Was bei der Kennzeichnung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten beachtet werden muss, wird in den Arbeitsstättenregeln (ASR) vorgegeben. Die richtige Beschilderung von Fluchtwegen soll die Orientierung im Ernstfall erleichtern – und auf den ersten Blick auf den kürzesten Fluchtweg hinweisen. Mitarbeiter und ortsunkundige Besucher sollten sich dank der Hinweise schnell und unkompliziert zum nächsten Ausgang begeben können. Die Kennzeichnung der Fluchtwege stellt außerdem sicher, dass es im Brandfall nicht zu unnötigen Verzögerungen aufgrund von Missverständnissen kommt. Welche konkreten Anforderungen bei der Kennzeichnung gelten und welche Sicherheitszeichen verwendet werden dürfen, erfahren Sie hier genauer.
Darum ist die richtige Kennzeichnung von Fluchtwegen unerlässlich
Im Falle eines Brandes oder anderer Notsituationen müssen sich Personen im Gebäude möglichst schnell zurechtfinden, um in Sicherheit gelangen zu können. Hierzu kann es helfen, Fluchtwege zu kennzeichnen. Sicherheitszeichen geben an, wo und in welcher Richtung sich der nächste Notausgang befindet. Durch die erleichterte Orientierung kann Unruhe bei der Evakuierung vermieden werden – was einen zügigen, geordneten und möglichst sicheren Ablauf fördert.
Kurzum: Die Kennzeichnung der Fluchtwege schafft im Ernstfall Klarheit. Im Gebäude befindliche Personen finden sich leichter zurecht und können den kürzesten Weg in Sicherheit auf Anhieb ansteuern – das spart wertvolle Zeit bei der Evakuierung und kann deshalb zur Rettung von Menschenleben beitragen.
In welchen Gebäuden ist die Kennzeichnung der Fluchtwege notwendig?
Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Fluchtwege in Arbeitsstätten dauerhaft gekennzeichnet werden. Die Sicherheitskennzeichnung muss sogar mit einer Notfallbeleuchtung versehen werden, wenn ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte bei Ausfall der Hauptbeleuchtung nicht mehr möglich ist. Insbesondere öffentliche Gebäude, in denen sich häufig ortsunkundige Besucher aufhalten, benötigen eine Sicherheitskennzeichnung der Fluchtwege:
- Krankenhäuser
- Schulen, Universitäten und Kindergärten
- Verwaltungsgebäude
- Veranstaltungsgebäude
- Herbergen
- Verkaufsstätten
Je länger und unübersichtlicher Fluchtwege im Objekt ausfallen, desto mehr Beschilderungen sollten zur Kennzeichnung der Fluchtwege zum Einsatz kommen. Das sorgt auch in chaotischen Situationen für eine schnelle Orientierung.
Fluchtwege kennzeichnen: Diese Vorschriften gelten
In den jeweiligen Landesbauordnungen ist nicht von der Kennzeichnung von Fluchtwegen die Rede. Stattdessen finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung von Arbeitsplätzen wieder. In der ASR A1.3 wird unter anderem festgelegt, welche Kennzeichnung für Fluchtwege in Frage kommt. Sie gilt für alle Betriebe in Deutschland und dient der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Die DIN EN ISO 7010 hingegen schreibt vor, welche Sicherheitszeichen und -Farben zur Kennzeichnung der Fluchtwege herangezogen werden dürfen. Die Zeichen nach DIN EN ISO 7010 sind international vereinheitlicht, um das Verständnis bei allen Personen zu gewährleisten.
Das gilt bei der Kennzeichnung der Hauptfluchtwege und Notausgänge
Was also ist zu beachten, wenn Sie Fluchtwege in Ihrer Arbeitsstätte kennzeichnen möchten? Neben den Fluchtwegen müssen auch Notausgänge, Sammelstellen und Notausstiege gemäß der ASR A1.3 gekennzeichnet werden. Dazu sind hochmontierte Sicherheitszeichen zu verwenden, die auch aus der Ferne eine gute Sichtbarkeit ermöglichen. Sie sollten beständig sein, also Schmutz und Witterungen standhalten. Bei der Anbringung ist zu beachten, dass:
- Die Sicherheitszeichen sind im Verlauf des Fluchtweges über den Türen zu montieren
- Es ist eine Höhe von mindestens zwei Metern zu beachten
- Die Montage darf maximal in einer Höhe von 2,5m erfolgen
- Sicherheitszeichen an Wänden müssen in mindestens 1,7 bis 2m Höhe angebracht werden
- Bei der Platzierung ist das Blickfeld der Besucher zu berücksichtigen
Es sind möglichst Beschilderungen zu wählen, die aus langnachleuchtendem Material bestehen. Diese leuchten bis zu zwölf Stunden nach, wenn die Hauptbeleuchtung des Gebäudes ausfällt – sodass die Orientierung auch im Dunkeln möglich ist.
