In der Norm DIN 14095 wird festgelegt, welche Anforderungen an die graphische Gestaltung des Planmaterials, aber auch dessen Inhalte gelten. Die Norm ist 2007 in Kraft getreten und gibt unter anderem vor, dass nur sachkundige Personen Feuerwehrpläne erstellen dürfen. Der Inhalt ist zudem mit der örtlichen Brandschutzdienststelle abzustimmen, die bei Bedarf zusätzliche Vorgaben nennen kann. Schließlich dient der Feuerwehrplan der Einsatzleitung unter anderem zur Einsatzvorbereitung. Grundsätzlich besteht der Feuerwehrplan aus mehreren Teilen, nämlich:
Bezeichnung des Objekts, Feuerwehrplan-Inhaltsverzeichnis, Aktualisierungsverzeichnis und Angaben zur Nutzung.
Hier werden beispielsweise auch Angaben zu Verantwortlichen und deren Erreichbarkeit gemacht werden.
Hier wird das Gebäude in seiner unmittelbaren Umgebung angezeigt. Die Einsatzleitung muss Hauptzugänge zum Gebäude erkennen können, aber auch Informationen zu Löschwasserrückhaltebecken, angrenzenden Gebäuden und Straßen erhalten.
Sie sind für jedes einzelne Geschoss anzufertigen und müssen Informationen zu Brandwänden, Brandschutztüren, Räumen, besonderen Löschmitteln und Gefahrstoffen enthalten.
Sonderplänen: Die örtliche Feuerwehr kann durchaus Sonderpläne anfordern – beispielsweise zu einer Photovoltaikanlage. Hier werden Details erläutert, die in Geschoss- und Übersichtspläne keinen Platz finden.
Die örtliche Feuerwehr kann durchaus Sonderpläne anfordern – beispielsweise zu einer Photovoltaikanlage. Hier werden Details erläutert, die in Geschoss- und Übersichtspläne keinen Platz finden.
Das Format des Feuerwehrplans sollte mindestens DIN A4 (im Hochformat) oder DIN A3 betragen (Querformat). Hierbei ist zu beachten, dass eine gute Übersichtlichkeit und Lesbarkeit aller Daten gewährleistet werden muss. Brandschutz Checkup beachtet bei der Feuerwehrplanerstellung für Sie, dass alle wichtigen Angaben im Planmaterial enthalten sind – und Sie Ihre Feuerwehrplan Pflicht erfüllen.