Verhalten im Brandfall – alle Schritte und Regelungen im Blick
Verhalten im Brandfall - Aushang
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Verhalten im Brandfall – alle Schritte und Regelungen im Blick

Wie verhalte ich mich im Brandfall richtig? Die Antwort auf diese Frage kann von Betrieb zu Betrieb variieren, da das Verhalten im Brandfall an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Brandschutzordnung eines jeden Betriebes informiert alle im Gebäude befindlichen Personen zu Maßnahmen, die zur Brandverhütung- und Bekämpfung relevant sind. Teil A der Brandschutzordnung (BSO) widmet sich dem richtigen Verhalten im Brandfall und ist in drei Schritte gegliedert. Dieser Teil widmet sich – im Gegensatz zu Teil B und C – nicht nur an die Mitarbeiter des Betriebes, sondern auch Besuchern.

Aushang zum Verhalten im Brandfall – wann ist er Pflicht?

Eine grundlegende, bundesweite Pflicht zur Erstellung der Brandschutzordnung gibt es nicht. Allerdings sind Unternehmer im Rahmen des Arbeitsschutzrechts dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Brandvorbeugung und -Verhütung aufzustellen – und ihre Mitarbeiter darüber zu unterrichten. Dazu gehört auch die Absprache darüber, welches Verhalten im Brandfall das Richtige ist. Solche Maßnahmen müssen ausgehängt werden, wenn im Betrieb mit einem erhöhten Aufkommen an ortsunkundigen Besuchern zu rechnen ist. Das trifft auch zu, wenn eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist für solche Fälle von der Brandschutzordnung die Rede.
Obwohl es keine allgemeine Pflicht gibt, kann die Brandschutzordnung durch länderspezifische Vorschriften gefordert werden. Beispielsweise, wenn das Baugenehmigungsverfahren mit besonderen Auflagen einhergeht. Ob das Infoblatt zum Verhalten im Brandfall ausgehängt werden muss, hängt also stark von dem jeweiligen Bundesland ab.

Inhalt des Aushangs “Verhalten im Brandfall”

Es reicht in der Regel nicht, eine Mustervorlage zum Teil A der Brandschutzordnung für das Verhalten im Brandfall zu verwenden. Welches ist die richtige Reihenfolge für das Verhalten im Brandfall? Darauf antwortet der Aushang mit vorgegebenen Schritten, die nur noch an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen:

  1. Ruhe bewahren und Brand melden: Im ersten Abschnitt des Aushangs wird kurz und knapp unter Verwendung der Piktogramme gemäß DIN EN ISO 7010 über die ersten Schritte im Brandfall aufgeklärt. Geht es um die Brandmeldung, wird bei Bedarf auf den Handfeuermelder, sowie die entsprechende Notrufnummer hingewiesen.
  2. In Sicherheit bringen: Wenn möglich, können Türen vorher geschlossen werden, um die Ausbreitung des Brands zu hemmen. Erwähnt werden kann auf dem Aushang auch, dass gefährdete Personen gewarnt werden sollten – sowie Hilflose versorgt. Anschließend sollte den Fluchtwegen bis zur Sammelstelle gefolgt werden, wo es unter Umständen weitere Anweisungen von Verantwortlichen gibt.
  3. Löschversuch unternehmen: Im letzten Abschnitt des Brandschutzordnung Teils A kann auf den Löschversuch hingewiesen werden. Die Angaben können auf verfügbare Löschmöglichkeiten wie einen Löschschlauch hinweisen, aber auch andere Mittel der Brandbekämpfung.

Über den drei Schritten können Angaben dazu getätigt werden, was zur Brandverhütung beachtet werden muss. Dazu gehört beispielsweise, dass keine offenen Flammen verwendet werden dürfen und das Rauchen im Bereich zu vermeiden ist. Wichtig ist, dass die Angaben genau an die im Gebäude befindlichen Meldeanlagen und Brandverhütungsmittel angepasst wird. Nur so kann vermieden werden, dass es im Ernstfall zu Missverständnissen kommt, die unnötige Verzögerungen verursachen.

