Zum organisatorischen Brandschutz einer jeden Arbeitsstätte gehört die Brandschutzordnung, die sich aus drei Teilen zusammensetzt. Teil A spricht alle im Gebäude befindlichen Personen an und wird an einem geeigneten Standort ausgehängt – doch was müssen Sie zum Brandschutzordnung Teil B wissen? Teil B muss nach der DIN 14096 erstellt werden und setzt sich aus einer festgelegten Gliederung zusammen, sodass Sie den Anforderungen einfach nachkommen können. Nachfolgend erfahren Sie mehr zu Teil B der Brandschutzordnung, damit Ihnen die Anfertigung noch leichter fällt.
So wird der Brandschutzordnung Teil B gegliedert
Die DIN 14096 sieht eine bestimmte Gliederung mit entsprechenden Überschriften für den Brandschutzordnung Teil B vor, um den Aufbau und die Themen der jeweiligen Dokumente zu vereinheitlichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Verantwortliche alle wichtigen Verhaltensweisen zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden im Kopf behalten. Der Inhalt wird daher Inder Regel in diese Abschnitte unterteil:
- Einleitung
- Brandschutzordnung Teil A
- BrandverhütungBrand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Das richtige Verhalten im Brandfall
- So den Brand melden
- Alarmsignale und Anweisungen
- In Sicherheit bringen
- Löschversuche
- Besondere Verhaltensregelungen
- Anhänge
Wird dieser Aufbau beachtet, fügen Sie automatisch alles Wichtige in die Brandschutzordnung des Teils B ein. Teil B beschreibt im Grunde, welche Dinge vermieden werden sollten, um die Brandgefahr zu reduzieren. Gleichzeitig wird aufgezeigt, welche Verhaltensregeln gelten, wenn der Brandfall dennoch eintreten sollte.
Erstellung nach DIN 14096 – halten Sie die Brandschutzbestimmungen mit Brandschutz Checkup ein
Mit Hilfe unserer Tipps und Vorlagen zur Brandschutzordnung des Teils B können Sie die Erstellung leichter vornehmen. Wir helfen Ihnen dabei, alle Brandschutzbestimmungen zu erfüllen – und Ihre Mitarbeiter auf diesem Wege besser zu schützen. Je besser Sie sich mit dem Brandschutz für Ihre Arbeitsstätte befassen, desto leichter lassen sich im Ernstfall Personen- und Sachschäden unnötiger Art vermeiden. Hierzu ist es aber auch vonnöten, dass Sie auf die Aktualität aller organisatorischen Maßnahmen achten und prüfen, ob Meldeanlagen, Löscheinrichtungen und Erste-Hilfe-Hilfsmittel funktionstüchtig sind. Hierbei kann Ihnen auch der Brandschutzbeauftragte, oder aber ein Brandschutzhelfer helfen. Letzterer übernimmt die Tätigkeit zusätzlich zu seiner Arbeit – und das auf ehrenamtliche Weise.
Wer muss die Brandschutzordnung erstellen?
Für die Erstellung der Brandschutzordnung ist der Arbeitgeber, beziehungsweise Betreiber der Arbeitsstätte verantwortlich. Denn: Es liegt in dessen Verantwortung, seine Mitarbeiter zu schützen. Es gibt keine einheitlichen Regelungen dazu, wann die Brandschutzordnung fällig ist. Da der Arbeitgeber jedoch in der Pflicht steht, seine Mitarbeiter über Brandgefahren und richtige Verhaltensweisen im Ernstfall zu informieren, schadet es in keinem Betrieb, die Brandschutzordnung aufzustellen. Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 gibt vor, dass Maßnahmen zur Brandverhütung als Aushang vorliegen müssen, falls eine erhöhte Gefährdung vorliegt oder Ihr Betrieb besonders viele Besucher willkommen heißt.
An wen richtet sich die Brandschutzordnung mit Teil B?
