Flucht und Rettungsplan - Preis
Flucht- und Rettungsplan für 139 €
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Flucht- und Rettungsplan ASR - das geben die Arbeitsstättenrichtlinien vor

Flucht und Rettungsplan - Preis
Die Abkürzung ASR stand ehemals für die Arbeitsstättenrichtlinie, die nun in Technische Regeln für Arbeitsstätten umbenannt wurde. Die Richtlinien werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt, um allen Beschäftigten Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Welche Inhalte in Bezug auf die Flucht- und Rettungsplan ASR wichtig sind, verraten wir nachfolgend etwas genauer. Wer für den Flucht- und Rettungsplan Inhalt verantwortlich ist, sollte die Technischen Regeln für Arbeitsstätten im Auge behalten. Bei Brandschutz-Checkup sind Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 erhältlich, die auch Anforderungen der Neufassung umsetzen.

Haupt- und Nebenfluchtwege – neue Bezeichnungen durch die Flucht- und Rettungsplan ASR

Die Neufassung der ASR A2.3 hat einige Anforderungen an Fluchtwege und entsprechend auch Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. So wurden etwa Begrifflichkeiten geändert, was mehrere Fluchtwege betrifft. Sind mehrere Fluchtwege erforderlich, müssen diese in einen Hauptfluchtweg und Nebenfluchtwege unterteilt werden. Bisher wurden sie als erste, beziehungsweise zweite Fluchtwege deklariert. Die Mindestbreiten von Hauptluchtwegen wurden nach einem Fachgutachten angepasst, sodass Unternehmen prüfen müssen, ob aktuelle Gegebenheiten noch mit den Anforderungen übereinstimmen.
Doch wann ist ein zweiter Fluchtweg – jetzt Nebenfluchtweg – eigentlich erforderlich? Auch das wird in der ASR genauer beschrieben:

  • Bei hoher Anzahl an Beschäftigten, die auf die Fluchtwege angewiesen sind
  • Unter Umständen bei erhöhter Brandgefahr
  • Grundsätzlich erforderlich in Arbeitsstätten mit mehr als 400 Quadratmetern Grundfläche
  • In Werkstätten, Lager- oder Produktionsräumen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche

Entscheidend ist, dass die Fluchtwege zu unterschiedlichen Notausgängen führen – auch, wenn diese beispielsweise an derselben Stelle beginnen. Für Nebenfluchtwege kann eine Tür, Fenstertür oder auch ein Notausstieg aus Ausgang genutzt werden. In den Bauordnungen der Länder werden genauere Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege festgelegt.

Auch das gilt bezüglich der Flucht- und Rettungswege

Hauptfluchtwege, Nebenfluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen jederzeit freigehalten werden. Insbesondere brennbares Material wie Druckerpapier und Hindernisse wie Kopiergeräte sollten nicht in den Fluchtwegen platziert werden, da sie im Notfall behindern und die Evakuierung der Mitarbeiter verlangsamen können. Hier gehen sonst für die eigene Rettung entscheidende Sekunden verloren.
Doch das ist nicht alles, was die Flucht- und Rettungsplan ASR hierzu vorsieht. In der ASR A1.3 werden unter “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung” Sicherheitssymbole vorgegeben, die im Verlaufe des Fluchtweges zu nutzen sind. Es müssen nicht nur Notausgänge markiert werden, sondern auch Notausstiege und Fenstertüren, die als Ausgang dienen. Dies ist auch im Flucht- und Rettungsplan zu vermerken.

So breit müssen Hauptfluchtwege nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ausfallen

Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat unter anderem auch überprüft, welche Breite für Hauptfluchtwege zu beachten ist. Geht es um bis zu fünf Personen, sollte der Hauptfluchtweg laut Flucht- und Rettungsplan ASR mindestens 0,9m Breite haben. Für bis zu 400 Personen ist mit 2,4m Breite zu rechnen. Für Gebäude, die vor Ende September dieses Jahres errichtet wurden, gelten natürlich Sonderregelungen, damit Arbeitgeber auch in dem Fall alle Anforderungen problemlos erfüllen können.
Auch in Sachen Höhe des Hauptfluchtweges gelten bestimmte Anforderungen: Mindestens 2,10m sollte der Fluchtweg hoch sein, in keinem Fall niedriger als zwei Meter. Des Weiteren ist wichtig, dass Fluchtwege entsprechend kurz ausfallen und eine möglichst gute Orientierung ermöglichen. Spätestens, wenn der Fluchtweg nicht mehr übersichtlich genug erscheint, müssen Arbeitgeber zu einem Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 greifen, um Personen in der Arbeitsstätte im Notfall die nötige Orientierung bieten zu können.

