Damit die Errichtung eines Windparks genehmigt werden kann, müssen Betreiber ein Brandschutzkonzept vorlegen. Die genauen Anforderungen an das Brandschutzkonzept und einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Bundesländern wie etwa Hessen muss jedoch ein Feuerwehrplan zum Windpark erstellt und eingereicht werden. Doch auch zur Erhöhung der Sicherheit der Einsatzkräfte, sowie zum Schutz vor größeren Anlage- oder Umweltschäden macht die Erstellung des Feuerwehrplans Sinn. Möchten Sie als Betreiber oder Hersteller von Anfang an Risiken minimieren, hilft Ihnen Brandschutz Checkup weiter.
Genehmigung von Windkraftanlagen: Dann ist der Feuerwehrplan für den Windpark vonnöten
Obwohl zur Genehmigung von Windkraftanlagen in allen Bundesländern leicht unterschiedliche Anforderungen gelten, können sich Betreiber auf gewisse Richtlinien vorbereiten. So gilt ein Windpark mit einer Höhe von 30 Metern und mehr als Sonderbau, für den besondere vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen eingeplant werden müssen.
Unter Umständen ist es erforderlich, eine automatische Löschanlage in die Gondel einzubauen. Denn: Fängt die Gondel einmal Feuer, können Einsatzkräfte keine Löscharbeiten vornehmen. Die Drehleitern der Löschfahrzeuge sind schlichtweg nicht lang genug, um die Gondel zu erreichen. Deshalb konzentrieren sich Einsatzkräfte darauf, die unmittelbare Umgebung zu sichern und ein Übergreifen des Feuers (beispielsweise durch herabfallende Teile) zu verhindern. Für Windparks als Sonderbau ist ein Feuerwehrplan meistens Pflicht.
Die Feuerwehrplanerstellung sollte dabei:
- Nach der DIN 14095 Norm erfolgen
- Durch eine sachkundige Person vorgenommen werden
- Möglichst auch einen Lageplan auf Basis von Luftbildern berücksichtigen (nicht in allen Bundesländern erforderlich)
- In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Brandschutzbehörde erfolgen
Erarbeitung des Feuerwehrplans für Windparks: Enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr notwendig
Wer Feuerwehrpläne erstellen möchte, muss hierzu mit der örtlichen Feuerwehr kooperieren. Eine enge Absprache ist erforderlich, um den Anforderungen der Einsatzkräfte gerecht zu werden. Zudem kann die Brandschutzdienststelle zusätzliche Vorgaben tätigen, die vor der Abnahme der Pläne zwingend umgesetzt werden müssen und den Einsatzkräften vor Ort behilflich sein können.
In den meisten Bundesländern Deutschlands ist es zusätzlich erforderlich, eine örtliche Einweisung durchzuführen. Das bedeutet: Betreiber oder Hersteller des Windparks müssen Vertreter der örtlichen Feuerwehr in die Anlage einweisen und alle hierbei auftretenden Fragen beantworten. Dieser Schritt wird dokumentiert und dient dazu, der Einsatzleitung eine noch bessere Orientierung und Planung der Vorgehensweise im Brandfall zu ermöglichen.
Das fertige Planmaterial ist bei der zuständigen Feuerwehr zur Prüfung einzureichen und muss durch diese abgenommen werden. Die Einreichung erfolgt in größeren Städten in Form einer PDF-Datei, andere Brandschutzbehörden fordern das Material in gedruckter und laminierter Form an. Wir von Brandschutz Checkup ermitteln den örtlichen Bedarf für Sie vorab, um eine möglichst zügige Abnahme durch die Feuerwehr zu begünstigen.
Kennzeichnung der Anlagen zur leichteren Orientierung
Besonders weitläufige Windparks sollten zur besseren Orientierung gekennzeichnet werden. Das bedeutet: Teile der Anlagen müssen vor Ort mit einer gut sichtbaren Nummer oder einem Buchstaben versehen werden, der als Orientierungspunkt genannt werden kann – beispielsweise während des Einsatzes. Die Kennzeichnung muss auch in den Feuerwehrplan übernommen werden, ohne dass die Übersichtlichkeit desselben beeinträchtigt wird.
