Ein Flucht- und Rettungsplan kann auch außerhalb von klassischen Arbeitsstätten Sinn machen – beispielsweise in einem Mietshaus bei häufig wechselnden Mietern und Besuchern. Doch welche Anforderungen sind zu dem Flucht- und Rettungsplan im Mietshaus umzusetzen – und wer ist für den Plan verantwortlich? Auch, was zu den Fluchtwegen im Mietshaus beachtet werden muss und was leider entgegen der Vorschriften häufig vergessen wird, verraten wir nachfolgend genauer. Fest steht: Wer Brandschutz Ernst nimmt, kann damit oftmals Leben retten.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan im Mietshaus notwendig?
Geht es um die Sicherheitsausstattung eines Gebäudes, kommen Flucht- und Rettungspläne auch in Mietshäusern immer wieder in Frage. Obwohl Arbeitgeber oder Unternehmer grundsätzlich keine Pflicht haben, Flucht- und Rettungspläne auszuhängen, stellen diese doch einen wichtigen Punkt in Sachen Brandschutz der Arbeitsstätte oder des Gebäudes dar. Der Flucht- und Rettungsplan im Mietshaus kann Sinn machen, wenn:
- Ein Teil des Gebäudes für Büros angemietet wurde
- Der Fluchtweg durch das Gebäude sehr unübersichtlich ist
- Häufiger ortsunkundige Personen im Gebäude verkehren (Kurzzeitvermietung)
- Der Weg in Sicherheit über schwer erkennbare Notausgänge, Garagentüren usw. führt
- Im Gebäude oder in benachbarten Gebäuden von einer erhöhten Brandgefahr auszugehen ist
- Das Mietshaus besonders komplex aufgebaut ist
Der Flucht- und Rettungsplan dient auch im Mietshaus als Orientierung im Notfall und kann wichtige Hinweise zum Fluchtweg, den Brandschutzhilfsmitteln und Erste-Hilfe-Ausstattungen, aber auch dem richtigen Verhalten geben. Daher schadet es nicht, sich um die Erstellung zu bemühen.
Das muss der Flucht- und Rettungsplan auch im Mietshaus beinhalten
Auch ein Flucht- und Rettungsplan für Mietshäuser muss gewisse Anforderungen erfüllen. Diese werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten vorgeschrieben und in Bezug auf die grafische Darstellung mit Hilfe der DIN ISO 23601 durchgesetzt. Letztere wurde im Jahr 2010 auf die Beine gestellt und ersetzt die zuvor gültige DIN 4844-3. Zu den Bestandteilen des Flucht- und rettungsplanes für das Mietshaus gehören nach DIN ISO 23601 unter anderem folgende Grundelemente:
- Detailplan der Arbeitsstätte, in welcher der Hauptfluchtweg hellgrün markiert wird
- Notausgänge müssen dargestellt werden
- Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutz-Hilfsmittel sind mit entsprechenden Sicherheitsgrafiken an deren Standort zu markieren
- Standort des Betrachters muss angezeigt werden
- Angaben zu Verhaltensweisen für den Brandfall
- Angaben zu Verhaltensweisen für den Notfall
- Legende zu den verschiedenen Symbolen
Weiterhin sollte auch der Flucht- und Rettungsplan für das Mietshaus einen Übersichtsplan vorweisen, der die Arbeitsstätte im gesamten Gebäude, aber auch eine Sammelstelle verdeutlicht und die Orientierung so weiter erleichtert. Ein Plankopf liefert Hinweise auf den Ersteller des Planmaterials, sowie die Aktualität desselben. Ist das Mietshaus besonders weitläufig und groß, kann für jedes Geschoss ein eigener Flucht- und Rettungsplan auf die Beine gestellt werden.
