Damit alle Mitarbeiter (und eventuell Besucher) von Arbeitsstätten optimalen Schutz der eigenen Sicherheit und Gesundheit erhalten, wurden Arbeitsstättenrichtlinien, beziehungsweise die technischen Regeln für Arbeitsstätten aufgestellt (ASR). Der Teil A1.3 beschäftigt sich dabei damit, welche Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung in den Räumlichkeiten, aber auch im Flucht- und Rettungsplan benutzt werden sollten. Was den Flucht- und Rettungsplan nach ASR A1.3 ausmacht, verraten wir hier. Mit Brandschutz-Checkup werden die Vorgaben optimal in die Tat umgesetzt – und von zertifizierten Sachverständigen geprüft.
Das stellt die Flucht- und Rettungsplan ASR A1.3 sicher
Die Flucht- und Rettungsplan ASR A1.3 soll dazu dienen, Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung genauer zu erläutern – und Arbeitgebern so dabei helfen, die Vorgaben zu erfüllen. So müssen Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnen in den Arbeitsräumlichkeiten angebracht werden – und das mit jeweils guter Ausleuchtung. Wie für den Flucht- und Rettungsplan in ASR A1.3 gilt: Die Montage muss ebenfalls in ausreichender Höhe erfolgen, damit die Zeichen für jeden Betrachter gut ersichtlich sind. Auch die Sicherheits- und Gesundheitskennzeichen müssen aus nachleuchtendem Material bestehen, um bei Ausfall der Hauptbeleuchtung erkennbar zu bleiben – alternativ ist eine separate Sicherheitsbeleuchtung notwendig. Eventuell ist für den Ausfall sogar eine eigene, selbstständig einsetzende Notversorgung erforderlich.
Weitere Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
Alle Zeichen sollten aus Materialien bestehen, die gegen verschiedene Einflüsse der Umgebung widerstandsfähig genug sind. So sollten sie im Licht beispielsweise nicht verblassen, aber auch feuerbeständig sein, um im Brandfall für alle sichtbar zu bleiben. Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb wird festgelegt, welche Kennzeichnung in den Räumlichkeiten erforderlich ist – und damit auch im Flucht- und Rettungsplan nach ASR A1.3 sichtbar gemacht werden muss.
Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter nach ASR A1.3
Arbeitgeber sind auch für die Unterweisung der Mitarbeiter verantwortlich. Es muss deutlich gemacht werden, welche Bedeutung den jeweiligen Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen haben. Die Zeichen selbst wurden in der ASR A1.3 festgelegt und sind europaweit genormt, damit es nicht zu Verwirrungen kommen kann. Die Unterweisung muss zum Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter erfolgen, aber auch in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden – bestenfalls einmal jährlich. Auch, wenn Einrichtungen in der Arbeitsstätte geändert und dementsprechend Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen verändert werden müssen, sollte die Unterweisung erneut erfolgen.
Dies entspricht auch den Anforderungen an eine Unterweisung anhand des Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A1.3. Diese sollte einmal jährlich anhand des montierten Planes erfolgen – bestenfalls zusammen mit praktischen Übungen für den Not- und Brandfall. Die Evakuierung der Räumlichkeiten ist zu trainieren, damit möglichst auch Verbesserungen am Fluchtweg vorgenommen und die Evakuierungszeiten verbessert werden können.
Gestaltung der Sicherheitskennzeichen im Flucht- und Rettungsplan nach ASR
Die Flucht- und Rettungsplan ASR gibt unter anderem auch vor, die die Sicherheitskennzeichen gestaltet werden dürfen. Dabei wird unter anderem darauf eingegangen, welche Bedeutungen den verschiedenen Farben zugeschrieben werden – und wie geometrische Formen kombiniert werden können. So kann zu einigen Sicherheitszeichen ein Pfeil hinzugefügt werden, um beispielsweise den Standort von Hilfsmitteln noch besser anzuzeigen. Auch wird festgelegt, welche Größe die Zeichen haben sollten – auch im Flucht- und Rettungsplan. In diesem müssen die Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen mit mindestens sieben Millimetern Höhe dargestellt werden, um auch im Notfall gut sichtbar zu bleiben. So wird zusammen mit der richtigen Schriftgröße und Übersicht eine gute Lesbarkeit erzeugt. Die Legende im Flucht- und Rettungsplan nach ASR A1.3 beschreibt dabei etwas genauer, was mit den verschiedenen Zeichen gemeint ist – so können keine Missverständisse aufkommen. Im Zuge der Übersichtlichkeit sollte auch darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Zeichen verwendet werden.
Was zählt eigentlich zur Sicherheitskennzeichnung?
Die verschiedenen Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen werden in der ASR A1.3 in verschiedene Kategorien unterteilt. Nicht alle Zeichen werden in jedem Unternehmen benötigt – daher müssen sich Arbeitgeber bei der Wahl nach der Gefährdungsbeurteilung betrieblicher Art richten. Es stehen Sicherheitszeichen zur Verfügung, aber auch Gebotszeichen. Verbotszeichen, Warnzeichen und Hinderniszeichen werden ebenfalls in der A1.3 festgelegt und nach DIN ISO 23601 genormt. Brandschutz- und Rettungszeichen finden in den Flucht- und Rettungsplänen in den meisten Fällen Verwendung.
Veraltete Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen nach ASR A1.3 erneuern
Die Flucht- und Rettungsplan ASR A1.3 Regelungen sind 2013 in Kraft getreten und ersetzen die BGV A8. Die Sicherheitszeichen der BGV A8 sind nicht europaweit genormt, sodass Unternehmen veraltete Symbole gegen die von der ASR A1.3 vorgeschriebenen Varianten tauschen sollten. So wird die Verständlichkeit bestmöglich gefördert. Insbesondere eine Mischung aus alten und neuen Symbolen sollte vermieden werden, da sonst die Arbeitsstättenverordnung nicht erfüllt wird. Auch ist nur die Kennzeichnung nach ASR A1.3 rechtssicher.
Im Zuge einer Erneuerung von Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen sollte auch ein vorhandener Flucht- und Rettungsplan angepasst werden – auch eine Unterweisung ist danach erneut durchzuführen, um Mitarbeiter auf dem aktuellsten Stand der Dinge zu halten.
Mit Brandschutz-Checkup Flucht- und Rettungspläne nach aktuellsten ASR Vorgaben erhalten
Wer sich für Brandschutz-Checkup entscheidet, kann alle Flucht- und Rettungsplan ASR Vorgaben ohne Weiteres erfüllen. Das stellen wir nicht nur mit kompetentem Fachpersonal, sondern auch durch zertifizierte Sachverständige sicher. Mit nur wenigen Klicks können alle wichtigen Informationen an uns übermittelt werden – damit wir uns zeitnah und äußerst effizient an die Ausarbeitung des Flucht- und Rettungsplanes machen können. Mit Hilfe der hauseigenen App können Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen schnell und einfach in den von uns erstellten Grundriss eingefügt werden – anschließend wird alles noch einmal genau überprüft. Der Flucht- und Rettungsplan kann als PDF übermittelt werden, aber auch in gedruckter Form. Auf Wunsch kommt der Plan mit einem Aluminiumrahmen robuster Art daher, damit die Montage sofort in Angriff genommen werden kann. Der Rahmen erweist sich dabei als stabil und besteht auch im Brandfall alle Anforderungen.
Wir von Brandschutz-Checkup achten darauf, dass mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis gerechnet werden kann und sich Arbeitgeber die Aufgabe erleichtern können.
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