, dass sie von Einsatzfahrzeugen optimal befahren werden können. Das bedeutet, dass auch ihre Tragfähigkeit entsprechend hoch ausfallen muss. So müssen sie Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 16 Tonnen problemlos tragen können. Um diese Tragfähigkeit zu gewährleisten, kommen nur bestimmte Flächenbefestigungen in Frage – beispielsweise Plattenbeläge, Pflastersteine oder auch Beton- und Asphaltdecken. Jede Feuerwehrzufahrt oder Bewegungsfläche ist außerdem mit einer Randmarkierung auszustatten. Dabei kann es sich um Markierungen mit einer Höhe von maximal einem Meter handeln – beispielsweise klassische Umzäunung, Pfosten und sogar Pflanzen. Letztere bedürfen allerdings einer strikten Pflege, um nicht in den für die Feuerwehr vorgesehenen Bereich zu wachsen.