Wozu dient der Feuerwehrplan in Gelsenkirchen?
Feuerwehrangehörige können sich nicht in jedem Stadtgebiet Gelsenkirchens optimal auskennen. Die Stadt wächst rasant – womit die einzelnen Bereiche schnell einen unüberschaubaren Eindruck machen. Einsatzkräfte sind vor allem in Industrie- und Gewerbegebieten Betriebsfremde, die sich vor der Einsatzdurchführung erst einmal orientieren müssen. Das kostet Zeit und ist mit Gefahren verbunden – beispielsweise, wenn Feuerwehrangehörige beim Erkunden Gefahrenbereiche nicht sofort als solche erkennen. Der Feuerwehrplan Gelsenkirchens verfügt über alle relevanten Informationen, die eine schnelle Orientierung ermöglichen und die Beurteilung der Lage vereinfachen. Feuerwehrmitglieder können sich dadurch selbst besser schützen, aber auch die Menschenrettung und Eindämmung des Brandes zügiger koordinieren.
Auch Baudenkmäler müssen in Gelsenkirchen berücksichtigt werden
Ebenfalls wichtig: In Gelsenkirchen sind derzeit rund 80 verschiedene Denkmäler zu finden, die eine hohe historische oder kulturelle Bedeutung mitbringen. Im Brandfall muss deren Schutz besonders berücksichtigt werden: Neben den Brandschutzmaßnahmen gilt beispielsweise auch der Bestandsschutz. Da sich Brände in historischen Gebäuden in der Regel schneller ausbreiten, Im Gefahrenfall hängt die Erhaltung des Baudenkmals nicht nur von dessen baulichem Zustand ab, sondern maßgeblich von der Effektivität der Brandlöschungsmaßnahmen. Diese kann mit dem Feuerwehrplan Gelsenkirchens gefördert werden, da dieser eine schnellere Einsatzplanung ermöglicht – nicht selten schon bei der Anfahrt zum Objekt. Kurzum: Der Feuerwehrplan Gelsenkirchens kann im Brandfall mit Hilfe seiner Informationen zur Erhaltung der Baudenkmäler beitragen.
Für welche Gebäude Gelsenkirchens ist der Feuerwehrplan Pflicht?
Der Feuerwehrplan ist derzeit nicht verpflichtend und muss im Baugenehmigungsverfahren nicht vorgelegt werden. Dennoch kann es passieren, dass der Plan von der Baugenehmigungsbehörde, Feuerwehr oder auch Versicherern ausdrücklich angefordert wird. Beispielsweise, wenn die Ausdehnung oder Lage des Gebäudes eine schnelle Orientierung der Feuerwehr erschweren würde – oder, wenn dessen Nutzung das Brandrisiko im Allgemeinen erhöht. Dies ist bei folgenden Objekten häufig der Fall:
- Hochhäusern
- Industriekomplexen
- Verkaufsräumlichkeiten mit mehr als 2.000 Quadratmetern Fläche
- Baudenkmäler
- Gebäude, die an Objekte mit erhöhter Brandgefahr angrenzen
- Wind- und Solarparks
- Öffentliche Gebäude mit hohem Besucheraufkommen: Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und mehr
Auch bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist ein Feuerwehrplan vorzulegen – sonst kann die zuständige Feuerwehr die Aufschaltung der Anlage ablehnen. Für öffentliche Versammlungsstätten mit hohem Besucheraufkommen und Gaststätten mit mehr als 50 Betten kann der Gelsenkirchener Feuerwehrplan ebenfalls angefordert werden.
Welche Eintragungen sind im schriftlichen Teil des Feuerwehrplans erforderlich?
Auch der Feuerwehrplan für Gelsenkirchen setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören die allgemeinen Objektinformationen, schriftliche Erläuterungen, sowie ein Übersichtsplan und Geschosspläne. Doch welche Angaben sind im schriftlichen Teil des Feuerwehrplans zu tätigen? Zunächst einmal müssen Informationen zum Objekt selbst dargelegt werden: Die Art der Nutzung, sowie Verantwortliche können genannt werden. Zu Letzteren sind auch Telefonnummern zu hinterlegen, über die eine gute Erreichbarkeit gewährleistet werden kann.
