Jede Arbeitsstätte muss über einen Fluchtweg verfügen, der das Verlassen des Objektabschnitts möglichst schnell ermöglicht. Fluchtwege dienen hauptsächlich der Selbstrettung und müssen deshalb verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Über sie ist eine sichere Evakuierung schließlich nur dann möglich, wenn die Fluchtwege nicht zu komplex ausfallen, gut gekennzeichnet sind und jederzeit freigehalten werden. Was Sie zum Fluchtwegeplan wissen müssen, erklären wir Ihnen hier detailliert.
Sind Fluchtwegeplan und Flucht- und Rettungsplan dasselbe?
Bei einem Fluchtwegeplan handelt es sich um dasselbe wie bei einem Flucht- und Rettungsplan. Der Grund dafür ist, dass beide Pläne in erster Linie auf die Fluchtmöglichkeiten in einer Arbeitsstätte hinweisen und die Orientierung erleichtern sollen. Der Fluchtwegeplan dient also dazu, die Fluchtrichtung vom Standort des Betrachters aus zu klären, auf Notausgänge hinzuweisen sowie mögliche Alternativen aufzuzeigen. In einem Flucht- und Rettungsplan werden die Informationen durch Angaben zu Hilfsmitteln wie Feuerlöschern und dem richtigen Verhalten in Notfällen ergänzt.
Definition Fluchtwege: Worin unterscheiden sie sich von Rettungswegen?
In einem Flucht- und Rettungsplan werden Flucht- und Rettungswege als Einheit dargestellt. Während Fluchtwege dabei vor allem der Selbstrettung der im Gebäude befindlichen Besucher und Mitarbeiter dienen, gelten Rettungswege als Zugänge und Angriffswege für die Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte. Es handelt sich bei Rettungswegen also um Wege zur Fremdrettung. In der Bauordnung wird von Rettungswegen gesprochen: Damit gemeint sind in der Regel aber Flucht- und Rettungswege gleichermaßen.
Wann wird ein Fluchtwegeplan benötigt?
Ein Fluchtwegeplan wird laut ASR A2.3 immer dann benötigt, wenn es die Lage der Arbeitsstätte, ihre Ausdehnung oder Nutzungsart erfordert. Das trifft beispielsweise zu, wenn:
- Es sich um Arbeitsstätten mit sehr starker räumlicher Ausdehnung handelt.
- Personen mit körperlichen Einschränkungen im Objekt tätig sind.
- Es sich um eine Nutzungseinheit mit hohem, ortsunkundigen Besucheraufkommen handelt.
- Die Flucht- und Rettungswege im Objekt besonders unübersichtlich ausfallen.
- In dem Gebäude eine erhöhte Gefährdung vorliegt.
- Es sich um öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser oder Schulen handelt.
- Es um Hochhäuser oder Versammlungsstätten (mit Kapazität für 200 Personen oder mehr) geht.
Auch wenn in der eigenen Arbeitsstätte theoretisch kein Fluchtwegeplan notwendig ist, kann sich die Planerstellung als äußerst hilfreiche Maßnahme erweisen. Denn: Anhand des Planmaterials kann auch die Mitarbeiterschaft in regelmäßigen Abständen geschult werden.
Auf dem aktuellsten Stand der Dinge – Fluchtwegeplan regelmäßig prüfen
Es ist vorgesehen, dass Flucht- und Rettungspläne spätestens alle zwei Jahre überprüft werden, um ihre Aktualität sicherzustellen. Entsprechen die Angaben im Fluchtwegeplan den Anforderungen der DIN ISO 23601, müssen keine Änderungen vorgenommen werden. Wurden allerdings bauliche Maßnahmen in der Nutzungseinheit vorgenommen, sind diese unmittelbar in den Fluchtwegeplan oder Flucht- und Rettungsplan einzutragen. Brandschutz Checkup übernimmt Aktualisierungen der Fluchtwegepläne gerne für Sie, um Ihnen diese Arbeit zu erleichtern.
Eine rechtzeitige Aktualisierung eines Fluchtwegeplan ist unter anderem aus diesen Gründen so wichtig:
- Ortsunkundige können sich nur mit Hilfe korrekter Angaben vor Ort schneller orientieren.
