In der ostbayerischen Stadt Regensburg sind derzeit mehr als 160.000 Menschen ansässig – und das auf rund 81 Quadratkilometern. In der charmanten Stadt sind mehr als 1.000 Kulturdenkmale zu finden, die auch von der Feuerwehr als besonders schützenswert einzustufen sind. Die von den Römern vor über 2.000 Jahren gegründete Stadt gilt mit ihrer Altstadt als UNESCO Welterbe. Damit gibt es viele historisch relevante Objekte und Stadtgebiete zu entdecken, in denen sich Einsatzkräfte im Brandfall optimal auskennen müssen. Der Feuerwehrplan für Regensburg hilft, Feuerwehrangehörige hierbei zu unterstützen.
Feuerwehrplan für Regensburg: Aus diesen Gründen unverzichtbar
Der Feuerwehrplan ist in Regensburg aus diversen Gründen unverzichtbar. So gibt es teilweise nahe am Waldrand gelegene Anlagen, die im Brandfall einen Waldbrand auslösen können und daher besonders beachtet werden müssen – auch Hochschulen und der Schutz der Kulturdenkmäler stellen im Brandfall oftmals eine Herausforderung dar. Umso wichtiger also, dass Einsatzkräfte im Ernstfall auf ein passendes Hilfsmittel zurückgreifen können.
Der Feuerwehrplan für Regensburg vermittelt alle für eine schnelle Orientierung notwendigen Informationen auf einen Blick. Durch diesen können sich Feuerwehrangehörige schneller ein Bild von der Lage, aber auch den von der Anlage ausgehenden Gefahren machen – und sich dadurch schon auf dem Weg zum Einsatzort bestens auf den Einsatz vorbereiten. Feuerwehrangehörige können sich mit Hilfe der bereitgestellten Informationen schneller mit der Menschenrettung und Brandlöschung beschäftigen, aber auch ihren eigenen Schutz besser umsetzen.
Feuerwehrplan in Regensburg benötigt? Brandschutz Checkup übernimmt die Feuerwehrplanerstellung
Der Feuerwehrplan kann in Regensburg für ganz unterschiedliche Gebäude angefordert werden. Dies geschieht meist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens und trifft in der Regel auf Hochhäuser zu, aber auch öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergarten und Hochschulen. Auch für diese Objekte kann der Feuerwehrplan angefordert werden:
- Sehr komplexe Industrie- und Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 Quadratmetern Fläche
- Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen
- Objekte mit Brandmeldeanlage
Müssen Sie als Errichter oder Betreiber eines Gebäudes in Regensburg einen Feuerwehrplan bereitstellen, können Sie sich an das Team von Brandschutz Checkup wenden. Die Feuerwehrplanerstellung darf nämlich nur von sachkundigen Personen übernommen werden, die über ausreichend Kenntnisse im Bereich des organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verfügen. Bei Brandschutz Checkup können Sie von geschultem Personal und zertifizierten Sachverständigen Feuerwehrpläne erstellen lassen, die höchsten Ansprüchen gerecht werden.