In den textlichen Erläuterungen können hingegen Angaben zum Personalbestand, sowie den festen Arbeitszeiten oder dem Besucheraufkommen hinterlegt werden. Auch von der Feuerwehr Gelsenkirchens geforderte Sonderinformationen sind hier (oder der Übersichtlichkeit halber auf einem separaten Blatt) unterzubringen.
Wichtig: Handelt es sich um Einrichtungen mit größerer Menge an Betten, beispielsweise Hotels oder Krankenhäuser, muss die Bettenanzahl unbedingt im Feuerwehrplan angegeben werden.
Inhalte der Übersichts- und Geschosspläne
Die Inhalte der Übersichts- und Geschosspläne werden in der DIN 14095 geregelt. Die Norm wurde 2007 veröffentlicht und Anfang 2024 überarbeitet – wir von Brandschutz Checkup nehmen die Feuerwehrplanerstellung dabei stets nach den aktuell gültigen Versionen vor. Zu den Inhalten der Übersichts- und Geschosspläne gehören:
- Darstellung der baulichen Anlage im Gelände
- Benachbarte Objekte und Straßen
- Von der Feuerwehr befahrbare und nicht befahrbare Flächen
- Hauptzufahrt und -Zugänge
- Löschwasservorkommen – beispielsweise Hydranten und deren Durchflussmenge
- Rettungs- und Angriffswege innerhalb der Geschosse
- Bauliche Brandschutz- und Löschanlagen
- Nutzung der Räume
- Aufzüge, Treppenhäuser und Aufzugsmaschinenräume
- Feuerwehrinformationszentrum
Benötigt die Feuerwehr mehr Informationen, kann ein Sonderplan erforderlich sein. Dieser kann als Detailplan, Abwasserplan, Umgebungsplan oder gar zur Darstellung einer PV-Anlage am Objekt zum Einsatz kommen und liefert noch mehr einsatzrelevante Informationen.
Gestaltung der Feuerwehrpläne in Gelsenkirchen
Wer Feuerwehrpläne erstellen möchte, muss auch Einiges zur Gestaltung des Hilfsmittels beachten. Die Pläne sind vorzugsweise im DIN A3 Format zu erstellen, um die Lesbarkeit aller Angaben zu gewährleisten und Darstellungen übersichtlich genug zu gestalten. Objektinformationen und schriftliche Ergänzungen können hingegen im DIN A4 Format ausgehändigt werden. Die Schriftgröße muss in allen Plänen 2mm betragen und Symbole nach DIN 14034-6 sollten eine Kantenlänge von 7mm vorweisen. Von der Feuerwehr befahrbare Flächen müssen farbig markiert werden – beispielsweise durch eine Schraffur. Rettungswege sind hingegen in Grün zu markieren. Jeder Plan muss einen Nordpfeil vorweisen, der die kartographische Richtung anzeigt. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Hauptzugang zum Gebäude möglichst am unteren Bildrand untergebracht wird und die Geschosspläne alle denselben Maßstab aufweisen.
Anforderungen der Gelsenkirchener Feuerwehr
Die ortsansässigen Feuerwehren haben teilweise ganz eigene Vorgaben, die Planersteller umsetzen müssen. Damit die Einsatzplanung optimal vorgenommen werden kann, fordert die Brandwache Gelsenkirchen unter anderem:
- Die ersten Entwürfe müssen spätestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme zur Prüfung vorgelegt werden
- Es ist eine schriftliche und unterschriebene Konformitätsbescheinigung beizufügen
- Die Pläne müssen das Format DIN A3 vorweisen, schriftliche Erläuterungen dürfen im DIN A4 Format eingereicht werden
- Es ist Papier mit einem Gewicht von 80-100 g/qm zu verwenden
- Die Symbole in der Legende müssen nach Thema sortiert werden
- Es ist ein Schriftfeld im Plan freizuhalten
Sie sehen: Auch zusätzlich zur DIN 14095 gibt es Einiges zu beachten. Brandschutz Checkup stellt für Sie sicher, dass die Anforderungen der Gelsenkirchener Feuerwehr auch wirklich bis ins letzte Detail stimmen.