Sie suchen nach normgerecht erstellten Flucht- und Rettungsplänen für einen Kindergarten in Österreich, Krippen oder gar Kinderhorts? In diesem Fall sind Sie bei dem erfahrenen Team von Brandschutz Checkup an der richtigen Stelle. Begeben Sie Ihr Projekt in die fähigen Hände zertifizierter Sachverständiger und fachkundiger Profis – von unserem Zeichenservice zur Digitalisierung von Geschoßplänen bis hin zur schnellen Lieferung der Pläne in Form einer PDF bietet Ihnen Brandschutz Checkup alles, was für einen zügigen Projektabschluss notwendig ist. Wo Sie auch in Österreich ansässig sind – unser Team hilft Ihnen bundesweit, aber auch in Deutschland und der Schweiz gerne weiter.
Ist der Flucht- und Rettungsplan für Kindergärten in Österreich Pflicht?
Eine allgemeine Pflicht besteht nur für Gebäude, die mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet sind. Weil die Brandgefährdung in Kindergärten als höher eingestuft wird, schreiben Baugenehmigungsbehörden für diese Einrichtungen oft Brandmeldeanlagen vor – in diesem Fall darf also nicht auf einen Flucht- und Rettungsplan verzichtet werden. Laut TRVB Richtlinie 122/13S dürfen außerdem Rauchwarnmelder in Kindergärten nicht fehlen. Sie müssen sowohl in allen Aufenthaltsräumen untergebracht werden, als auch in Teilen des Gebäudes, die zum Flucht- und Rettungsweg gehören – und mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Für Brandmeldeanlagen des Objekts gelten ebenfalls vorgeschriebene Revisionsintervalle, die zur Sicherheit aller Beteiligten unbedingt einzuhalten sind.
Exkurs: Darum gelten Kindergärten als Objekte mit erhöhter Personengefährdung
In Kindergärten sind täglich viele Personen zugegen, die im Ernstfall wissen müssen, was zu tun ist. Ob besuchende Eltern, neu eingestellte Pädagogen oder Auszubildende – oftmals kennen sich die vor Ort befindlichen Personen noch nicht allzu gut in den Räumlichkeiten aus. Kommt es zum Brandfall, müssen größere Kindergruppen zügig evakuiert werden – was je nach Alter der Kinder eine schwere Aufgabe darstellt. Doch nicht nur deshalb gelten Kindergärten, Krippen und Horte als Objekte mit erhöhter Gefährdung: Sie enthalten oft Räumlichkeiten wie Küchen, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgehen kann. Umso wichtiger also, nicht auf mögliche Hilfsmittel zu verzichten.
Weitere Schutzmaßnahmen in Kindergärten
Um die Sicherheit aller Personen im österreichischen Kindergarten zu erhöhen, gelten besondere Brandschutzmaßnahmen. So kann es sein, dass durch die Baugenehmigungsbehörde die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten (auch Brandschutzwart) vorgegeben wird. Die beauftragte Person kümmert sich nicht nur um die Überprüfung von Hilfsmitteln wie Feuerlöschern, sondern prüft auch, ob alle Flucht- und Rettungspläne noch aktuell sind. Zudem unterweist sie die Pädagogen anhand der Brandschutzordnung in regelmäßigen Abständen – beispielsweise bei einer jährlichen Evakuierungsübung. Letztere ermöglicht es, Mitarbeiter mit dem Ernstfall vertraut zu machen und die richtigen Verhaltensweisen zu verinnerlichen. So kommt es im Brandfall nicht zu Panik und Chaos, sondern zu einer geordneten Vorgehensweise. Hierbei kann auch die lokale Feuerwehr zur Rate gezogen werden, die unter Umständen Verbesserungsmöglichkeiten aufdeckt und Kindern die Angst vor Brandsignalen und Co. nimmt.