Teil B der Brandschutzordnung wird speziell für alle Mitarbeiter angefertigt, die regelmäßig in der Arbeitsstätte zu finden sind. Das bedeutet: An Besucher richtet sich dieses Element der Brandschutzordnung nicht. Dafür müssen Arbeitgeber beachten, dass dieser Teil zu unterschreiben ist, aber auch allen Mitarbeitern ausgehändigt werden muss. Der Inhalt dreht sich hier um die Maßnahmen zur Verhütung, sowie Verhaltensweisen im Brandfall und sollte von den Mitarbeitern gut eingeprägt werden. Teil C der Brandschutzordnung richtet sich lediglich an jene Mitarbeiter des Betriebes, die Verantwortungen im Zuge des Brandschutzes übertragen bekommen haben – beispielsweise Brandschutzhelfer. Um alle Teile der Brandschutzordnung richtig erstellen zu können, ist es wichtig, dass Sie die individuellen Brandgefahren in Ihrem Betrieb gut kennen. Das ist in der Regel nach der Gefahrenbeurteilung der Fall.
Regelmäßige Prüfung der Brandschutzordnung auf ihre Aktualität hin
Von Bedeutung ist nach der DIN 14096 auch, dass die Brandschutzordnung ebenso wie Flucht- und Rettungspläne oder Feuerwehrlaufkarten regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft wird. Das sollte mindestens alle zwei Jahre geschehen – beispielsweise, wenn eine Brandschutzbegehung des Objektes stattfindet. Diese Aufgabe können Sie beispielsweise auch einem externen Brandschutzbeauftragen überlassen.
Wichtig ist hier auch, nach Umbaumaßnahmen im Betrieb oder allgemeinen Änderungen die Brandschutzordnung zu aktualisieren. Wenn Sie hier unnötige Arbeit vermeiden möchten, sollten Sie keine Namen von Mitarbeitern in Teil C der Brandschutzordnung verwenden. Stattdessen können Sie die allgemeine Funktion benennen und sich so beim Wechsel der Arbeitnehmer eine Menge Arbeit sparen. Sie möchten, dass Ihre Brandschutzordnung überprüft wird oder brauchen Sie allgemeine Hilfe bei der Erstellung? Dann können Sie sich an unsere erfahrenen Experten wenden.
Unterweisung der Mitarbeiter notwendig
Ebenso notwendig wie die regelmäßige Überprüfung auf Aktualität ist die Unterweisung der Mitarbeiter und Probe der richtigen Verhaltensweisen im Brandfall. Die Brandschutzordnung (insbesondere Teil B) kann hierzu als Grundlage verwendet werden und den Mitarbeitern allgemeine Orientierung zur richtigen Verhaltensweise liefern. Die Unterweisung der Mitarbeiter anhand Ihres Planmaterials sollte einmal jährlich erfolgen. Hierbei spielt auch die Evakuierung eine wichtige Rolle, sowie das Üben der richtigen Feuerlöschmaßnahmen. Je häufiger und besser Mitarbeiter an solchen Unterweisungen teilnehmen, desto besser prägen sich die richtigen Verhaltensweisen für den Ernstfall ein – und desto leichter wird es den Personen fallen, Ruhe zu bewahren. Ziel ist es, unnötige Panik zu vermeiden und eine möglichst schnelle Meldung, sowie Evakuierung zu ermöglichen.
Hierbei kann ein Brandschutzbeauftragter behilflich sein, weshalb Sie sich die Beauftragung eines externen Experten durch den Kopf gehen lassen sollten. Die Ausbildung eines internen Brandschutzbeauftragten ist in der Regel mit wesentlich höheren Kosten verbunden.
Mit diesen Dienstleistungen hilft Ihnen Brandschutz Checkup weiter
Brandschutz Checkup steht Ihnen als Experte rund um Ihren Brandschutz auf viele Weisen zur Verfügung, sodass Sie alle wichtigen Dienstleistungen zum Thema aus einer Hand erhalten. Wir übernehmen für Sie beispielsweise die Erstellung Ihrer Flucht- und Rettungspläne zu fairen Preisen, damit die Evakuierung Ihrer Mitarbeiter und Besucher im Brandfall erleichtert werden kann.
Auch Feuerwehrlaufkarten können wir für Sie erstellen, wenn Ihr Gebäude über eine Brandmeldezentrale verfügt. In dem Fall sind Feuerwehrlaufkarten zu den jeweiligen Meldergruppen Pflicht, da diese Einsatzkräften dabei helfen, den Ursprung des Brandes schneller aufzufinden. Lassen Sie sich auch von unseren erfahrenen Experten beraten oder entscheiden Sie sich für einen externen Brandschutzbeauftragten, um rundum zu profitieren.