Durch die DIN 14095 wird vorgegeben, dass die Feuerwehrplanerstellung nur von sachkundigen Personen vorgenommen werden darf. Damit sind Personen gemeint, die aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres Berufs Erfahrung im Brandschutz mitbringen und Gefahrenquellen entsprechend erkennen können. Grundlegende Kenntnisse im baulichen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sind also zwingend notwendig. Doch wer darf Feuerwehrpläne eigentlich überprüfen? Es ist zum Feuerwehrplan Pflicht, das Planmaterial mindestens alle zwei Jahre auf seine Aktualität hin zu prüfen. Gebäudebetreiber müssen die Prüfung ebenfalls von einer sachkundigen Person durchführen lassen. Damit sind beispielsweise Brandschutzbeauftragte mit entsprechender Zusatzausbildung gemeint.
Wer Feuerwehrpläne erstellen möchte, muss Vorgaben der örtlichen Brandschutzdienststelle erfüllen. Dementsprechend ist eine genaue Abstimmung mit der ortsansässigen Feuerwehr, beziehungsweise deren Mitwirken von Bedeutung. Dies ist auch der Fall, wenn es um die Aktualisierung der Feuerwehrpläne geht: Alle nach der Überprüfung vorgenommenen Änderungen müssen der Brandschutzdienststelle mitgeteilt und umgehend ausgehändigt werden. Es empfiehlt sich also, die Prüfung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne zertifizierten Sachverständigen anzuvertrauen, um alle Vorgaben zu erfüllen. Das Team von Brandschutz Checkup steht Ihnen hier zur Seite: Geschultes Personal arbeitet eng mit zertifizierten Sachverständigen und der örtlichen Feuerwehr zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Feuerwehrpläne höchsten Ansprüchen und gesetzlichen Vorgaben gerecht werden und Sie einer zügigen Abnahme des Planmaterials entgegensehen können.