Herbergen und Hotels zeichnen sich häufig durch einen weitläufigen oder komplexen Aufbau aus mehreren Gebäudeteilen aus. Das trägt dazu bei, dass sich neue Gäste bei Gefahr besonders schlecht orientieren können – und an eine Evakuierung ohne Unruhe nur selten zu denken ist. Mit dem Flucht- und Rettungsplan stellen Betreiber von Schweizer Hotels ihren Gästen eine leicht verständliche Orientierungshilfe zur Seite. Wann diese benötigt wird und welche Vorteile mit dem Flucht- und Rettungsplan für Hotels der Schweiz einhergehen, erfahren Sie hier im Detail.
Der Flucht- und Rettungsplan für Schweizer Hotels: Bei Brandgefahr wichtige Informationen bereithalten
Warum die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in allen Schweizer Hotels und Herbergen in Betracht gezogen werden sollte? Weil es hier um eine Orientierungshilfe geht, die vor allem ortsfremden Gästen sicherheitsrelevante Informationen auf einen Blick vermittelt. Die Informationen werden schnell erfassbar dargestellt, damit sich alle Gäste in Gefahrensituationen ohne Verzögerung in Sicherheit bringen können. Kurzum: Der Plan fördert die Selbstrettung ohne Hilfsmittel und Hilfestellungen von Mitarbeitern oder Rettungskräften. Damit dies gelingt, müssen Flucht- und Rettungskräfte Schweizer Hotels:
- Besonders übersichtlich und gut lesbar gestaltet werden
- Ausgewählte Informationen enthalten – also nur für Gefahrensituationen relevante Hinweise
- Selbst bei erschwerten Bedingungen (beispielsweise bei Rauchbildung) gut sichtbar sein
- In allen Hotels leicht zugänglich sein – möglichst an mehreren strategischen Stellen
Wer sich für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen entscheidet, trägt eine grosse Verantwortung – und muss überdies in der Lage sein, den hohen Anforderungen an die Orientierungspläne gerecht zu werden.
Wer ist für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in Schweizer Hotels zuständig?
Wer die Pläne anfertigen darf, wird in der internationalen Norm ISO 23601 vorgegeben, die das Deutsche Institut für Normung für den deutschsprachigen Raum übernommen hat. Der Flucht- und Rettungsplan für Schweizer Hotels darf laut Norm nur von fachkundigen Personen erarbeitet werden. Diese sollte über ausreichend Brandschutz-Kenntnisse verfügen – beispielsweise aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Erfahrung. Zur Beauftragung der Planerstellung sind hierbei Arbeitgeber, beziehungsweise Betreiber der Hotels verpflichtet.
Wann benötigen Hotels und Herbergen einen Flucht- und Rettungsplan?
Nicht in jedem Gebäude wird ein Flucht- und Rettungsplan benötigt. In der Schweiz besteht die Pflicht zur Planerstellung nur in öffentlichen Gebäuden, in denen 100 oder mehr Mitarbeiter tätig sind oder eine Brandmeldeanlage eingebaut wurde. Ansonsten können sich Objektbetreiber am Arbeitsschutzgesetz orientieren: Hier steht, dass Arbeitgeber die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu jeder Zeit sicherzustellen haben. Die Arbeitsstättenverordnung hingegen gibt vor, dass Flucht- und Rettungspläne zu erstellen sind, wenn es die Lage des Gebäudes, seine Art oder Ausdehnung erfordern. Beispielsweise, wenn:
- Fluchtwege besonders komplex ausfallen und nicht auf Anhieb ersichtlich sind
- Die Arbeitsstätte in besonderem Masse gefährdet ist – beispielsweise durch Gefahrgut oder Grossküchen
- Es sich um sehr weitläufige Gebäude handelt
- Es um Hotels oder Herbergen mit einer besonders hohen Anzahl an Betten geht
Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist: Besonders dringend benötigt werden Flucht- und Rettungsplänen in Objekten mit hohem Aufkommen an ortsfremden Besuchern. Sie kennen sich in den Gebäudeteilen kaum aus, sodass sie im Brandfall nicht über die nötige Orientierung für eine zügige Evakuierung verfügen.