Vor Ort sollte eine Beschilderung gewählt werden, die den Witterungen standhält. Zudem ist diese bestenfalls in Körperhöhe anzubringen und so groß zu wählen, dass sie auch von Weitem gut erkannt werden kann. Das erleichtert es Einsatzkräften auch bei schlechter Sicht, die Vorgehensweise ein- und mitzuteilen.
Das sollte im Feuerwehrplan für Windparks enthalten sein
Im zum Windpark gehörenden Feuerwehrplan sollten vor allem befahrbare und nicht befahrbare Flächen gut sichtbar gemacht werden. RAL-Farben kommen hier zum Einsatz, um Feuerwehrzufahrten, befahrbare Flächen und nicht befahrbare Bereiche deutlich voneinander zu unterscheiden. Im Übersichtsplan können Windkraftanlagen gekennzeichnet und Gefahrenbereiche um diese herum kenntlich gemacht werden. Dabei ist der Übersichtsplan auch mit der kartographischen Richtung, beziehungsweise einem Nordpfeil zu versehen. Zufahrten, die Kennzeichnung der Anlagen und auch Hinweise auf Löschanlagen sind in den Plan einzutragen.
Nicht zu vergessen sind im Plan außerdem:
- Lagerung von Gefahrengut wie Öl
- Maschinenhäuser
- Turm-Zugänge
Die verwendeten Symbole sind in einer Legende zu bezeichnen. Zudem müssen Verantwortliche, beziehungsweise Betreiber mitsamt ihrer Erreichbarkeit in dem dafür vorgesehenen Feld des Feuerwehrplans eingetragen werden. Übrigens: Geschosspläne sind als Teil des Feuerwehrplans zum Windpark nicht vorgesehen, beziehungsweise nicht notwendig. Denn: Einsatzkräfte betreten die Türme in der Regel nicht.
Hohe Anforderungen, die Brandschutz Checkup für Sie erfüllt
Wie Sie nun erfahren haben, gibt es zum Windpark Feuerwehrplan einige Details zu beachten. Die DIN 14095 gibt vor, dass nur sachkundige Personen Feuerwehrpläne erarbeiten dürfen. Dazu zählen alle Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres Berufs grundlegende Kenntnisse zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz mitbringen. Wir von Brandschutz Checkup übernehmen die komplexe Aufgabe der Feuerwehrplanerstellung gerne für Sie. Unser Team aus zertifizierten Sachverständigen und geschultem Personal sorgt in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr dafür, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt und die Anforderungen der Einsatzleitungen erfüllt werden.
Das richtige Format Ihres Windpark Feuerwehrplans
Feuerwehrpläne sollten nach DIN 14095 im DIN A3 oder DIN A4 Format erstellt werden. Fällt die Entscheidung auf DIN A4, ist das Format hochkant zu bedrucken und nach Vorschrift der zuständigen Feuerwehr zu falten. Denn: Das Planmaterial wird der Übersichtlichkeit halber in spezielle Ordner untergebracht. Ob das Planmaterial laminiert und passend gelocht werden sollte, hängt von der zuständigen Brandschutzdienststelle ab und wird von Brandschutz Checkup vorab in Erfahrung gebracht.
Erreichbarkeit ist von großer Bedeutung
Auch beim Feuerwehrplan für den Windpark gilt: Die Einsatzleitung muss Betreiber und Techniker der Anlage im Ernstfall leicht erreichen können. Beispielsweise, um sicherzustellen, dass sich keine Mitarbeiter in den Anlagen befinden und gefährdet werden könnten. Aus diesem Grund müssen im Feuerwehrplan Telefonnummern vom Kontrollzentrum, Betreibern und Technikern mit untergebracht werden. Es ist sicherzustellen, dass die Telefonnummern stets auf dem aktuellsten Stand sind – bei Änderungen ist eine Aktualisierung der Pläne zwingend notwendig.
Übrigens: Eine Überprüfung der Pläne sollte mindestens alle zwei Jahre durch sachkundige Personen vorgenommen werden. Hierbei ist festzustellen, ob alle Angaben im Plan noch den aktuellen Gegebenheiten entsprechen – oder ob Änderungen an den Anlagen, Löschmitteln oder Kennzeichnungen vorgenommen wurden. Selbstverständlich übernehmen wir von Brandschutz Checkup auch diese Prüfung gerne für Sie.