Kommt es im Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtungen wie Pflegeheimen zum Brandfall, stehen besonders viele Menschenleben auf dem Spiel. Durchschnittlich verfügen Krankenhäuser über 250 Betten – daneben halten sich aber auch zahlreiche Krankenpfleger, Ärzte, Facility-Kräfte und Besucher in Krankenhäusern auf. Auch medizinische Ausrüstung ist im Notfall von Bedeutung: Kommt es hier zu schwerwiegenden Beschädigungen, ist der Schaden besonders hoch – und eine zeitnahe Behandlung der Patienten wird womöglich verzögert. Umso wichtiger also, im Brandfall schnell handeln zu können. Die Einsatzplanung auf Basis des Feuerwehrplans für Krankenhäuser spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Großschäden vermeiden und bewältigen – der Krankenhaus Feuerwehrplan als Teil des Alarm- und Einsatzplanes
Deutsche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind dazu verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz aufzustellen. Dazu werden Alarm- und Einsatzpläne herangezogen, zu denen auch Flucht- und Rettungspläne, sowie Feuerwehrpläne für das Krankenhaus zählen. Ziel der Pläne im Gesamten ist es, durch die detaillierte Vorbereitung Großschäden im Brand- oder auch Katastrophenfall einerseits zu vermeiden, andererseits aber auch möglichst effizient zu bewältigen. Schließlich handelt es sich hierbei um kritische Infrastrukturen, deren Ausfall mit verheerenden Folgen für die lokale Bevölkerung verbunden wäre.
Die Alarm- und Einsatzpläne sollen auf jeden möglichen Not- und Krisenfall eingehen – und entsprechende Maßnahmen für jene Fälle im Regelwerk nennen. Im Falle einer Räumung oder Evakuierung orientieren sich Mitarbeiter vor Ort an den erstellten Flucht- und Rettungsplänen – Einsatzkräfte jedoch beurteilen die Lage anhand des Feuerwehrplans für das Krankenhaus.
Dann ist der Krankenhaus Feuerwehrplan erforderlich
Eine allgemeine Feuerwehrplan Pflicht gibt es nicht: In den meisten Fällen sind es Sonderbauten, für die ein Feuerwehrplan für Einsatzkräfte gefordert wird. Krankenhausbetreiber können von der örtlichen Brandschutzdienststelle Vorgaben zur Erstellung erhalten – aber auch zum Umfang der benötigten Pläne. Für Krankenhäuser sind Feuerwehrpläne möglichst in DIN A3 Größe zu halten. Dieses Merkmal wird von der Brandschutzdienststelle vorgegeben.
Brandschutz Checkup übernimmt für Sie die enge Kommunikation mit der örtlichen Brandschutzdienststelle, damit alle Anforderungen bei der Feuerwehrplanerstellung berücksichtigt werden können. Wir erkundigen uns für Sie vorab dazu, welches Format benötigt wird und in welchem Umfang der Feuerwehrplan eingereicht werden sollte – damit die Freigabe möglichst reibungslos vonstattengeht.
Flächen und Zufahrten für Einsatzkräfte: Das gilt es im Feuerwehrplan zu berücksichtigen
Krankenhausbetreiber müssen in Kooperation mit der zuständigen Brandschutzbehörde Zufahrten speziell für die Feuerwehr festlegen, die jederzeit freizuhalten sind. Zusätzliche Bereiche um das Gebäude herum können den Einsatzkräften dabei helfen, die Brandbekämpfung aus verschiedenen Winkeln optimal anzugehen – und sollten daher ebenfalls zu jeder Zeit freigehalten werden. Befahrbare und nicht befahrbare Flächen müssen im Feuerwehrplan des Krankenhauses deutlich unterschieden werden – etwa durch die Markierung in unterschiedlichen RAL Farben nach DIN 14095 und DIN 14094. Die befahrbaren Flächen sollten nicht nur tragfähig genug für die Einsatzfahrzeuge ausfallen, sondern auch nach oben hin offen sein.
