Sie benötigen einen Flucht- und Rettungsplan als Orientierungshilfe für Mitarbeiter und Besucher Ihres Betriebes? Mit Brandschutz Checkup können Sie diese Aufgabe in fähige Hände begeben und sich entspannt zurücklehnen. Verzichten Sie auf teure Software und langwierige Prozesse – unser Team hilft Ihnen weiter! Unser Expertenteam erstellt für Sie normgerechte Flucht- und Rettungspläne in Zürich, die auf jahrelanger Erfahrung und umfassendem Know-How basieren. Was Sie zur Planerstellung wissen müssen und in welchen Fällen solche Orientierungspläne in Zürich Pflicht sind, erfahren Sie hier genauer.
Wann ist die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in Zürich Pflicht?
Nicht jedes Schweizer Gebäude muss über einen Flucht- und Rettungsplan verfügen. In der Pflicht stehen nur Betreiber von Objekten, die über eine Brandmeldeanlage verfügen oder öffentliche Gebäude mit mehr als 100 Mitarbeitern darstellen. Das Schweizer Arbeitsgesetz gibt vor, dass Arbeitgeber Massnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten treffen müssen – die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) schreibt hingegen vor, welche Anforderungen dazu an Flucht- und Rettungswege im Gebäude gelten. Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes als schützende Massnahme empfiehlt sich, wenn es die Nutzungsart, Ausdehnung oder Lage des Objektes erforderlich macht. Das ist in diesen Bauwerksarten der Fall:
- Hotels und grösseren Herbergen
- Hochhäusern
- Krippen, Kindergärten, Schulen und Hochschulen
- Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen
- Weitläufige Industrie- und Verkaufsstätten
Generell gilt: Macht der Fluchtweg im Gebäude einen sehr komplexen Eindruck oder wird dieser auf einen Blick nicht ersichtlich, sollte der Flucht- und Rettungsplan als Orientierungshilfe herangezogen werden. Er hält alle relevanten Informationen in einem schnell erfassbaren Format bereit – weshalb er vor allem Besuchern zugutekommt, die sich nicht im Gebäude oder seiner unmittelbaren Umgebung auskennen.
Exkurs: Die Stadt Zürich unter der (Brandschutz-) Lupe
Zürich stellt mit mehr als 450.000 Einwohnern die grösste Stadt der Schweiz, sowie den wohl wichtigsten Wirtschaftsstandort des Landes dar. Die Geschichte der Stadt reicht über 2.000 Jahre zurück – so galt der Ort schon in der Römerzeit als wichtiger Knotenpunkt der Gegend. Mit Wirtschaftsclustern in den Bereichen Life Sciences und Cleantech handelt es sich hierbei heute um einen wichtigen Forschungsstandort – davon zeugen Forschungseinrichtungen wie die ETH Zürich.
Mehr als 5.200 Mal rückt die Feuerwehr Zürichs in einem Jahr aus. Das entspricht nahezu 15 Einsätzen am Tag, denen die knapp 200 Mitglieder der Berufsfeuerwehr nachkommen müssen. Hierbei müssen Feuerwehrangehörige auf Schutzobjekte Rücksicht nehmen: Die denkmalgeschützten Gebäude machen rund 17 Prozent des Gebäudebestands Zürichs aus und haben einen hohen historischen und kulturellen Wert. Umso wichtiger also, die historischen Bauten im Brandfall mit aller Kraft zu erhalten.
Ihre Vorteile mit Brandschutz Checkup: Lassen Sie komplizierte Software hinter sich!
Wer Flucht- und Rettungspläne selbst erstellen möchte, steht einer sehr komplexen und anspruchsvollen Aufgabe gegenüber. Denn: Hierzu ist oftmals CAD-Software notwendig, die sich durch eine komplizierte Anwendung auszeichnet und an hohe Kosten gebunden sein kann. Zudem müssen zahlreiche Normen berücksichtigt werden, die die Planerstellung von fachkundigen Personen erfordern und hohe Anforderungen an den Planersteller stellen.
Mit Brandschutz Checkup sparen Sie sich einen umfassenden Aufwand, aber auch hohe Kosten. Wie gross Ihr Projekt rund um Flucht- und Rettungspläne in Zürich auch ausfällt – bei uns können Sie stets von der besten Preisgestaltung profitieren. Das liegt daran, dass wir aufgrund unserer effektiven Arbeitsweise auf kostspielige Aspekte wie die örtliche Begehung verzichten können. Unser erfahrenes Team übernimmt die Erstellung für Sie – effizient und höchst zuverlässig.
