Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen in Bezug auf die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
Die Kosten für einen Flucht- und Rettungsplan können Sie hier unserer Preisliste entnehmen. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an unser Team wenden.
Welches Format wird benötigt?
Zur Erstellung der Flucht- und Rettungspläne wird der Grundriss jeder Etage in einem digitalen Format wie .dwg oder .pdf benötigt. Sollten diese Dateien nicht vorhanden sein, bieten wir einen zusätzlichen Zeichenservice an, um das Planmaterial digital verfügbar zu machen. Der Aufwand wird minutengenau berechnet und Ihnen vor Auftragserteilung unverbindlich mitgeteilt. Mehr über unseren Zeichenservice erfahren Sie hier.
Anzahl der Flucht und Rettungspläne?
Die Anzahl der benötigten Flucht- und Rettungspläne ergibt sich aus der Komplexität des bestehenden Grundrisses. Unsere Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz sichten vorab bei Angebotserstellung Ihr Planmaterial und geben eine Empfehlung anhand der DIN-23601.
Es ist kein Grundriss vorhanden, können dennoch Pläne erstellt werden?
Ja, auch ohne Grundriss kann ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden. Teilen Sie uns vor Angebotserstellung einfach mit, dass kein Planmaterial vorhanden ist. Im Anschluss erstellen wir auf Basis Ihrer Informationen einen digitalen Grundriss für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne.
Wie lange beträgt die Lieferzeit?
In der Regel beträgt die Lieferzeit für einen Flucht- und Rettungsplan 4-7 Werktage sofern alle Informationen und Daten vorliegen.
Werden die Pläne auch gedruckt?
Unser Festpreis sieht eine (druckfähige) digitale Lieferung vor. Optional können Sie Ihren Flucht- und Rettungsplan aber auch gedruckt, nachleuchtend, laminiert oder in einem Alurahmen erhalten, eine Übersicht der Möglichkeiten finden Sie hier.
Was muss bei der Aufhängung beachtet werden?
Alle relevanten Informationen für die richtige Montage Ihrer Flucht- und Rettungspläne finden Sie hier.
Ist ein Ortstermin notwendig?
Nein, in der Regel ist keine Besichtigung für die Erstellung von einem Flucht- und Rettungsplan notwendig. Durch unser digitales Aufnahme-Tool, können Sie alle relevanten Informationen, die für die Planerstellung nötig sind, wie z. B. Notausgänge, Erste-Hilfe-Inventar oder bauliche Änderungen ganz einfach per Browser an uns übermitteln. Falls Sie mehr über unser digitales Konzept zur Aufnahme erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan notwendig?
Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Abs. 4 heißt es: „Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“. Ob Sie einen Flucht- und Rettungsplan benötigen, kann pauschal leider nicht beantwortet werden, da dies stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig ist. Gerne prüfen unsere Sachverständigen Ihren Grundriss unverbindlich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Welche Informationen müssen in einen Flucht- und Rettungsplan?
Die benötigen Informationen für einen Flucht- und Rettungsplan sind in der DIN-23601 verankert. Neben den Informationen wie z. B. die Standorte von Erstehilfekästen, Feuerlöschern müssen auch verschiedene Anforderungen in der Gestaltung wie z. B. Farben gem. DIN eingehalten werden. Eine Übersicht der DIN-23601 finden Sie hier.
Wann muss ein Flucht- und Rettungsplan geprüft werden?
In der Regel sollte das Planmaterial alle 2 Jahre auf Aktualität überprüft werden. Sollten sich in der Zwischenzeit bauliche Änderungen ergeben haben, sollten diese unverzüglich entsprechend aktualisiert werden.
Wer prüft einen Flucht- und Rettungsplan?
Gerne können wir Ihr Planmaterial prüfen. Nutzen Sie hierfür gerne unseren kostenlosen Prüfungsservice.
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