Ob einen Flucht- und Rettungsplan Mieter oder Vermieter erstellen müssen, hängt ganz von der jeweiligen Situation ab und sollte möglichst früh von beiden Parteien miteinander besprochen werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Welche Pflichten und Rechte auf die Parteien zukommen, ist selbst bei genauer Durchsicht des Mietvertrages nicht immer verständlich – was auch den Flucht- und Rettungsplan betreffen kann. Daher Möchten wir die Frage “Flucht- und Rettungsplan – wer erstellt?” nachfolgend etwas genauer beleuchten.
Angemietete Büros und Arbeitsstätten – wer erstellt den Flucht- und Rettungsplan?
Obwohl die meisten Mieter die Pflichten rund um Brandschutz, Sicherheit im Notfall und die mögliche Evakuierung zunächst beim Vermieter sehen, ist der Arbeitgeber, also Mieter des Büros für die Erstellung des Flucht- und Rettungsplanes verantwortlich. Denn: Das Arbeitsschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber ganz klar, Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten im Brand- oder Notfall nachzukommen. Die Arbeitsstättenverordnung wiederum nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, sofern “Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung” dies erforderlich machen.
Für was ist der Mieter eines Büros noch zuständig?
Für die Brandsicherheit im eigenen Unternehmen ist der Arbeitgeber zuständig – auch dann, wenn die Arbeitsstätte gemietet wird. Organisatorische und abwehrende Maßnahmen sind für den Mieter von Bedeutung – da wiederum der Vermieter für die bauliche Brandsicherheit aufkommen muss. Das unternehmenseigene Brandschutzkonzept ist auf den Schutz der Beschäftigten ausgelegt, aber auch darauf, Brandgefahren vorzubeugen und Ausbreitungen von Bränden einzudämmen.
Es kann sich lohnen, einen Brandschutzbeauftragten zu delegieren, der sich um alle wichtigen Bestandteile des Brandschutzkonzeptes kümmert. Durchzuführen sind unter anderem diese Aufgaben:
- Brandmeldeanlagen und Hilfsmittel wie Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Sets regelmäßig überprüfen
- Löschgeräte gut sichtbar verwahren und funktionsbereit halten
- Eventuell Wartungen der Hilfsmittel durchführen lassen
- Flucht- und Rettungsplan erstellen und anhand dessen Übungen durchführen
- Fluchtwege und Notausgänge freihalten; Letztere nicht verschließen
- Unterweisungen aller Mitarbeiter, praktische Übungen mit dem Feuerlöscher usw.
- Zündquellen vermeiden: Beispielsweise durch ein Rauchverbot
- Halteverbot auf Zugangswegen für die Feuerwehr beachten
Dies sind nur einige der Aufgaben, die rund um den Brandschutz und Schutz der Mitarbeiter im Unternehmen anfallen und den Arbeitgeber beschäftigen können.
Flucht- und Rettungsplan – wer erstellt diesen in Mietshäusern?
In Wohnhäusern mit mehreren Parteien kann es unter Umständen Sinn machen, Rettungskräften einen Rettungswegeplan bereitzustellen. Doch wer ist hier für die Erstellung verantwortlich? Da sich der Vermieter um adäquate Flucht- und Rettungswege bemühen und Auflagen rund um den Brandschutz erfüllen muss, liegt es hier nahe, dass dieser sich bei Bedarf auch um einen Rettungswegeplan kümmert. Wichtiger ist hier jedoch, dass alle Auflagen zum Brandschutz erfüllt werden. Denn: Miethäuser bieten in der Regel nur einen Fluchtweg, der sehr leicht überschaubar ist – und daher nicht unbedingt durch einen Flucht- und Rettungsplan hervorgehoben werden muss.
Der Fluchtweg muss in Häusern mit mehreren Wohnungen allerdings in Bezug auf einen Flur mindestens 125cm breit sein, Treppenhäuser hingegen sollten eine Mindestbreite von 80cm aufweisen. Was in solchen Wohnhäusern immer wieder zum Thema wird: Die Haustür darf nicht verschlossen werden, da dies bei einem Notfall die Evakuierung behindern könnte – dennoch wird dieser Fehler in der Praxis aus Angst vor Einbrechern sehr häufig vorgenommen. Gleichzeitig muss der Fluchtweg hindernisfrei ausfallen.