Diese Bestandteile gehören zum Flucht- und Rettungsplan für Schweizer Hotels
Planersteller müssen sich gut mit allen wesentlichen Bestandteilen eines Flucht- und Rettungsplanes auskennen, um die Anforderungen der DIN ISO 23601 gerecht zu werden. Was zu einem Flucht- und Rettungsplan gehört und welche Inhalte wiedergegeben werden müssen, werden nämlich durch die 2010 in Kraft getretene Norm vorgegeben:
Element | Beschreibung |
---|---|
Übersichtsplan | Der Übersichtsplan wird in Form eines kleinen Kästchens auf dem Plan wiedergegeben und darf nur zehn Prozent des gesamten Flucht- und Rettungsplans einnehmen. Er zeigt an, welche Gebäude und Verkehrswege an das Objekt angrenzen – und wo sich Evakuierende im Freien sammeln sollten. Er dient also der Orientierung außerhalb der Einrichtung. |
Geschoßplan | Im Geschoßplan wird der jeweils kürzeste Fluchtweg in der Arbeitsstätte markiert – und zwar vom Standpunkt des Betrachters aus. Auch Informationen zur Fluchtrichtung, zu Hilfsmitteln und Notausgängen sind hier zu finden. |
Verhaltensregeln | Informationskästen mit roter und grüner Umrandung teilen Betrachtern mit, welchen Schritten sie im Brand- oder Notfall nachgehen sollten und welche Rufnummern zu beachten sind. So lassen sich Panik und Ungewissheit vermeiden. |
Legende | Eine Legende bezeichnet alle im Geschoßplan verwendeten Symbole, beziehungsweise Piktogramme. Dies beugt Missverständnissen vor, beziehungsweise fördert die Verständlichkeit der Angaben. |
Mit Brandschutz Checkup können Sie auf teure Software verzichten
Warum Sie auf die professionelle Planerstellung durch Brandschutz Checkup setzen sollten? Gerade in Hotels und Herbergen werden gute Orientierungshilfen im Ernstfall zum lebensrettenden Leitmittel. Die Planerstellung erfolgt bei Brandschutz Checkup streng nach aktuellen Vorgaben der Norm DIN ISO 23601 – zudem werden alle erstellten Pläne durch zertifizierte Sachverständige geprüft.
Doch damit nicht genug: Mit Flucht- und Rettungsplänen von Brandschutz Checkup sparen Sie Bares. Die Anfertigung ist an ein zuvorkommendes Preis-Leistungs-Verhältnis gebunden – auch, wenn Sie eine Reihe von Flucht- und Rettungsplänen für einzelne Hotelzimmer anfertigen lassen müssen. Profitieren Sie von budgetfreundlichen Paketpreisen, die auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidert sind. So müssen Sie zudem nicht mit einem teuren Softwarekauf und langwierigen Installationsprozessen rechnen.
Nach der Erstellung: Prüfen Sie die Richtigkeit aller Angaben regelmässig
In der DIN ISO 23601 wird auch angegeben: Spätestens alle zwei Jahre sollte eine Überprüfung der enthaltenen Angaben vorgenommen werden. Planersteller sind dazu verpflichtet, die Aktualität aller Flucht- und Rettungspläne zu gewährleisten, um im Ernstfall auch wirklich die richtige Fluchtmöglichkeit anzuzeigen. Denn: Dass es in einem der rund 4.000 Hotels und Herbergen der Schweiz zu einem Brandfall kommt, ist statistisch gesehen nur eine Frage der Zeit. Deshalb sollten Verantwortliche also jederzeit mit aktuellen Orientierungshilfen bereitstehen können.
Beschäftigte mit einbeziehen: Jährliche Unterweisung nicht vergessen
Betreiber eines Hotels oder einer Herberge müssen ihre Beschäftigten ausserdem einmal jährlich anhand der Flucht- und Rettungspläne unterweisen. Die dargestellten Informationen sollten nicht nur gemeinsam besprochen werden, sondern auch zur Probe eines Ernstfalls dienen. Die richtige Verhaltensweise im Brandfall wird beispielsweise bei einer Evakuierungsübung geprobt, damit sich alle Beschäftigten mit den einzelnen Schritten auskennen. Das erleichtert die Selbstrettung, wenn tatsächlich ein Gefahrenfall auftritt.