Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 standardisiert und dienen der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Einsatzvorbereitung und schnelleren Lagebeurteilung. Es besteht keine gesetzlich geregelte Feuerwehrplan Pflicht: Die Pläne können im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens allerdings zusätzlich angefordert werden. Ist für das Objekt oder die Anlage beispielsweise eine Brandmeldeanlage erforderlich, muss auch ein Feuerwehrplan erstellt werden. Ansonsten hängt es von der Lage, Ausdehnung, Art und Nutzung des Gebäudes ab, ob ein Feuerwehrplan benötigt wird, oder nicht.
Häufig wird für diese Gebäudetypen ein Feuerwehrplan angefordert:
- Öffentliche Gebäude: Kindergärten, Schulen, Versammlungsstätten
- Größere Verkaufsflächen wie Shoppingcenter
- Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser
- Sonderbauten und Industrieanlagen
- Gebäude die über eine Brandmeldeanlage (BMA) verfügen
Auch für umfassende Gaststätten kann die Feuerwehrplanerstellung Sinn machen. Hier werden die Pläne vor allem dann benötigt, wenn zahlreiche Gäste beherbergt werden und die ideale Angriffsweise zur Menschenrettung und Brandbekämpfung nicht auf Anhieb ersichtlich ist – beispielsweise aufgrund eines sehr komplexen Baus. Feuerwehrpläne erstellen dürfen nur sachkundige Personen, die Gefahrenquellen richtig erkennen und benennen können – schließlich gilt es hierbei hohe und äußerst komplexe Anforderungen zu erfüllen. Feuerwehrpläne für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen beispielsweise auch Informationen zur Bettenanzahl aufweisen, ohne an Übersichtlichkeit einzubüßen. Bei der Erstellung sind auch Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle zu berücksichtigen – weshalb eine enge Absprache mit derselben zwingend notwendig ist.