Der Flucht- und Rettungsplan in der Schweiz komplettiert den Brandschutz und fördert damit die Sicherheit von Personen in Gebäuden und die Vermeidung höherer Sach- und Umweltschäden. Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß der VKF-Richtlinien (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) gibt es Einiges zu beachten. Die komplexe Aufgabe übernehmen wir von Brandschutz Checkup gerne für Sie, damit Sie sich anderen Faktoren des Brandschutzes für Ihr Gebäude widmen – und von professioneller Hilfe profitieren können.
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan für die Schweiz?
Der Flucht- und Rettungsplan für die Schweiz dient dazu, Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude übersichtlich darzustellen. Das Planmaterial soll Personen im Gebäude die Evakuierung erleichtern und wichtige Verhaltensweisen für Not- und Brandfälle vermitteln, um die Sicherheit zu erhöhen. Insbesondere Besucher, die sich kaum im Gebäude auskennen, profitieren von den relevanten Informationen des Flucht- und Rettungsplanes. Zudem kann dieser dabei behilflich sein, die Ausbreitung von Bränden durch das rechtzeitige Eingreifen zu verhindern.
Kurz gefasst: Der Schweizer Flucht- und Rettungsplan ermöglicht dank seiner Informationen eine zügigere Evakuierung und Hilfeleistung, die im besten Fall Menschenleben retten kann. Auch Helfern kann das Planmaterial im Notfall die richtige Richtung weisen.
Welche Gebäude benötigen einen Flucht- und Rettungsplan nach ISO-Norm?
Der Flucht- und Rettungsplan nach ISO-Norm kann für ganz verschiedene Objekte und Anlagen Sinn machen. Beispielsweise, wenn diese häufig Besucher beherbergen, die nicht ortskundig sind und denen es daher an Orientierung fehlen kann. Auch öffentliche Gebäude mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen einen Flucht- und Rettungsplan für die Schweiz vorweisen können. Auch, wenn die Gebäude sehr weitläufig sind oder sich deren Fluchtwege nicht auf Anhieb erkennen lassen, wird der Fluchtwegeplan benötigt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um diese Gebäudearten:
- Büros
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- Kindergärten, Schulen und Hochschulen
- Weitläufige Industrie- und Verkaufskomplexe
- Gaststätten für besonders viele Besucher
- Hotels
- Werkstätten
- Versammlungsstätten wie Theater
- Sonstige Anlagen wie Bahnhöfe oder Flughäfen
Ob ein Flucht- und Rettungsplan für das eigene Objekt Sinn macht, lässt sich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen. Auch im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zeigt sich schnell, ob der Flucht- und Rettungsplan für die Schweiz erforderlich ist.
Montage und Anbringungsort des Flucht- und Rettungsplans für die Schweiz
Bei der Montage des Flucht- und Rettungsplans nach ISO-Norm muss ebenfalls so manches Detail beachtet werden. So sollte zur Anbringung des Schweizer Flucht- und Rettungsplanes nicht nur der richtige Standort gewählt werden, sondern auch die richtige Höhe und Ausrichtung. Wichtig ist bei der Standort-Wahl, dass es sich um einen Platz handelt, an dem möglichst viele Besucher und Mitarbeiter regelmäßig vorbeikommen. Ein Foyer beispielsweise, der Empfangsbereich oder auch die Wand gegenüber von Eingängen können sich hier als gute Wahl erweisen. Montiert werden sollte der Flucht- und Rettungsplan Schweizer Art möglichst in einer Höhe von 1,60m. Auf diese Weise kann die Lesbarkeit für alle Betrachter gewährleistet werden. Damit eine gute Orientierung ermöglicht werden kann, ist die Montage in Blickrichtung des Betrachters notwendig. Der Standort des Betrachters muss dabei im Planmaterial gut sichtbar gekennzeichnet sein. Dazu reicht nicht nur ein Schriftzug aus, sondern auch ein blauer Punkt nach DIN ISO 23601 ist notwendig.
Den richtigen Rahmen für die Montage des Flucht- und Rettungsplanes wählen
Damit das Planmaterial auch möglichst lange vor UV-Strahlungen und Schmutz geschützt werden kann, sollte es in dem richtigen Rahmen montiert werden. Dieser sollte möglichst feuerbeständig sein, um das Planmaterial auch bei Bränden lesbar zu halten – und gleichzeitig robust genug ausfallen, um vor dem Diebstahl zu schützen. Ideal sind Rahmen, die durch das Aufklappen geöffnet werden können – und so das Einsetzen neuer Pläne erleichtern.
Wichtig: Der montierte Flucht- und Rettungsplan sollte nicht durch Lagerware und Dekorationen verdeckt werden, da sich dieser in Notfällen sonst nur schwer auffinden lässt.
