In vielen Unternehmen mit mehr als 200 Quadratmeter Fläche ist es Vorschrift, einen zweiten Fluchtweg, beziehungsweise Nebenfluchtweg einzurichten. Während der Hauptfluchtweg durch Notausgänge auf direktem Weg ins Freie führt, ist dies für Nebenfluchtwege nicht zwingend notwendig. Diese können sich eines Notausstiegs bedienen, der im Falle versperrter Hauptfluchtwege verwendet werden kann. Doch welche Elemente sind als Notausstieg wirklich zulässig – und was gilt es zu diesen allgemein zu beachten? Auch hier macht sich der Brandschutz durch sehr komplexe Anforderungen bemerkbar, die wir nachfolgend ein wenig beleuchten möchten.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Notausstieg erforderlich?
Ein zweiter Fluchtweg wird dann benötigt, wenn ein Sicherheitstreppenraum nicht Teil des Hauptfluchtweges ist. Dieser würde bei einem versperrten Fluchtweg vor Rauch und Feuer schützen und das sichere Warten auf Rettungskräfte möglich machen. Der Nebenfluchtweg kann über einen weiteren Ausgang, eine zusätzliche Treppe und Notausstiege anstelle von üblichen Notausgängen gesichert werden. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass der Notausstieg einige Anforderungen erfüllt. Der Nebenfluchtweg bietet in der Regel weniger Personen Platz, als der erste Fluchtweg – und kann mit feststehenden Leitern oder Ähnlichem ausgestattet werden, um die Selbstrettung möglich zu machen. Mindestens zwei Ausgänge zur Flucht sind dann vonnöten, wenn:
- Es sich um Hochhäuser handelt, die kein Sicherheitstreppenraum vorweisen
- Arbeitsräume mit mehr als 200 Quadratmetern Fläche mehr als 20 Beschäftigte beherbergen
- Arbeitsräume eine Bodenfläche von mehr als 500 Quadratmeter haben
Wie müssen Notausstiege kenntlich gemacht werden?
Der Notausstieg ist im Verlauf des Nebenfluchtweges als geeigneten Ausstieg aus dem Gebäude anzusehen. Dementsprechend muss er auch gekennzeichnet werden, um sich im Falle einer Flucht als Ziel bemerkbar zu machen. Dies ist mit Beschilderungen nach ASR A 1.3/D-E019 und DIN 4844/D-E019 möglich – im Flucht- und Rettungsplan mit entsprechenden Piktogrammen. Unterschieden wird hierbei zwischen dem Zeichen für “Notausstieg”, dem Zeichen für “Notausstieg mit Fluchtleiter” oder gar “Rettungsausstieg”.
Das Zeichen für Notausstieg wird dann genutzt, wenn über den Notausstieg eine Ebene erreicht werden kann, die die weitere Flucht ermöglicht. Ist eine Fluchtleiter fest am Gebäude angebracht, um die Selbstrettung aus dem Notausstieg zur entsprechenden Ebene zu ermöglichen, wird das Zeichen “Notausstieg mit Fluchtleiter” angebracht. Auch im Flucht- und Rettungsplan können dien verschiedenen Piktogramme dabei helfen, die Fluchtmöglichkeit zu spezifizieren.
Welche Anforderungen muss der Flucht- und Rettungsplan Notausstieg erfüllen?
Geht es um Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege, dürfen diese niemals zugestellt werden. Deswegen sind entsprechende Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 zu verwenden, beispielsweise das Zeichen P023 “Abstellen oder Lagern verboten”. Werden Notausgänge und -Stiege zugestellt, wird es Flüchtenden im Ernstfall erschwert, sich selbst ins Freie und damit in Sicherheit zu bringen. Insbesondere von Außen sollte es verhindert werden, dass Notausgänge und -Stiege versperrt werden – beispielsweise durch Falschparker. Ein Parkbügel kann hier weiterhelfen. Doch das ist nicht das Einzige, was zu dem Notausstieg beachtet werden muss:
- Werden Fenster als Notausstieg verwendet, müssen diese über eine stabile Fensterbank verfügen
- Notausstieg-Türen oder -Fenster müssen nach außen hin geöffnet werden können
- Notausstiege müssen gut sichtbar als solche gekennzeichnet werden
- Fenster als Notausstiege dürfen nicht mehr als 0,9m über dem Boden liegen
- Die Notausstiege müssen mindestens 0,95m breit und 1,30m hoch sein
Was, wenn der Notausstieg eine höhere Brüstungshöhe hat?
