Flucht und Rettungsplan - Preis
Flucht- und Rettungsplan für 139 €
  • Erstellung nach DIN-ISO 23601
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Brandschutz Fluchtwege Vorschriften – alle Anforderungen im Blick

Fluchtwege müssen einige Anforderungen erfüllen, um im Gefahrenfall auf schnellstem Wege mehrere Personen zugleich in Sicherheit zu führen. Diese Anforderungen werden in den Bauordnungen festgelegt, aber auch in den Arbeitsstättenregeln und internationalen DIN Normen zum Brandschutz. Im Brand- oder Gefahrenfall zählt jede Sekunde. Ein unübersichtlicher, enger oder gar unzureichend gekennzeichneter Fluchtweg verhindert die schnelle Evakuierung und kreiert Missverständnisse. Keine guten Voraussetzungen also, um eine Selbstrettung ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Flucht- und Rettungswege bilden meist eine Einheit. Deshalb dienen die Brandschutz Fluchtwege Vorschriften auch dazu, für die Einsatzkräfte sichere Angriffs- und Rückzugswege für die Menschenrettung, Brandbekämpfung und den Schutz vor weiteren Sachschäden zu schaffen.
Definition: Was gilt genau als Fluchtweg?
Ein Fluchtweg stellt den kürzesten Weg zur Selbstrettung innerhalb eines Betriebes, beziehungsweise einer Nutzungseinheit dar. Der Fluchtweg dient in Arbeits- oder Versammlungsstätten, aber auch Herbergen dazu, in Gefahrenlagen auf schnellstem Wege in Sicherheit zu gelangen – und das möglichst selbstständig ohne fremde Hilfe.
Um dies zu gewährleisten, muss ein Fluchtweg bestimmte Anforderungen erfüllen. Er muss beispielsweise überschaubar genug ausfallen, ausreichend Platz für viele Evakuierende bieten und entsprechend gekennzeichnet worden sein. Der Fluchtweg darf zudem nicht durch Objekte, Umbaumaßnahmen oder Lagerware behindert werden. Nur auf diese Weise ist eine eigenständige Orientierung möglich – und das auch von Personen, die sich nicht oft im Gebäude aufhalten und daher auch nicht auskennen.

Brandschutz Fluchtweg Vorschriften nach ASR A2.3

Der wohl wichtigste Punkt der Brandschutz Fluchtweg Vorschriften der ASR A2.3 ist: Fluchtwege und Notausgänge müssen zu jeder Zeit freigehalten werden, damit eine selbstständige Evakuierung im Ernstfall überhaupt möglich ist. Das gilt auch für den Bereich, in den Notausgänge führen. Dieser ist stets freizuhalten, sodass hier keine Fahrzeuge parken dürfen. Zu den weiteren, länderübergreifenden Vorgaben gehören:

  • Fahrtreppen, Wendeltreppen und Ähnliches dürfen nicht Teil des Hauptfluchtweges sein
  • Fluchtwege müssen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet werden
  • Fluchtwege müssen ins Freie in einen Bereich weit entfernt genug vom Hauptgebäude führen – oder alternativ in einen gesicherten Bereich des Objekts
  • Es müssen Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601 erstellt werden, die auch international verständlich sind
  • Flucht- und Rettungspläne sind an gut sichtbaren Stellen und in ausreichenden Ausführungen dauerhaft zu montieren
  • Anhand der Flucht- und Rettungspläne sollten Evakuierungsübungen der Mitarbeiter durchgeführt werden

Die ASR A2.3 legt unter anderem auch fest, welche Vorschriften in Bezug auf die Fluchtwegbreite gelten. Während ein Fluchtweg stets zwei Meter hoch sein muss, hängt dessen Breite von der Anzahl der Menschen im Gebäude ab. Bei bis zu fünf Personen reicht eine Breite von 90cm aus – während der Fluchtweg bei bis zu 200 Personen mindestens 1,20m breit sein sollte. Mehr Informationen dazu können der ASR A2.3 und Musterbauordnung entnommen werden.
Auch die Maximallänge der Fluchtwege wird strikt vorgegeben: In Nutzungseinheiten mit herkömmlicher Brandgefährdung darf die Länge des Fluchtweges 35 Meter nicht überschreiten. In Räumen mit erhöhter Brandgefahr sollte der Fluchtweg 25 Meter Länge nicht überschreiten, wenn keine automatischen Löschanlagen eingerichtet sind. In giftstoff- und explosionsgefährdeten Nutzungseinheiten beträgt die Maximallänge 20 Meter.

