Brandschutz Checkup erstellt für Sie Flucht- und Rettungspläne, die in Ernstfällen als lebensrettende Hilfsmittel eine zentrale Rolle spielen. In den Flucht- und Rettungsplänen werden sowohl Orientierungshilfen zur selbstständigen Flucht (Selbstrettung), als auch der Bergung durch Einsatzkräfte (Fremdrettung) bereitgestellt. Daher handelt es sich bei einem Flucht- und Rettungsplan automatisch auch um einen Rettungswege Plan. Was rund um Rettungswege in Gebäuden gilt und welche Informationen Betrachtende einem Rettungswege Plan entnehmen können, erfahren Sie hier.
Was wird mit dem Begriff Rettungsweg bezeichnet?
Ob im Rettungswege Plan oder ganz allgemein: Unter dem Begriff Rettungsweg werdenverschiedene Wege in einer Arbeitsstätte zusammengefasst. Einerseits handelt es sich bei einem Rettungsweg um jenen Weg, über den Einsatzkräfte zu Personen gelangen können, die sich in lebensbedrohlicher Gefahr befinden. Gleichzeitig kann der Rettungsweg aber auch als Fluchtweg zur Selbstrettung genutzt werden, über den Mitarbeiter und Besucher die Arbeitsstätte evakuieren und sich in Sicherheit bringen können. Zu guter Letzt sind mit Rettungswegen auch Angriffswege gemeint, die von der Feuerwehr zur Brandlöschung und Abwendung der Gefahr genutzt werden können.
Das wird in der Musterbauordnung zu Rettungswegen festgelegt
In der Musterbauordnung wird von Rettungswegen gesprochen, wenn Wege zur Selbst- und Fremdrettung gemeint sind. Hier wird unter anderem festgelegt, wann ein zweiter Rettungsweg nach bauaufsichtlichen Vorgaben benötigt wird. In Arbeitsstätten oder Einheiten ohne Aufenthaltsraum genügt ein Rettungsweg – der zur Selbst- und Fremdrettung gleichermaßen genutzt werden kann.
In Geschossen oder Einheiten mit Aufenthaltsraum muss es hingegen zwei unabhängig voneinander nutzbare Rettungswege geben. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Sicherheitstreppenraum zur Verfügung steht. Da dieser vor Feuer und Rauch schützt und Einsatzkräften auch dann zugänglich bleibt, wenn der hauptsächliche Rettungsweg ausfällt, wird kein zusätzlicher Rettungsweg benötigt.
Übrigens: Auch in Sonderbauverordnungen ist von Rettungswegen die Rede. In diesem Fall sind allerdings häufig Wege gemeint, die nur von Einsatzkräften genutzt werden dürfen.
Diese Vorgaben gelten für den ersten Rettungsweg
Im Rettungswege Plan wird der Verlauf der möglichen Rettungswege markiert, um Betrachtern die Orientierung im Ernstfall zu erleichtern. Insbesondere Besucher, die sich nicht so gut im Objekt auskennen, sollen dadurch rechtzeitig in Sicherheit gelangen können. Der erste Rettungsweg muss baulich eingerichtet werden und ganz ohne fremde Hilfe genutzt werden können, um an eine sichere Stelle im Freien oder alternativ einen gesicherten Bereich zu gelangen.An den zweiten Rettungsweg hingegen gelten etwas abweichende Anforderungen: Dieser kann ohne fremde Hilfe begangen werden – alternativ kann eine Flucht oder Rettung über diesen über die Geräte der Einsatzkräfte ermöglicht werden. Dieser Rettungsweg kann beispielsweise über eine festgelegte Anleiterstelle ins Freie führen. In dem Fall müssen Abstellbereiche für die Feuerwehr festgelegt und stets freigehalten, sowie Sicherheitskennzeichen angebracht werden.
