Geht es um die Gestaltung und den Inhalt eines Flucht- und Rettungsplanes, geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, sowie DIN 23601 vor, was zu beachten ist. Die Flucht- und Rettungsplan ASR 1.3 beschäftigt sich genauer damit, welche Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung in Arbeitsstätten notwendig werden kann. Aktualisiert wurde die Fassung im März 2022 das letzte Mal, sodass auch wichtige Infos zu Sicherheitsbeleuchtungen in der ASR 1.3 zu finden sind. Arbeitsschutz sollte groß geschrieben werden – wer sich an die Anforderungen der ASR 1.3 hält und diese auch in Bezug auf den Flucht- und Rettungsplan umsetzt, sorgt für die nötige Sicherheit am Arbeitsplatz.
Was ist die Flucht- und Rettungsplan ASR 1.3 eigentlich?
Hierbei handelt es sich um einen Teil der Technischen Regeln für Arbeitsstätten, der sich mit der fachgerechten Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung in Arbeitsstätten beschäftigt. Vorlagen und Piktogramme werden hier vorgegeben, um europaweit genormt auf bestimmte Gefahren oder Verhaltensweisen hinzuweisen und das Arbeiten sicherer zu gestalten – auch für neue Mitarbeiter oder Besucher. Obwohl die ASR 1.3 nicht als verbindlich gilt, kann sie Arbeitgebern die nötige Orientierung zum Erfüllen der ArbStättV liefern. Werden alternative Sicherheitszeichen wie bestimmte Leucht- oder Schallzeichen verwendet, müssen diese mindestens genauso gut auf Gefahren aufmerksam machen können. Dies gilt es vorab im Zuge der Gefährdungsbeurteilung zu klären.
Grundsätzliche Regelungen der Flucht- und Rettungsplan ASR 1.3
Grundsätzlich gilt: Schon bei der Planung und dem Bezug der Arbeitsstätte muss in Betracht gezogen werden, wo besondere Gefahren entstehen – und welche Kennzeichnungen an dieser Stelle Sicherheit liefern. Die Zeichen müssen jederzeit durch Sicherheitsbeleuchtung sicht- und erkennbar gemacht werden. Steht diese nicht zur Verfügung, sollten die Kennzeichnungen auf langnachleuchtendem Material abgebildet sein. Dieses sorgt bis zu zwölf Stunden lang dafür, dass auch bei einem Stromausfall alles Wichtige sichtbar bleibt. Weiterhin ist zu bedenken:
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- Kennzeichnungen sind aus Werkstoffen zu wählen, welche den Bedingungen der Umgebung standhalten können
- Bestenfalls sind die Kennzeichnungen auch feuerbeständig
- Werden die Zeichen energetisch betrieben, benötigen sie eine einspringende Notversorgung
- Kennzeichnungen dürfen nicht beeinträchtigt werden – beispielsweise durch vorstehendes Lagermaterial oder im Falle von Schallzeichen durch andere laute Geräusche
- Es können auch mehrere Sicherheitskennzeichnungen zusammen verwendet werden
Auf Aktualität achten und Mitarbeiter unterweisen
Auch zu den Flucht- und Rettungsplan ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen gilt: Arbeitgeber müssen auf die Aktualität der Kennzeichnungen in der Arbeitsstätte achten und diese sofort anpassen oder erweitern, wenn Änderungen in der Arbeitsstätte dies erforderlich machen. Ansonsten ist wichtig, dass Arbeitgeber alle Mitarbeiter unterweisen und die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen erläutern. Das ist nicht nur vor Arbeitsbeginn zu tun, sondern auch in regelmäßigen Abständen – in der Regel einmal im Jahr – aufzufrischen. Obwohl Unternehmen dies in der Regel seltener vornehmen, hilft eine Auffrischung dabei, vernachlässigte Sicherheitsverhaltensweisen wieder aufzunehmen oder auch, Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Doch damit nicht genug: Anhand des Flucht- und Rettungsplanes nach ASR 1.3 sollte auch die Evakuierung der Arbeitsstätte, die richtige Verhaltensweise im Brandfall und im Notfall geprobt werden. So kann Chaos im Ernstfall vermieden werden – und der Arbeitgeber erreichen, dass alle Personen schnellstmöglich in Sicherheit gelangen.