Das ist zum Aushang zum Verhalten im Brandfall zu beachten

Befinden sich im Gebäude Aufzüge, sollte in dem Aushang “Verhalten im Brandfall” auch darauf hingewiesen werden, dass Aufzüge keinesfalls zu benutzen sind. Grundlage für die Erstellung des Aushangs ist die DIN ISO 14096: Sie gibt vor, welche Grundlagen bei der Erstellung der gesamten Brandschutzordnung berücksichtigt werden sollten. Die Überschriften und Sicherheitsbegriffe müssen ganz nach der in der DIN ISO 14096 vorgegebenen Reihenfolge verwendet werden – zusätzliche Begriffe oder Zeichen sind für den Aushang unzulässig. Ziel ist es, die Verständlichkeit für alle betrachtenden Personen zu gewährleisten. Ganz unten im Aushang kann “Brandschutzordnung nach DIN 14096” eingefügt werden. Zur Ergänzung lassen sich auch die Objektbezeichnung und das Datum der Erstellung mit angeben – dies ist jedoch kein Muss.

Regeln zum Verhalten im Brandfall öffentlich zugänglich machen

Weil sich der Aushang “Verhalten im Brandfall” an alle im Gebäude befindlichen Personen wendet, muss dieser an einem gut zugänglichen Ort angebracht werden. Gut geeignet ist der Eingangsbereich des Objektes, aber auch der Bereich, der Aufzügen gegenüberliegt. Es ist mindestens die DIN A4 Größe zu wählen, damit eine gute Sichtbarkeit und Lesbarkeit gewährleistet werden kann. Zudem ist das DIN A4 Blatt rot zu umranden. Um den Aushang gegen Schmutz, Staub, Beschädigungen und vor dem Verblassen zu schützen, kann dieser laminiert oder auf beständiges Material gedruckt werden.

Anforderungen der DIN 14096 an die Brandschutzordnung (Teil A)

Laut DIN 14096 muss der Aushang zum richtigen Verhalten im Brandfall einen mindestens 10mm dicken roten Rand besitzen. Soll der Aushang größer ausfallen, müssen auch der rote Rand, die Schrift und Überschriften in ihrer Größe angepasst werden. Ansonsten gilt: Bei der Überschrift muss eine Schrifthöhe von 10mm einzuhalten, sowie 8mm für wichtige Schlagwörter. Fließtext darf 4mm groß dargestellt werden, sofern dies die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt. Eine zentrale Rolle spielen in der DIN 14096 auch die verwendeten Piktogramme: Sie sollten mindestens 10mm groß abgebildet werden, um ihre Erkennbarkeit zu gewährleisten.

Übrigens: Die Brandschutzordnung zum Verhalten im Brandfall kann durch einen fremdsprachigen Aushang ergänzt werden, wenn sich regelmäßig internationale Besucher im Gebäude befinden. Hierbei muss es sich allerdings um einen zusätzlichen Aushang handeln.

Regelmäßige Prüfung auf Aktualität hin vonnöten

Ähnlich wie ein Flucht- und Rettungsplan müssen auch alle Teile der Brandschutzordnung auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Teil A zum Verhalten im Brandfall ist daher ebenfalls alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person zu überprüfen. Wurden Änderungen vorgenommen, kann die Aktualisierung des Aushangs durch ein neues Datum angezeigt werden.

Wie verhalte ich mich im Brandfall? Der Ernstfall sollte geübt werden

Der Aushang zum richtigen Verhalten im Brandfall kann ebenso wie der Flucht- und Rettungsplan zu Evakuierungs- und Notfallübungen herangezogen werden. Verantwortliche sollten Mitarbeiter einmal jährlich zur Brandschutzordnung und den im Flucht- und Rettungsplan dargestellten Informationen unterweisen – zudem sind Evakuierungsübungen durchzuführen. Je häufiger Mitarbeiter den Ernstfall üben, desto leichter fällt es ihnen, in einer akuten Lage ruhig zu bleiben und geordnet vorzugehen. Geht es stattdessen hektisch zu, geraten im Chaos wichtige Schritte in Vergessenheit – oder die Selbstrettung wird unnötig verzögert.