Generell gilt: In Sachen Brandschutz müssen Vermieter und Mieter zusammenarbeiten
Ist die Frage nach dem “Wer erstellt den Flucht- und Rettungsplan: Mieter oder Vermieter?” geklärt, wird auch klar: Beide Parteien müssen zur Optimierung des Brandschutzes unbedingt zusammenarbeiten. So hat der Vermieter sicherzustellen, dass Mieter (beispielsweise in Wohnhäusern) das Freihalten von Fluchtwegen einhalten – aber er muss auch den Anforderungen entsprechende Fluchtwege bereitstellen können und dafür Sorge tragen, dass Notausgänge und Haustüren nicht verschlossen werden.
Mieter wiederum müssen sich im Falle einer Arbeitsstätte selbst um den Flucht- und Rettungsplan kümmern, Mitarbeiter regelmäßig unterweisen und Brandschutz-, sowie Evakuierungsübungen durchführen. Oft werden in Mietverträgen einige Punkte zum Thema Brandschutz geklärt und sogar Verantwortungen über die Erstellung des Flucht- und Rettungsplans übertragen. Trotzdem gilt, dass sich Arbeitgeber selbst um das Brandschutzkonzept kümmern müssen – und eine offene Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien zu mehr Sicherheit verhelfen kann.
Dabei kann Brandschutz Checkup behilflich sein
Wer sich um die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes kümmern muss, ist bei Brandschutz Checkup an der richtigen Stelle. Unser Brandschutz Online Service sorgt dafür, dass sich die eigene Aufgabe im Handumdrehen erledigen lässt – und das DIN ISO 23601 konform. Anhand der Planunterlagen wird der Grundriss erstellt, der in der Brandschutz Checkup App vervollständigt werden kann. Es ist kein Ortstermin notwendig, sodass sich Aufwand und Kosten reduziert werden können. Zertifizierte Sachverständige prüfen den ausgefüllten Flucht- und Rettungsplan, bevor das unverbindliche Angebot erstellt und der eigentliche Plan digital übermittelt oder auch auf Wunsch gedruckt wird.
Wer den Flucht- und Rettungsplan erstellt, muss DIN ISO 23601 Anforderungen erfüllen
Bestehen bereits Flucht- und Rettungspläne, können diese bei Brandschutz Checkup kostenfrei auf ihre DIN ISO 23601 Konformität geprüft werden. Wer neue Pläne erstellen muss, sollte einiges beachten. So ist nicht nur ein Grundriss der Räumlichkeiten gefordert, sondern auch ein Übersichtsplan, der die Lage der Räumlichkeiten im Gebäude auszeichnet. Dabei ist zu beachten, dass Fluchtwege im Grundriss hellgrün zu markieren sind. Sicherheitszeichen müssen eine Mindestgröße von 7 mm aufweisen und DIN ISO 23601 konform sein, um europaweit einheitlich betrachtet werden zu können. Sie zeigen im Grundriss unter anderem an, wo sich Hilfsmittel wie der Feuerlöscher befinden und werden durch eine Legende erklärt. Verhaltensregeln für den Not- und Brandfall runden den Flucht- und Rettungsplan ab. Das Format muss dabei mindestens DIN A3 entsprechen, während der Hintergrund weiß, beziehungsweise fluoreszierend gehalten sein sollte. Letzteres sorgt dafür, dass der Plan nachleuchtet – und das bis zu 12 Stunden lang. So kann der Fluchtweg auch dann noch abgelesen werden, wenn die Hauptbeleuchtung im Gebäude ausgefallen ist.
Wichtig ist hier auch, dass der Standort des Betrachters mit einem blauen Punkt gekennzeichnet und der Plan der Blickrichtung des Betrachters entsprechend montiert wird. So können sich Betrachter auf Anhieb orientieren.