Ist ein Feuerwehrplan Pflicht? Diese Frage beschäftigt viele Bauherren bei der Beantragung eines Baus oder Übernahme bestehender Gebäude. Für die Feuerwehr sind Feuerwehrpläne zu Sonderbauten, gefährdeten und äußerst weitläufigen Gebäude von Bedeutung, um ihren Einsatz im Brandfall optimal vorbereiten zu können. Die Pläne helfen Einsatzkräften dabei, sich möglichst schnell ein Bild von besonderen Gefahren machen zu können – aber auch von möglichen Hilfsmitteln und Löschwasservorkommen. Eine Feuerwehrplan Pflicht gibt es jedoch nicht: Die Pläne sind nicht zwingend den Unterlagen eines Bauantrags beizufügen. Sie können allerdings von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, von Sachversicherern oder auch Berufsgenossenschaften gefordert werden.
Das ist in der Regel der Fall, wenn es sich um Sonderbauten handelt – etwa bestimmte Industriegebäude oder größere Verkaufsstätten. Auch für öffentliche Gebäude wie Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Schulen werden Feuerwehrpläne oft angefordert. Die Forderung kann außerdem Gebäude betreffen, die über eine eingebaute Brandmeldeanlage verfügen müssen. Inhalt und Gestaltung werden zur Feuerwehrplanerstellung in der DIN 14095 genormt. Wer Feuerwehrpläne erstellen muss, hat zudem zusätzliche Anforderungen der zuständigen Brandschutzdienststelle zu berücksichtigen. Aus diesem Grund erfolgt die Erstellung nur in enger Absprache mit der Einsatzdienststelle – deren Freigabe des Planmaterials ist ebenfalls zwingend erforderlich. Feuerwehrpläne setzen sich aus einem grafischen und schriftlichen Teil zur genaueren Erläuterung zusammen.
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