Feuerwehrpläne erstellen: Diese Inhalte sind unverzichtbar
Der Feuerwehrplan für Krankenhäuser setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Einem Übersichtsplan, einzelnen Geschossplänen, möglicherweise Sonderanhängen und einem Textteil, in welchem besondere Details ausführlicher erklärt oder beschrieben werden können. In den Übersichtsplan werden diese Inhalte eingetragen:
- Gebäude in seiner unmittelbaren Umgebung
- Angrenzende Straßen und Gebäude
- Hauptzugänge zum Gebäude
- Von der Feuerwehr nicht befahrbare Bereiche
In den Geschossplänen wiederum werden die Rettungswege grün markiert. Auch vertikale Rettungswege sind dabei zu beachten. Brandhilfsmittel werden mit den entsprechenden Zeichen nach DIN 14904 eingezeichnet – beispielsweise Brandschutztüren oder Löschmittel. Die Nutzung der einzelnen Räume ist ebenfalls im Geschossplan zu nennen.
Was für die Menschenrettung von Bedeutung ist: In den Feuerwehrplänen für Krankenhäuser ist unbedingt auch die Bettenanzahl mit anzugeben! Reicht der Platz neben der Bezeichnung der Raumnutzung dafür nicht aus, kann die Bettenanzahl des jeweiligen Raums in einem gesonderten DIN A4 Blatt erläutert werden. Auch hierbei muss die Übersichtlichkeit im Vordergrund stehen.
Aufzüge und Treppenhäuser gehören zum Inhalt der Geschosspläne. Handelt es sich um mehrere Aufzüge und Geschosspläne, müssen diese mit einer fortlaufenden Nummer versehen werden. Aufzugsmaschinenräume können mit einem Kürzel versehen werden, um die Übersichtlichkeit des Planmaterials zu erhalten. Zu guter Letzt sind auch Gefahrenquellen einzutragen: Hierbei sollte die Art der Gefahrenquelle verdeutlicht werden, aber auch die Menge an Gefahrstoffen.
Zu allen Inhalten ist eine Legende anzufertigen
Sowohl der Übersichtsplan, als auch die Geschosspläne müssen eine eigene Legende vorweisen. Hier werden die genutzten Sonderzeichen nach DIN 14095 erläutert, damit die Einsatzkräfte einen klaren Überblick über alle Hilfsmittel oder auch besondere Gefahrenquellen erhalten. Zu guter Letzt werden die Übersichts- und Geschosspläne auch mit einem Nordpfeil ausgestattet, der die kartographische Richtung anzeigt. Die Pläne werden dabei einheitlich so ausgerichtet, dass sich der Hauptzugang zum Gebäude am unteren Planrand befindet.
Brandschutzbeauftragte müssen das Planmaterial alle zwei Jahre prüfen
Feuerwehrpläne müssen auch im Krankenhaus auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Gerade in den weitläufigen Gebäuden ist es aufgrund teils langer Einsatz- und Rettungswege bedeutend, dass keine Missverständnisse entstehen. Pflicht ist es daher, den Feuerwehrplan spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen, beziehungsweise durch den Brandschutzbeauftragten überprüfen zu lassen.
Ist eine Aktualisierung des Planmaterials von nöten, helfen die Experten von Brandschutz Checkup gerne weiter. Auf Basis bestehender Daten fügen wir die Änderungen schnell und einfach in Ihre Pläne ein, damit Sie zeitnah mit dem Erhalt rechnen können und der Aufgabe gerecht werden können.
Feuerwehrplan Pflicht? Lassen Sie sich von Brandschutz Checkup weiterhelfen
Möchten Sie die Erstellung Ihrer Feuerwehrpläne an erfahrene Experten weiterreichen, liegen Sie mit Brandschutz Checkup richtig. Geschulte Profis und zertifizierte Sachverständige stellen hier in Kooperation mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sicher, dass Sie alle Anforderungen der Einsatzleitung erfüllen. Letztere basiert die vorausschauende Planung der Menschenrettung und Brandlöschung auf den Plänen. Profitieren Sie mit Brandschutz Checkup auch von einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis: Da wir auf eine Ortsbegehung verzichten, sparen Sie einen großen Teil der Kosten – und können die fertigen Pläne schon bald in den Händen halten. Die Freigabe durch die Brandschutzbehörde dauert in der Regel nur wenige Tage.