Freihalten der Rettungswege hat oberste Priorität
Die Rettungswege müssen in jeder Situation freigehalten werden. Das bedeutet: Es dürfen keinerlei Gegenstände in dem Flur abgestellt werden, über den der Rettungsweg führt. Auch dann nicht, wenn es sich um temporär zu lagernde Gegenstände handelt. Als Hindernisse können solche Gegenstände die Selbst- und Fremdrettung beeinträchtigen oder gar Evakuierungen verzögern. Auch Türen, die sich im Rettungsweg befinden – sowie Notausgänge und Notausstiege – dürfen nicht durch Gegenstände versperrt oder gar abgeschlossen werden. Wie breit die Rettungswege ausfallen müssen, hängt von der Anzahl der Personen ab, die diesen zur Evakuierung nutzen müssen. Die Mindestbreite liegt bei 90cm und steigt mit der Anzahl der Beschäftigten: Ab 100 Menschen in der Arbeitsstätte liegt die Mindestbreite beispielsweise schon bei 1,20m.
Rettungswege Plan: Was sind Angriffs- und Rückzugswege?
Als Angriffsweg wird stets der Weg bezeichnet, den Einsatzkräfte zur Brandbekämpfung und Menschenrettung nutzen. Damit handelt es sich bei den Rettungswegen meist auch um Angriffswege der Feuerwehr, über die Personen- und Sachschäden bestmöglich abgewehrt werden sollen. Gleichzeitig sollten die Rettungswege auch zur Flucht, also als Rückzugswege nutzbar sein. Um hierbei auch im Brandfall ausreichend Sicherheit zu gewährleisten, gelten unter anderem folgende Anforderungen:
- Es müssen feuerbeständige Trennwände vorliegen
- In feuerbeständigen Trennwänden müssen dichtschließende Türen eingesetzt werden
- Türen müssen sich ohne Hilfsmittel in Richtung des Rettungsweges öffnen lassen
- Die Mindestbreite des Flucht- und Rettungsweges darf nicht durch Einrichtungen eingeschränkt werden
Was hat der Flucht- und Rettungsplan mit einem Rettungswege Plan zu tun?
Der Flucht- und Rettungsplan muss in diversen Arbeitsstätten aufgestellt werden, um die Orientierung im Ernstfall zu erleichtern – also die schnelle Flucht ohne fremde Hilfe zu fördern. Er weist auf Haupt- und Nebenfluchtwege hin, die auch als Rettungswege, sowie Angriffs- und Rückzugswege genutzt werden können. Damit handelt es sich bei einem Flucht- und Rettungsplan übergreifend auch um einen Rettungswege Plan.
Ihr Zweck liegt darin, auf Evakuierungsmöglichkeiten und die richtigen Verhaltensweisen hinzuweisen – um im Ernstfall Panik und Chaos zu vermeiden. Beides würde Evakuierende unnötig Zeit kosten und damit Menschenleben in Gefahr bringen. Der Rettungswege Plan zeigt zudem Alternativen zum Hauptfluchtweg auf, die auch mit Hilfe der Feuerwehrgeräte in Sicherheit führen können.
Müssen Rettungswege gekennzeichnet werden?
Rettungswege führen über Fluchtwege – und sind deshalb entsprechend zu kennzeichnen. Dies kann mit Hilfe von Sicherheitszeichen erledigt werden, die den im Flucht- und Rettungsplan verwendeten Zeichen entsprechen und so vor Ort für Klarheit sorgen. Die Sicherheitszeichen müssen in ausreichender Höhe (mindestens zwei Meter) angebracht werden, um auch bei fortschreitender Rauchentwicklung gut sichtbar zu sein. Sie müssen nicht nur auf Notausgänge hindeuten, sondern auch Notausstiege und jene Ausgänge, die mit Hilfe der Feuerwehrgeräte in Sicherheit führen.
Expertenteam mit langjähriger Erfahrung – auf Brandschutz Checkup setzen
Sie haben Fragen zum Rettungswege Plan oder möchten sicherstellen, dass Ihre Pläne alle Anforderungen erfüllen? In dem Fall hilft Ihnen Brandschutz Checkup dabei, die Antwort zu finden. Wir prüfen für Sie bestehendes Planmaterial oder aktualisieren dieses, falls notwendig. Unser Expertenteam setzt alle Vorgaben der DIN ISO 23601 und Technischen Regeln für Arbeitsstätten um, sodass Sie sich wegweisender Orientierungshilfen sicher sein können. Gerne beraten wir Sie auch vorab ausführlich darüber, welche Inhalte in Ihrem Fall relevant sind – und wie Sie den von uns erstellten Plan am besten montieren. Fest steht: Mit Brandschutz Checkup sind Sie auf der sicheren Seite!