- Nur mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmende Informationen ermöglichen eine schnelle Evakuierung.
- Fehlerhafte Informationen können zu Missverständnissen führen und Panik sowie Chaos verursachen.
- Eine Verzögerung der Selbstrettung kann Personenschäden verursachen und Menschenleben kosten.
Fluchtwegeplan als Basis für Evakuierungsübungen
Der Fluchtwegeplan dient nicht nur Ortsunkundigen als Orientierungshilfe im Ernstfall, sondern vor allem den sich häufig im Gebäude aufhaltenden Mitarbeitern. Daher sollte einmal jährlich eine Unterweisung der Mitarbeiter anhand der Pläne stattfinden: Hierbei können Evakuierungen geübt, aber auch richtige Verhaltensweisen und Tipps besprochen werden. Fest steht: Je geübter Mitarbeiter sind, desto besser können sie mit der hohen Belastung im Ernstfall umgehen. Dies fördert eine geordnete Evakuierung, gute Zusammenarbeit und damit die Sicherheit aller sich im Gebäude aufhaltenden Personen.
Evakuierungsübungen zeigen auch, ob die schnelle Räumung im Brandfall tatsächlich funktioniert. Werden hierbei Hürden auffällig, lassen sich oft zügig Verbesserungsmöglichkeiten finden – auch auf Basis von Vorschlägen der Mitarbeiter selbst. Die Informationspflicht (Unterweisung) sowie die Evakuierungsübungen werden durch die ASR A2.3 vorgegeben.
In diesen Fällen muss ein zweiter Fluchtweg bereitgestellt werden
In der Musterbauordnung (MBO) wird festgelegt, wann ein zweiter Fluchtweg in Arbeitsstätten zwingend notwendig ist. Die Rede ist davon, dass Nutzungseinheiten mit einem Aufenthaltsraum einen zusätzlichen Fluchtweg benötigen. Der zweite Flucht- und Rettungsweg kann dabei auch über Wendeltreppen, Notausstiege und sogar Rettungsgeräte der Feuerwehr selbst führen. Er muss also nicht zwingend baulich hergestellt werden, wie es etwa beim Hauptfluchtweg gefordert wird.
Gute Sichtbarkeit der Fluchtwegepläne sicherstellen
Ein Fluchtwegeplan ist an gut sichtbaren Orten in der Nutzungseinheit anzubringen, die wichtige Verkehrsknotenpunkte in der Arbeitsstätte darstellen. Dabei kann es sich beispielsweise um den Eingangsbereich, Wartebereich oder Bereiche in der Nähe von Aufzügen handeln. Die DIN ISO 23601 gibt vor, dass Flucht- und Rettungspläne in 1,60m Höhe angebracht werden müssen – nur so kann die gute Lesbarkeit für alle Betrachter gewährleistet werden. Die Pläne sind zudem lagerichtig anzubringen, damit der Betrachter der Fluchtrichtung auf Anhieb folgen kann. Sie müssen dazu auch den Standort korrekt kennzeichnen.
Der Fluchtwegeplan ist überdies so auszustatten, dass er auch bei Ausfall der Hauptbeleuchtung gelesen werden kann. Daher ist der Druck auf langnachleuchtendem Material von zentraler Bedeutung. Alternativ kann auch eine Sicherheitsbeleuchtung mit mindestens 50lx verwendet werden. Ebenfalls sichergestellt werden muss, dass der Plan von einem feuerbeständigen Rahmen geschützt wird.
Noch Fragen? Wenden Sie sich an Brandschutz Checkup
Wie Sie nun erfahren haben, gibt es auch zum Thema Fluchtwegeplan Einiges zu beachten. Daher ist es nur allzu verständlich, dass Fragen auftreten. Diese beantwortet Ihnen das Team von Brandschutz Checkup gerne. Bei uns können Sie auf einen langjährigen Erfahrungsschatz und umfassendes Know-How vertrauen. Wir stellen sicher, dass benötigte Flucht- und Rettungspläne nach allen geltenden Vorgaben erstellt werden und sich durch die Übersichtlichkeit auszeichnen, die im Ernstfall von Vorteil ist. Gerne prüfen wir für Sie vorab auch, ob bestehende Pläne ersetzt oder aktualisiert werden müssen.