Weitere Anforderungen zum Flucht- und Rettungsplan für Mietobjekte
Das ist noch längst nicht alles, was bei der Erstellung des Planmaterials beachtet werden muss. So ist dieser im DIN A3 Format zu erstellen, um eine gute Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu ermöglichen. Für bestimmte Räumlichkeiten wie einzelne Hotel- und Klassenzimmer reicht auch das DIN A4 Format vollkommen aus. Der Maßstab sollte mindestens 1:100 betragen, zudem sollte die Lesbarkeit gewährleistet werden. Will heißen: Während Raumbezeichnungen durchaus hilfreich sein können, sollten sie nicht von den wesentlichen Orientierungshilfen ablenken. Innerhalb des Mietshauses müssen die Flucht- und Rettungspläne zudem einheitlich gestaltet werden, zudem sind sie in relevanten Bereichen des Gebäudes zu montieren, in denen Besucher und Mitarbeiter häufig tätig sind oder passieren.
Das ist zu den Fluchtwegen im Mietshaus zu beachten
Besonderes Diskussionsthema stellen in einem Mietshaus die Fluchtwege dar. Im Mehrfamilienhaus spielt der Brandschutz eine besondere Rolle, da mehrere Parteien zu Fluchtwegen und der Vermeidung der Brandgefahr Bescheid wissen müssen. Nicht nur Feuerlöscher und Rauchmelder sind zu beachten, sondern auch rund um den Fluchtweg gelten wichtige Anforderungen. Rettungszeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 können im Brandfall als Notfall-Leitsystem dienen und in langnachleuchtender Form dargeboten werden, damit sie auch bei Rauchentwicklung gut sichtbar bleiben. Treppenhäuser müssen eine Breite von mindestens 80cm aufweisen, Flure hingegen 1,25m breit sein.Wichtig ist, dass Haustüren, die als Notausgang dienen, sowie Notausgänge selbst, in der Nacht nicht verschlossen werden. Dies ist leider in einigen Mietshäusern noch der Fall, verhindert im Notfall aber, dass Flüchtende schnell in Sicherheit gelangen können. Auch wichtig ist, dass Flure nicht mit Gegenständen vollgestellt werden dürfen. Insbesondere dann nicht, wenn diese eine Brandgefahr darstellen oder eine reibungslose Evakuierung im Brandfall behindern würden.
Wer ist im Mietshaus für den Flucht- und Rettungsplan verantwortlich?
Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber sind für den Flucht- und Rettungsplan verantwortlich. Wer in einem größeren Mietshaus Büros angemietet hat, muss als Unternehmer selbst für den Brandschutz sorgen. Vermieter, die beispielsweise Hausmeister oder Reinigungskräfte beschäftigen oder über ein Mietshaus verfügen, dessen Fluchtweg sehr komplex ist, können den Flucht- und Rettungsplan bereitstellen. Wer sich die Arbeit sparen möchten, kann sich auf die Experten von Brandschutz-Checkup verlassen. Mit jahrelanger Erfahrung und durchdachten digitalen Prozessen schaffen wir es, das benötigte Planmaterial in kürzester Zeit umzusetzen – und als PDF oder in gedruckter Form bereitzustellen. Auf Wunsch ist die Lieferung auch mit dem passenden Rahmen möglich.
Große Mietanlagen erfordern einen zweiten Fluchtweg
Ein zweiter Fluchtweg kann vonnöten sein, wenn kein zusätzlicher Sicherheitstreppenraum vorhanden ist und es sich um komplexe Mietgebäude mit vielen Bewohnern handelt. Grundsätzlich können Vermieter prüfen, ob durch den Hauptfluchtweg alle Bewohner gleichzeitig ohne Stocken und Hindernisse evakuiert werden können – und das schnell genug. ist das nicht der Fall, ist ein zweiter Fluchtweg ein Muss. Der zweite Fluchtweg kann über Notausstiege, Außentreppen und andere Besonderheiten führen, die gegebenenfalls durch Sicherheitszeichen gekennzeichnet werden sollten – damit Evakuierende diese im Notfall auch als Fluchtmöglichkeit ansehen. Wer in Absprache mit der lokalen Feuerwehr arbeitet, kann hier nichts falsch machen und sich möglicherweise noch den ein oder anderen Tipp dazu einholen, wie Brandschutz im jeweiligen Mietshaus besser umgesetzt wird. Wendeltreppen dienen als Fluchtweg übrigens nur dann, wenn sie mindestens 20cm Breite bieten und nicht mehr als 60 Personen gleichzeitig tragen müssen.