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen selbst zusammenstellen
Besteht der Bedarf, können Arbeitgeber gewisse Sicherheits- und Gesundheitskennzeichen selbst zusammenstellen. Hierzu können genormte Bestandteile genutzt werden, die nach den Gestaltungsgrundsätzen der ASR A1.3 zu kombinieren sind. So können beispielsweise Pfeile in vorhandene Warnzeichen verständlicher zu machen oder auf eine bestimmte Richtung zur Warnung hinzuweisen. In der ASR A1.3 wird auch erklärt, wie groß die Sicherheitszeichen ausfallen müssen und welche Beschriftungen hilfreich sein könnten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Hinweise auch mit einem bestimmten Abstand noch gut zu erkennen sind.
Diese verschiedenen Kennzeichnungen beschreibt die ASR 1.3
In der ASR A1.3 werden auch ganz verschiedene Sicherheitskennzeichnungen genannt, weshalb Arbeitgeber aus den Optionen wählen können, die für den eigenen Betrieb am sinnvollsten erscheinen. Es gibt klassische Sicherheitszeichen, aber auch Gebotszeichen, die zu einem bestimmten Verhalten zum Vermeiden von Gefahren auffordern. Des Weiteren können Warnzeichen genutzt werden, Brandschutzzeichen und auch Rettungszeichen. Letztere spiegeln sich auch im Flucht- und Rettungsplan wieder, um auf den Standort von wichtigen Hilfsmitteln wie dem Feuerlöscher aufmerksam zu machen – und die Eindämmung im Brandfall zu erleichtern. Leucht- und Schallzeichen können von dem Arbeitgeber ebenfalls genutzt werden.
Auch Hindernisse müssen mit den richtigen Sicherheitskennzeichnungen markiert werden
Die ASR A1.3 beschreibt unter anderem auch, dass permanente oder zeitlich begrenzte Hindernisse gekennzeichnet werden müssen. Das ist mit Hilfe eines Bandes mit Gelb-Schwarzen Streifen oder Rot-Weißen Streifen möglich.Letztere sind für zeitlich begrenzte Hindernisse gedacht, Gelb-Schwarze Varianten hingegen für Permanente. Wichtig: Die Kennzeichnung muss dem Ausmaß des Hindernisses entsprechen, um beispielsweise die Gefahr des Stolperns oder Fallens zu minimieren. Wichtig ist auch, dass die Streifenmarkierung gut sichtbar angebracht wird und keine Verschmutzung die Sichtbarkeit minimiert – beispielsweise durch das Darüberlaufen.
Brandschutz Checkup erstellt den Flucht- und Rettungsplan nach allen aktuellen Anforderungen
Welche aktuellen Anforderungen auch auf das jeweilige Unternehmen zutreffen und umgesetzt werden müssen – Brandschutz-Checkuo nimmt mit der Erstellung des benötigten Flucht- und Rettungsplan bereits einen großen Teil der Brandschutzmaßnahmen und minimiert damit nicht nur den Zeitaufwand, sondern auch Mühen. Denn: Rund um den Flucht- und Rettungsplan gibt es einiges zu beachten. Ob im gestalterischen Sinne, zu den Verhaltensregeln oder den Inhalten des Planmaterials – das Expertenteam von Brandschutz-Checkup achtet genau darauf, dass nichts Wichtiges zu missen ist. Zertifizierte Sachverständige übernehmen die Prüfung, damit der jeweilige Flucht- und Rettungsplan vollständig und ohne Fehler in die Vollendung gebracht werden kann. Auch die kostenlose Prüfung vorhandenen Planmaterials ist bei Brandschutz-Checkup möglich, damit Unternehmer auf dem aktuellsten Stand der Dinge sind. Digitale Prozesse machen es einfach, schnellstmöglich und ohne Aufwand zu dem fertigen Flucht- und Rettungsplan zu gelangen. Dabei stehen für uns faire Preise im Vordergrund, mit denen rundum gute Bedingungen genutzt werden können. Jetzt an uns wenden und beraten lassen!