Brandschutz ist ein entscheidender Aspekt für die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Sachwerten in Unternehmen. Um im Ernstfall schnell und effizient handeln zu können, ist die Erstellung einer Brandschutzordnung unerlässlich. Nachfolgend erfahren Sie, welche Elemente eine Brandschutzordnung enthalten muss, wer dazu verpflichtet ist, eine solche Ordnung zu haben, und welche verschiedenen Arten von Brandschutzordnungen existieren.
Welche Arten von Brandschutzordnungen gibt es?
Es gibt drei Arten von Brandschutzordnungen gemäß der DIN 14096: Teil A, Teil B und Teil C.
Teil A: Dieser Teil richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten können, wie Mitarbeiter, Besucher und Gäste. Er regelt das Verhalten im Brandfall und dient als Ergänzung zum Flucht- und Rettungsplan. Die Anweisungen sind kurz, knapp und präzise und umfassen unter anderem das Bewahren von Ruhe, das Melden eines Brandes bei der Feuerwehr, den Versuch, den Brand mit einem Feuerlöscher zu löschen und das Warnen gefährdeter Personen.
Die Brandschutzordnung (Teil A) können Sie kostenlos auf unserer Webseite als PDF downloaden:
Brandschutzordnung_Teil_A.pdf
Teil B: Teil B ist spezifischer und richtet sich insbesondere an intern im Unternehmen beschäftigte Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Hier werden Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Verhalten zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung, Melde- und Löscheinrichtungen sowie Verhalten im Brandfall behandelt.
Teil C: Teil C setzt den Fokus auf die Brandprävention und richtet sich gezielt an Mitarbeiter im Unternehmen mit speziellen Brandschutzaufgaben, wie z. B. Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte. In der Brandschutzordnung Teil C werden die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden aufgeführt, einschließlich Maßnahmen zur Brandverhütung, Alarmierung und Meldung. Auch die Sicherheitsmaßnahmen für alle Personen im Gebäude, Löschmaßnahmen, Vorbereitung und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes sowie Nachsorge werden in der Brandschutzordnung Teil C im Detail erläutert.
Was muss eine Brandschutzordnung enthalten?
Eine effektive Brandschutzordnung sollte mehrere zentrale Elemente umfassen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können:
Verhaltensregeln im Brandfall: Klare Anweisungen, wie sich Personen im Notfall verhalten müssen, sind essenziell. Dazu gehören Evakuierungspläne, Sammelpunkte und Hinweise zur Benutzung von Feuerlöschern.
Wartung und Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen:
Die Regelmäßige Wartung von Feuerlöschern, Sprinkleranlagen und Rauchmeldern ist unerlässlich, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Meldesysteme:
Sollte das Gebäude über ein Meldesystem verfügen, muss die Brandschutzordnung klare Anweisungen enthalten, wie Brände oder Rauchentwicklungen gemeldet werden müssen, damit schnell reagiert werden kann.
Wer muss eine Brandschutzordnung haben?
Die Erstellung und Umsetzung einer BSO ist für bestimmte Unternehmen und Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören:
Gewerbebetriebe:
Alle Unternehmen und Gewerbebetriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Brandschutzordnung zu erstellen und einzuhalten.
öffentliche Einrichtungen:
Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und andere öffentliche Einrichtungen müssen ebenfalls eine detaillierte Brandschutzordnung vorweisen, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten.
Sie benötigen bei der Erstellung Ihrer BSO Hilfe?
Sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen dabei, eine gut strukturiere Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen zu erstellen, um im Ernstfall Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu minimieren.