Diese Sicherheitszeichen kommen zum Einsatz
Wer Fluchtwege kennzeichnen muss, kann zur Kennzeichnung von Haupt- und Nebenfluchtwegen unterschiedliche Zeichen verwenden. Dies soll Klarheit schaffen und die schnelle Evakuierung ins Freie von jedem Bereich des Gebäudes aus erleichtern.
Hauptfluchtweg | Nebenfluchtweg | Rettungswege über Rettungsgeräte der Einsatzkräfte |
---|---|---|
Notausgang links:
Sicherheitszeichen E001 |
Notausstieg:
Sicherheitszeichen D-E019 |
Rettungsausstieg: E017
Wird innen angebracht, um eine Fluchtmöglichkeit über Rettungsgeräte der Feuerwehr aufmerksam zu machen |
Die Erkennbarkeit der Fluchtwegkennzeichnung muss jederzeit gewährleistet sein
Es ist nicht nur von Bedeutung, dass die Sicherheitskennzeichen ausreichend hoch und in passender Größe angebracht werden. Auch auf die Vermeidung aller denkbaren Sichteinschränkungen ist zu achten. So dürfen weder Maschinen, noch zwischengelagerte Waren oder gar Dekorationen wie Pflanzen die Sicherheitszeichen bedecken. Zu bedenken ist auch, dass die Zeichen zwingend in der richtigen Höhe anzubringen sind. Außerhalb der genannten Höhen kann es nämlich zu einer Rauchbildung kommen, die die Sichtbarkeit der Zeichen erschwert. Die Mindestgröße der Kennzeichen beträgt mindestens 100 x 200mm, ist aber stark von der Entfernung zum Betrachter und letzten Kennzeichen abhängig.
Sicherheitsbeleuchtung: Fluchtwegekennzeichnung auch bei Ausfall der Hauptbeleuchtung sichtbar machen
Langnachleuchtende Sicheheitszeichen müssen der DIN 67510-1:2020-05 entsprechen.Kann die Sichtbarkeit der Fluchtwegkennzeichen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden, ist eine Sicherheitsbeleuchtung hinzuzuziehen. Fällt die Allgemeinbeleuchtung aus, müssen die Sicherheitszeichen noch mit mindestens 5lx ausgeleuchtet werden, um die gute Sichtbarkeit zu gewährleisten. Auch optische Sicherheitsleitsysteme stellen eine Option zur Verbesserung der Sichtbarkeit dar: Sie sorgen für eine gute Erkennbarkeit des Fluchtweg-Verlaufs und sind vor allem dann hilfreich, wenn Sicherheitskennzeichen aufgrund der Rauchentwicklung nicht mehr sichtbar sind. Optische Sicherheitsleitsysteme stellen jedoch keine Alternative für eine Notbeleuchtung oder gar die Sicherheitskennzeichen selbst dar.
Fluchtwege barrierefrei kennzeichnen
Werden Menschen mit Behinderung beschäftigt, ist die ASR V3a.2 zu beachten. So kann eine Sehbehinderung beispielsweise dazu führen, dass Sicherheitskennzeichen nicht in ausreichendem Maße als solche erkannt werden – und Betroffene den Fluchtweg im Ernstfall nicht ohne Hilfe finden. Die sicherheitsrelevanten Informationen müssen zur selbstständigen Orientierung deshalb auf alternative Weise abgebildet werden. Eine taktile Kennzeichnung stellt in diesem Fall eine Möglichkeit dar, den Fluchtweg kenntlich zu machen. So kann eine Leitmarkierung profiliert werden, um die Fluchtrichtung anzuzeigen. Auch automatische Sprachansagen können sich gut dazu eignen, Mitarbeitern und Besuchern die Flucht im Brandfall zu erleichtern, indem sie die Orientierung unterstützen