Vereinheitlichung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Die DIN 14095 Norm wurde bereits 2007 herausgebracht und dient dazu, Feuerwehrplanerstellern Richtlinien zur Gestaltung der Pläne mit auf den Weg zu geben. Dadurch werden die Pläne vereinheitlicht und das Verständnis durch Feuerwehrangehörige wird gefördert. Brandschutz Checkup stellt für Sie sicher, dass alle Angaben der DIN 14095 optimal umgesetzt werden – und sich die Pläne durch eine gute Übersichtlichkeit und Lesbarkeit auszeichnen. Unter anderem diese grafischen Vorgaben sind im Feuerwehrplan für Regensburg umzusetzen:
- Die Schriftgröße muss mindestens 2 mm betragen, Symbole sind hingegen mindestens 7 mm groß auszuführen
- Die grafischen Symbole müssen in einer Legende erläutert werden
- Die Pläne müssen im DIN A3 oder DIN A4 Format erstellt werden
- Die kartographische Richtung ist mit Hilfe eines Nordpfeils darzustellen
- Die Hauptzugänge sind möglichst am unteren Bildrand anzuzeigen
- Befahrbare und nicht von der Feuerwehr befahrbare Flächen sind einzuzeichnen – beispielsweise mit Schraffierungen in unterschiedlichen Farben
Neben diesen grafischen Anforderungen müssen Planersteller darauf achten, dass alle wichtigen Inhalte im Feuerwehrplan untergebracht sind. Die darzustellen Informationen unterscheiden sich stark von denen, die beispielsweise im Flucht- und Rettungsplan verwendet werden:
- Angabe der Objekt- und Nutzungsart
- Angrenzende Gebäude und Straßen müssen angegeben werden
- Brandschutzwände und Trennwände sind einzuzeichnen
- Die Lage von Hauptschaltern für Strom, Wasser und Gas ist zu verdeutlichen
- Besondere Gefahrenbereiche sind zu markieren
- Der Standort, die Menge und die Art von Gefahrstoffen sollte genannt werden
- Sammelstellen sind anzugeben
- Rettungswege sind grün zu markieren
- Automatische Löschanlagen und deren Wirkungsbereich sind einzuzeichnen
Der Feuerwehrplan setzt sich aus einem Übersichtsplan, Geschossplänen für jedes Stockwerk, einer Legende und einem Textteil zusammen. Im Textteil können unter anderem Angaben zum Personalbestand, aber auch dem Besucheraufkommen gemacht werden. Handelt es sich um einen Feuerwehrplan für beispielsweise Krankenhäuser oder auch Pflegeeinrichtungen, ist auch die Bettenanzahl mit anzugeben.
Diese zusätzlichen Anforderungen nennt die Feuerwehr der Stadt Regensburg
Die Feuerwehr der Stadt Regensburg hält zusätzliche Richtlinien bereit, um die Verständlichkeit der Pläne bei den Einsatzkräften zu fördern. Wichtig ist beispielsweise, dass im Falle mehrere Geschosspläne, Aufzüge und Treppenhäuser mit fortlaufenden Nummern gearbeitet wird. Die Pläne sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme des Gebäudes zur Freigabe eingereicht werden – denn die Bearbeitung des Falls und Rückmeldung können mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Die Feuerwehr Regensburg kann bei Objekten in umfassenderen Arealen, aber auch bei Objekten aus mehreren Anlagenteilen – beispielsweise Krankenhäusern – einen zusätzlichen Anfahrtsplan benötigen. Ein Sonderplan ist nach dem Merkblatt der Brandschutzdienststelle erforderlich, wenn bestimmte Details näher erläutert werden müssen – etwa im Falle von ausgedehnten Lagern, PV-Anlagen und Löschwasserrückhaltevorrichtungen. Liegt für ein Objekt eine baulich geforderte Löschwasserrückhaltung vor, muss oftmals auch ein Abwasserplan erstellt werden.
Feuerwehrplan Pflicht: Diesen Pflichten müssen Errichter und Gebäudebetreiber nachkommen
Obwohl der Feuerwehrplan selbst nicht verpflichtend ist, müssen Gebäudeerrichter und -Betreiber nach der Erstellung mehreren Pflichten nachkommen. Diese werden in der DIN 14095 festgelegt und sollen den informativen Charakter der Pläne fördern und Missverständnissen seitens der Einsatzkräfte vorbeugen. Zu den Pflichten gehört dabei:
Regelmäßige Aktualisierung: Mindestens alle zwei Jahre sollten die erstellten Pläne überprüft werden. Es ist dabei sicherzustellen, ob die dargestellten Informationen noch den Gegebenheiten in und um Gebäude entsprechen. Ist Letzteres nicht der Fall – beispielsweise nach einer Sanierung – muss das Planmaterial aktualisiert und der örtlichen Feuerwehr neu zur Verfügung gestellt werden.
Erstellung in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr: Die Feuerwehrpläne sind nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr zu erstellen, die zusätzlich zu den Angaben der DIN 14095 gelten. Das soll die Einheitlichkeit der Pläne fördern, die die ortsansässige Brandwache beherbergen und als Grundlage für Feuerwehreinsatzpläne nutzen muss. Vor allem aber wird so sichergestellt, dass nur für die Einsatzkräfte relevante Informationen dargeboten und wichtige Details mit inkludiert werden.
Um beiden Pflichten optimal nachzukommen, können Sie sich auf Brandschutz Checkup verlassen. Wir übernehmen nicht nur die enge Zusammenarbeit bei der Planerstellung für Sie, sondern auch die Überprüfung und Aktualisierung.