Oftmals weisen Notausstiege, die Arbeitgeber gern als Teil des zweiten Fluchtweges verwenden würden, eine zu hohe Brüstungshöhe auf. Das bedeutet: Liegen sie über 0,90m über dem Boden, wird der sichere Abstieg ins Freie nicht gewährleistet. Flüchtende könnten sich beispielsweise verletzen, wenn sie stürzen. Hier ist es jedoch möglich, eine fest am Gebäude angebrachte Leiter zu verwenden. Auch diese ist als Fluchtmöglichkeit zu kennzeichnen, sodass sich Evakuierende entsprechend auf deren Nutzung vorbereiten. Die Leiter muss breit und stabil genug ausfallen, um eine sichere Flucht zu ermöglichen. Auch Stiegen können hier zum Einsatz kommen, sofern sie mindestens 20cm Trittfläche bieten.
Notausgänge müssen leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein!
Für Notausstiege in Form von Fenstern oder Ähnlichem gilt auch: Das Öffnen muss sich von Hand auf einfache Art und Weise durchführen lassen – und das ganz ohne Hilfsmittel. Müssen erst einmal Schlüssel aufgesucht werden, kostet dies bei der Flucht unnötig Zeit und Mühe – was im schlimmsten Fall Menschenleben kostet. Insbesondere dann, wenn der Nebenfluchtweg deshalb genutzt wird, weil der erste Fluchtweg versperrt wurde. Der Notausstieg darf nicht verschlossen werden, aber auch nicht mit Hilfe von Ketten oder Ähnlichem abgesperrt sein. Wichtig ist, dass auch nicht sehr starke Personen diesen öffnen können.
Regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeiter mit dem Flucht- und Rettungsplan Notausstieg notwendig
Im Ernstfall spart es wertvolle Zeit, wenn Mitarbeiter wissen, wie Notausstiege geöffnet und benutzt werden können. Das gilt aber nicht nur für Notausgänge im Allgemeinen, sondern auch alle Brandschutzhilfsmittel und Erste-Hilfe-Ausstattungen. Aus diesem Grund ist es vorgesehen, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich anhand des Flucht- und Rettungsplanes unterweisen. Hierbei sollte:
- Die Nutzung aller Hilfsmittel, Meldeanlagen und Notausstiege erklärt und geprobt werden
- Über die richtige Verhaltensweise in den verschiedenen Situationen gesprochen
- Und die Evakuierung an sich geübt werden
Ändern sich die Standorte der verschiedenen Hilfsmittel, werden Änderungen an der Fluchtwegsführung vorgenommen oder stehen gar Verbesserungsmöglichkeiten im Raum, sollte eine Unterweisung möglichst zeitnah erneut vorgenommen werden. Nur auf diese Weise lässt sich erreichen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand der Dinge sind und im Ernstfall alle wichtigen Schritte schnell und ohne Ausbruch von Panik einleiten können.
Mit Brandschutz-Checkup gelingt die Flucht- und Rettungsplan Erstellung
Soll der Flucht- und Rettungsplan mit Notausstieg Kennzeichnungen schnell und einfach erstellt werden, übernimmt Brandschutz-Checkup alle wichtigen Schritte. Digitalisierte Prozesse ermöglichen es uns, das benötigte Planmaterial zeitnah und unter Berücksichtigung aller Auflagen zur Seite zu stellen. Zertifizierte Sachverständige prüfen das Planmaterial, damit dieses direkt in den Einsatz gebracht werden kann. Bestehendes Planmaterial soll auf seine Aktualität geprüft werden? Auch hier helfen wir gerne weiter – und das kostenlos und unverbindlich. Faire Preise runden unser Angebot ab und machen es Unternehmen möglich, Brandschutz schnell und einfach umzusetzen.