Diese Anforderungen stellt die Musterbauordnung

Auch baurechtliche Vorschriften zum Thema Brandschutz und Fluchtwege sind zu beachten. Hier wird unter anderem festgelegt, dass Nutzungseinheiten ohne Aufenthaltsraum keinen zweiten Fluchtweg benötigen. Der Hauptfluchtweg reicht in diesem Fall vollkommen aus. Des Weiteren gilt, dass:

  • Nutzungseinheiten mit einem Aufenthaltsraum benötigen zwei unabhängig voneinander nutzbare Fluchtwege. Zweite Flucht- und Rettungswege dürfen auch über Treppenhäuser oder Fenster ins Freie führen – oder über Notausstiege, die mit Hilfe der Feuerwehrgeräte genutzt werden können.
  • In Hochhäusern müssen zwei separate Treppenhäuser vorgewiesen werden. Alternativ reicht auchein Sicherheitstreppenraum aus, der entsprechend lange vor Rauch und Feuer schützt.
  • Treppenhäuse müssen über eine besondere Ausstattung verfügen: Beispielsweise einen Rauchabzug oder manuell zu öffnende Fenster im obersten Bereich.

Dies gilt für Fluchttüren im Flucht- und Rettungsweg

Im Fluchtweg befindlichen Türen kommt eine besondere Bedeutung bei der Evakuierung zu. Müssen sie manuell betätigt werden, entscheidet ihre Art nämlich maßgeblich über den mit dem Vorgang verbundenen Zeitaufwand. Wichtig ist, dass sich die Türen in Fluchtrichtung öffnen lassen, um den Fluchtvorgang nicht zu behindern. Türen in Flucht- und Rettungswegen sollten über ein Panikschloss verfügen, das sich mit einer simplen Handbewegung öffnen lässt. Karussel- oder Schiebetüren dürfen sich nicht in Flucht- und Rettungswegen befinden, wenn sie manuell bedient werden müssen. Auch Automatische Türen dürfen aufgrund von möglichen Fehlfunktionen im Brandfall nicht verwendet werden. Lifts und Aufzüge dürfen nicht als Teil des Fluchtweges eingesetzt werden.
Wichtig: Auch in Mehrfamilienhäusern und Versammlungsstätten befinden sich oft Türen im Fluchtweg. Diese dürfen nicht abgeschlossen werden – weder von der Hausverwaltung, noch von Mietern. Sonst können Flüchtende die Tür im Brandfall nicht ohne Hilfsmittel öffnen, was wertvolle Zeit kosten kann.

Kennzeichnung der Fluchtwege

Wie genau Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen sind, wird in den ASR A1.3 festgelegt. Die Brandschutz Fluchtwege Vorschriften besagen unter anderem, dass ein Verbotszeichen vor Notausstiegen und -Ausgängen anzubringen ist – auch außen. Zudem sind Piktogramme nach DIN ISO 7010 für Notausgänge in mindestens zwei Metern Höhe anzubringen und mit einem Richtungspfeil zu versehen. Die Sicherheitszeichen sollten auf langnachleuchtendem und beständigem Material abgebildet werden. Um auch bei Ausfall der Hauptbeleuchtung sichtbar zu bleiben, kann auch eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein Sicherheitsleitsytem integriert werden.
Brandschutz Fluchtwege Vorschriften - Notausgang Symbol

Wann gelten die oben genannten Brandschutz Fluchtwege Vorschriften nicht?

Die oben genannten Anforderungen an Fluchtwege gelten nicht, wenn es sich um Arbeitsstätten handelt, die offen sind. Das bedeutet: Freilichttheater oder ähnliche Objekte, die nicht vollständig umschlossen sind, sind nicht an die genannten Regeln gebunden. Auch temporär besetzte Nutzungsobjekte sind nicht an die genannten Vorschriften geknüpft. Dabei handelt es sich beispielsweise um Einrichtungen, die nur zur Instandhaltung besucht werden.
Brandschutz Checkup ist Ihnen gerne dabei behilflich, die Anforderungen bezüglich der Flucht- und Rettungspläne in die Tat umzusetzen. Wir prüfen gerne auch bestehende Pläne für Sie, um Klarheit zu schaffen. So erfüllen Sie einen Teil der Brandschutz Vorschriften zu Fluchtwegen, ohne sich selbst mit den vielen Details der Planerstellung und den dazu geltenden Anforderungen beschäftigen zu müssen.

Transparente Preisgestaltung

Die Kosten für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen sowie Feuerwehrlaufkarten können Sie unserer Preisliste entnehmen.

Flucht- und Rettungsplan Preis: 139 €

Format: A4-A2 nach DIN-ISO 23601 Lieferung erfolgt als PDF. Auf Wunsch auch gedruckt und inkl. Alurahmen.

Jeder weitere Etagenplan Preis: 49 €

(Gleiche Etage, anderer Standort) Format: A4-A2 nach DIN-ISO 23601 Lieferung erfolgt als PDF. Auf Wunsch auch gedruckt und inkl. Alurahmen.

Feuerwehrplan ab 130 €

Format: A3 nach DIN 14095 oder nach Anforderungen der zuständigen Feuerwehr. Lieferung erfolgt als PDF. Auf Wunsch auch gedruckt.

Feuerwehrlaufkarten Preis: ab 27 €

A4-A3 nach DIN inkl. Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr

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Flucht- & Rettungspan für 139 €

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