Diese Vorschriften gelten bei der Planerstellung in der Schweiz
Bei der Erstellung Ihres Flucht- und Rettungsplanes achten wir auch in Zürich darauf, alle relevanten Vorgaben kompetent umzusetzen. Wir berücksichtigen stets die neueste Fassung der DIN ISO 23601, die im gesamten deutschsprachigen Raum Anwendung findet. Sie wurde von der internationalen ISO 23601 abgewandelt, die in über 160 Ländern weltweit anerkannt ist und die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen vereinheitlicht. Genau darin liegt auch der Zweck der DIN ISO 23601 Vorschriften: Die Norm soll Flucht- und Rettungspläne auf diese Weise international verständlich gestalten. Unsere zertifizierten Sachverständigen prüfen jeden einzelnen Plan, damit auch wirklich alle Anforderungen der Norm umgesetzt wurden.
So setzen sich Flucht- und Rettungspläne in Zürich zusammen
Der Fluchtweg muss laut DIN ISO 23601 in hellem Grün gekennzeichnet und mit Richtungspfeilen versehen werden. Allgemein ist der Plan farbig auf weissem Untergrund zu gestalten, damit alle Informationen gut sichtbar erscheinen und schnell erfassbar sind. Bei Bedarf kann mit dunkleren Grüntönen farblich zwischen horizontalen und vertikalen Fluchtwegabschnitten unterschieden werden.
Übrigens: Auch den zweiten Fluchtweg sollten Planersteller in den Flucht- und Rettungsplänen Zürichs berücksichtigen. Auch Aufzüge und Notausstiege sollten im Plan aufgezeigt werden. Ansonsten setzen sich die Orientierungshilfen wie folgt zusammen:
- Überschrift: Der Begriff “Flucht- und Rettungsplan” sollte stets in der jeweiligen Landessprache am Plankopf verwendet werden. Die Überschrift sollte eine Höhe von mindestens sieben Prozent des Planes ausmachen, damit sie auch von Weitem auf den Plan aufmerksam machen kann.
- Objektinformationen: Am Fuss des Planes sind alle relevanten Informationen zum Gebäude anzugeben. Dazu gehören der Betreiber, dessen Erreichbarkeit und der Planersteller selbst.
- Sicherheitszeichen: Alle Sicherheitseinrichtungen der Arbeitsstätte (Feuerlöscher oder Brandmelder) müssen mit einem entsprechenden Piktogramm an ihrem jeweiligen Standort eingetragen werden. Die Sicherheitszeichen werden durch die DIN ISO 7010 vorgegeben. Zu beachten ist, dass die Zeichen mindestens 7mm gross ausfallen müssen.
- Legende: Planersteller müssen eine Legende zu allen verwendeten Piktogrammen erstellen, um die Verständlichkeit zu verbessern.
- Verhaltensregeln: Informationskästen für die Verhaltensregeln im Brandfall und im Falle eines Betriebsunfalls sind in den Plan zu integrieren. Sie erklären in wenigen Schritten, was Betroffene beachten müssen – und welche Reihenfolge dabei eine Rolle spielt.
- Übersichtsplan: Dieser darf maximal zehn Prozent der Gesamtfläche des Planes einnehmen und zeigt die Arbeitsstätte im Gebäude, sowie dessen unmittelbarer Umgebung auf.
Bei der Planerstellung spielen noch viele weitere Vorgaben eine Rolle. Dementsprechend wichtig ist es, dass Sie sich in Zürich professionelle Hilfe holen, die diese Aufgabe für Sie übernimmt.
Der richtige Massstab Ihres Flucht- und Rettungsplans in Zürich
Besonders bedeutend ist es, den richtigen Massstab für den Flucht- und Rettungsplan zu wählen. Letzterer sollte mindestens DIN A3 betragen, um eine gute Lesbarkeit der enthaltenen Informationen zu gewährleisten. Für Einzelzimmer in beispielsweise Hotels kann es allerdings Sinn machen, das Format DIN A4 zu wählen. Welches Projekt auch ansteht – wir helfen Ihnen weiter!