Eine allgemeine Feuerwehrplan Pflicht besteht nicht: Lediglich im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens kann solches Planmaterial von der zuständigen Behörde angefordert werden. Meist betrifft dies Gebäude mit Brandmeldeanlage, sowie Sonderbauten mit besonderen Gefahrenquellen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient der Einsatzleitung zur schnellen Orientierung vor Ort – allerdings können die Pläne auch schon bei der Anfahrt zur Einsatzvorbereitung herangezogen werden. Umso wichtiger, dass bei der Feuerwehrplanerstellung auch wirklich auf alle relevanten Details geachtet wird.
Feuerwehrpläne erstellen müssen in der Regel Betreiber folgender Gebäudearten:
- Industriebauten oder Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 Quadratmetern Fläche
- Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser oder Altersheime
- Gaststätten mit hoher Anzahl an Betten
- Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Hochschulen
- Versammlungsstätten, die mehr als 200 Menschen Platz bieten
Auch Objekte, die aufgrund ihrer Lage oder Nutzungsart besonderen Gefahrenquellen ausgesetzt sind, benötigen meist einen professionell erstellten Feuerwehrplan. Mit der Erstellung dürfen Sie nur Personen betrauen, die aufgrund ihrer Erfahrung, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit entsprechend mit dem Thema Brandschutz vertraut sind. Bei Brandschutz Checkup erfolgt die Erstellung Ihrer Pläne durch geschulte Mitarbeiter unter enger Absprache mit der zuständigen Feuerwehrdienststelle, zertifizierte Sachverständige prüfen das Material anschließend auf die Richtigkeit aller Informationen und Einhaltung der strengen DIN 14095 Vorgaben.