Fluchtwege und Notausgänge müssen auch in österreichischen Kindergärten gekennzeichnet werden
Fluchtwege und Notausgänge müssen in allen Kindergärten, Krippen und Schulen als solche gekennzeichnet werden. Aus jedem Gruppenraum muss ein Fluchtweg direkt ins Freie führen – dieser darf nicht durch gelagerte Gegenstände oder Dekorationen versperrt werden. Im Fluchtweg liegende Türen dürfen zudem nicht abgeschlossen sein und dürfen von außen nicht zugeparkt werden. Zur Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge werden Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 verwendet. Dabei ist nicht nur auf die richtige Größe, sondern auch Montagehöhe zu achten.
Diesen Normen und Vorschriften müssen Planersteller umsetzen
Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen für Kindergärten in Österreich gelten einige Vorschriften – weshalb die Planerstellung stets von fachkundigen Personen in Angriff genommen werden sollte. Einerseits berücksichtigt das Team von Brandschutz Checkup für Sie die TRVB O121 (Technische Richtlinie zum vorbeugenden Brandschutz), die die Gestaltung von Brandschutzplänen und Flucht- und Rettungsplänen regelt. Darüber hinaus spielt die 2010 in Kraft getretene DIN ISO 23601 eine wesentliche Rolle. Hierbei handelt es sich um eine internationale Norm, die vom Deutschen Institut für Normung angepasst und übernommen wurde. Sie sorgt in über 160 Ländern für eine einheitliche Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen und damit deren bessere Verständlichkeit bei Betrachtern. Sie gibt unter anderem vor, dass:
- Flucht- und Rettungspläne für Kindergärten im DIN A3 Format erstellt werden sollten
- Die Gestaltung farbig auf weißem Untergrund erfolgen muss
- Die Montage in 1,60m Höhe vorzunehmen ist
- Fluchtwege in hellem Grün gekennzeichnet werden müssen
- 7mm große Piktogramme den Standort von Lösch- und Hilfsmittel angeben
- Die Schrift mindestens 2mm groß ausfallen muss
- Bei der Planerstellung streng auf die Übersichtlichkeit des Plans geachtet werden sollte
Welche Piktogramme im Flucht- und Rettungsplan genutzt werden können, ergibt sich hingegen aus der DIN ISO 7010. Alle verwendeten Zeichen müssen in einer Legende aufgeführt und benannt werden.
Erstellung eines Evakuierungskonzepts anhand des Fluchtweg- und Orientierungsplans
Kindergärten in Österreich müssen über ein Evakuierungskonzept verfügen, in dem die altersgerechte und sichere Evakuierung der Kinder festgelegt wird. Dieser Plan wird auf Basis des Flucht- und Rettungsplans der jeweiligen Einrichtung erstellt und auch bei der jährlichen Unterweisung der Pädagogen herangezogen. Auch bei Evakuierungsübungen mit den Kindern wird das Evakuierungskonzept umgesetzt, damit sich diese Jahr für Jahr mit der Vorgehensweise vertraut machen können.
Geht es um die Rettung, sollte möglichst die Tür zum Brandschutzherd geschlossen werden – so lässt sich die Ausbreitung des Feuers vermutlich hemmen, beziehungsweise verlangsamen. Eine Namensliste zur Zählung der Kinder ist bei der Evakuierung ebenso wichtig wie eine ruhige, geordnete Vorgehensweise. Die Liste sollte für alle Pädagogen der jeweiligen Gruppe leicht zugänglich sein.
Das spricht für die Planerstellung durch Brandschutz Checkup
Wieso Sie die Flucht- und Rettungsplanerstellung für österreichische Kindergärten den Experten von Brandschutz Checkup anvertrauen sollten? Wir bringen nicht nur jahrelange Erfahrung in der Branche mit, sondern erstellen die Orientierungshilfen für Sie auch nach den neuesten Fassungen oben genannter Normen. Zudem prüfen wir für Sie auch bestehende Pläne oder aktualisieren Ihr Planmaterial, sofern der Bedarf besteht. Ob Sie mehrere Pläne benötigen oder für eine kleine Einrichtung nur einen Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen wollen – bei uns profitieren Sie von einem erstklassigen Preis-Leistungs-Verhältnis, sowie einer effizienten Arbeitsweise.