Eine allgemeine Feuerwehrplan Pflicht besteht nicht: Die Pläne sind zur Baugenehmigung nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann es passieren, dass die Baugenehmigungsbehörde einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 anfordert. Das ist meist der Fall, wenn sich aufgrund der Lage des Objekts, dessen Nutzung oder Ausdehnung besondere Brandgefahren ergeben. In den meisten Bundesländern wird die
Feuerwehrplanerstellung angefordert, wenn:
- Es sich um Gebäude mit Brandmeldeanlage handelt
- Es um Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime geht
- Das Objekt eine öffentliche Einrichtung ist – beispielsweise Kindergarten, Schule oder Universität
- Gaststätten mehr als 60 Betten vorweisen
- Es sich um Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 Quadratmetern Fläche handelt
Wer für das Objekt Feuerwehrpläne erstellen lassen muss, sollte sich unbedingt an erfahrene Experten wenden. Denn: Die DIN Norm 14095 gibt vor, dass nur sachkundige Personen mit der Erstellung betraut werden dürfen. Überdies ist der Prozess an eine enge Absprache mit der örtlichen Feuerwehr gebunden: Diese kann unter Umständen zusätzliche Angaben erfordern – beispielsweise in einem Sonderplan als Anhang oder dem Textteil des Plans. Wir von Brandschutz Checkup übernehmen die Erstellung und genaue Absprache für Sie, um eine schnelle Freigabe Ihres Planmaterials zu ermöglichen. Dank unserer digitalen und effizienten Vorgehensweise erhalten Sie den fertigen Feuerwehrplan darüber hinaus im Handumdrehen.