Dann ist der Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 notwendig

In der Neufassung der ASR A2.3 gilt ebenso wie in der Version von 2007: Der Flucht- und Rettungsplan nach ASR muss ausgestellt werden, wenn die Fluchtwegsführung in den Räumlichkeiten unübersichtlich erscheint. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fluchtweg auch über Zwischengeschosse führt. Wichtig ist: Die Neuauflage der ASR A2.3 sieht unter anderem auch Ergänzungen der Sicherheitssymbole vor: Wer einen neuen Flucht- und Rettungsplan erstellen muss, kann also nachsehen, ob sich passende Zeichen finden. Ansonsten ist seitens des Arbeitgebers nicht auf einen Flucht- und Rettungsplan zu verzichten, wenn:

  • Zahlreiche Personen in der Arbeitsstätte verkehren, die nicht ortskundig sind
  • Es sich um besonders brandgefährdete Arbeitsplätze handelt
  • Auf Baustellen kein übersichtlicher Fluchtweg ins Freie führt oder dessen Verlauf durch Baumaßnahmen abgeändert wird

Der Flucht- und Rettungsplan ist in geeigneten Bereichen anzubringen – beispielsweise im Eingangsbereich oder viel genutzten Pausenraum. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass anhand des Planes mindestens einmal jährlich geübt wird. Mitarbeiter sollten nicht nur über den Fluchtweg und sicherheitsrelevante Hilfsmittel belehrt werden, sondern auch an den Gerätschaften den Notfall üben. Auch ist es wichtig, dass alle Sicherheitselemente wie beispielsweise die Notfallbeleuchtung regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden.

Sicherheitsbeleuchtung – auf dem neuesten Stand der Technik

Sicherheitsbeleuchtung ist nach der Arbeitsstättenrichtlinie ebenfalls von Bedeutung. So muss der Fluchtweg im Brand- oder Notfall bei Ausbleiben der Hauptbeleuchtung durch eine Sicherheitsbeleuchtung sichtbar gemacht werden. Auch der Flucht- und Rettungsplan Inhalt nach ASR muss lesbar bleiben, wenn Notfälle eintreten: Nur so finden auch wirklich alle Mitarbeiter bestmöglich in Sicherheit. Der Flucht- und Rettungsplan sollte entweder auf nachleuchtendem Material abgezeichnet oder mit einer Notfallbeleuchtung versehen werden. Ein hochwertiger Rahmen aus feuerfestem Material hilft ebenfalls dabei, den Plan lesbar zu halten. Die überarbeiteten Regelungen finden sich in ASR A3.4/7 wieder.

Mit Brandschutz-Checkup Flucht- und Rettungspläne nach ASR Anforderungen erhalten

Wer die ASR Regelungen optimal umsetzen und von zertifizierten Sachverständigen absegnen lassen möchte, kann mit Brandschutz-Checkup die richtigen Profis an seine Seite holen. Mit unserer digitalen Vorgehensweise wird der Prozess nicht nur sehr effizient gestaltet, sondern auch einfach. Mit nur wenigen Klicks können die notwendigen Informationen übertragen werden, um per PDF zum fertigen Flucht-und Rettungsplan zu gelangen. Dieser wird von Sachverständigen geprüft, bevor er in die Fertigstellung geht – sodass nichts Wichtiges außen vor gelassen wird. Auf Wunsch kann der Plan auch in gedruckter und gerahmter Form überliefert werden, sodass nur noch die Montage erfolgen muss. Faire Preise, eine schnelle Arbeitsweise und professionelle Pläne nach aktuellster ASR – das erhält man mit Brandschutz-Checkup.

Transparente Preisgestaltung

Die Kosten für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen sowie Feuerwehrlaufkarten können Sie unserer Preisliste entnehmen.

Flucht- und Rettungsplan Preis: 139 €

Format: A4-A2 nach DIN-ISO 23601 Lieferung erfolgt als PDF. Auf Wunsch auch gedruckt und inkl. Alurahmen.

Jeder weitere Etagenplan Preis: 49 €

Format: A4-A2 nach DIN-ISO 23601 Lieferung erfolgt als PDF. Auf Wunsch auch gedruckt und inkl. Alurahmen.

Feuerwehrplan ab 130 €

Format: A3 nach DIN 14095 oder nach Anforderungen der zuständigen Feuerwehr. Lieferung erfolgt als PDF. Auf Wunsch auch gedruckt.

Feuerwehrlaufkarten Preis: 25 €

A4-A3 nach DIN inkl. Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr

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