Die richtige Beleuchtung des Schweizer Flucht- und Rettungsplanes
Nicht nur die ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege wird gesetzlich vorgeschrieben – auch der Flucht- und Rettungsplan muss selbstleuchtend gestaltet oder mit Hilfe einer Notfallbeleuchtung ausgestattet werden. Nur dann lässt sich sicherstellen, dass das Planmaterial auch bei Ausfall der Hauptbeleuchtung und schlechten Sichtverhältnissen durch beispielsweise Rauchbildung sicht- und lesbar bleibt. In der Regel wird der Flucht- und Rettungsplan der Schweiz auf langnachleuchtendem Material abgebildet. Dieses kann bis zu 12 Stunden nachleuchten und somit auch im Notfall eine optimale Sichtbarkeit bieten. Gerade im Dunkeln und bei erschwerter Sicht fällt es Personen schwer, sich zu orientieren – der Flucht- und Rettungsplan hilft hier weiter. Langnachleuchtende Flucht- und Rettungspläne werden dabei von der VKF-Brandschutzvorschrift gefordert. Beleuchtungsstreifen können dabei den Fluchtweg selbst ausstatten, um zusätzlich den Weg zu weisen.
Aktualisierungen des Planmaterials regelmäßig wahrnehmen
Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß der VKF-Richtlinien gilt es Einiges zu beachten. Doch damit allein ist es nicht getan: Dieser muss auch regelmäßig aktualisiert werden. Spätestens alle zwei Jahre sollten Sachverständige prüfen, ob das Planmaterial noch aktuell ist – oder ob Änderungen an diesem vorgenommen werden müssen. Eine Änderung kann notwendig werden, wenn bauliche Maßnahmen am Objekt vorgenommen wurden, die den Grundriss oder Standorte von Hilfsmitteln verändert haben. Auch, wenn andere Verhaltensregeln für den Brand- oder Notfall aufgestellt wurden, sind diese zeitnah in das Planmaterial mit einzutragen. Nur dann kann der Flucht- und Rettungsplan auch wirklich zur Orientierung und schnellen Evakuierung oder Hilfeleistung verhelfen – und das ohne Missverständnisse und Verzögerungen.
Unterweisungen der Mitarbeiter anhand des Flucht- und Rettungsplanes
Einmal jährlich sollte eine Unterweisung der Mitarbeiter anhand des Schweizer Flucht- und Rettungsplanes stattfinden. Doch warum eigentlich? Durch die Unterweisung können Mitarbeiter die Handhabung diverser Hilfsmittel üben, aber auch die Evakuierung proben. Je besser sich die Mitarbeiter mit den Vorgehensweisen im jeweiligen Fall auskennen, desto schneller können sie diese im Notfall anwenden. Durch das Üben der Evakuierung kommt es zudem im Ernstfall zu weniger Panik, sondern die Evakuierung kann geregelt erfolgen. Die Mitarbeiter sollten auch wissen, wo der Sammelplatz ist, an dem sie sich im Notfall einfinden müssen.
Gut zu wissen: Auch der zuständigen Feuerwehr sollte die Möglichkeit gegeben werden, an einer solchen Unterweisung teilzunehmen. Eine Niederschrift derselben kann an die Einsatzleitung weitergereicht werden, damit diese unter Umständen wichtige Informationen in die Aufstellung des eigenen Einsatzplanes mit einbeziehen kann.
Das ist zu den Flucht- und Rettungswegen in der Schweiz zu beachten
Flucht- und Rettungswege müssen in Sonderobjekten so angelegt werden, dass sie jederzeit zügig und sicher benutzt werden können. Sie müssen zudem freigehalten werden: Es dürfen keine Lagerwaren, Drucker und Kopierer oder Dekorationen aufgestellt werden, die im Notfall eine Behinderung darstellen könnten. Hat die Etage eine Fläche von bis zu 900qm, muss mindestens ein vertikaler Fluchtweg geboten werden, der ins Freie führt. Bei einer größeren Fläche müssen es sogar zwei vertikale Fluchtwege sein. Räume mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen mindestens zwei vertikale Fluchtwege aufweisen. Die Gesamtlänge horizontaler Fluchtwege darf in der Schweiz 35m nicht überschreiten – bei sehr hohen Räumen kann dies aber in Absprache mit der Feuerwehr auf 50m erhöht werden.
Fluchtwege müssen mindestens 1,2m breit sein, um allen Personen im Gebäude ausreichend Platz zur Flucht zu bieten. Zudem müssen geradläufige Treppen dieselbe Breite aufweisen, damit es während der Evakuierung nicht zu einem Rückstau und Gedränge kommt. Türen müssen in Fluchtrichtung zu öffnen sein und dürfen nicht abgeschlossen werden. Türen, die sich in den Fluchtwegen befinden, müssen sich zudem von Einsatzkräften auch von Außen öffnen lassen. Auch diese dürfen nicht zugestellt oder zugeparkt werden, sodass im Zweifelsfall Poller oder Ähnliches eingesetzt werden kann, um die Bereiche freizuhalten.
Welche Informationen müssen im Flucht- und Rettungsplan nach ISO-Norm enthalten sein?
Der Flucht- und Rettungsplan für Schweizer Objekte setzt sich aus sechs verschiedenen Elementen zusammen. Diese gilt es nach Flucht- und Rettungsplan ISO Norm 23601 zusammenzustellen, um eine Einheitlichkeit des Planmaterials zu schaffen und so dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter und Besucher aus allen Ländern die dargebotenen Informationen verstehen können. Diese Elemente sollte das Planmaterial mitbringen:
- Detailplan: Hierbei handelt es sich um einen Grundriss der Etage und des Standorts des Betrachters, der mit der Umgebung dargestellt wird. Hier werden auch Details wie Feuerlöscher und andere Hilfsmittel eingezeichnet.
- Übersichtsplan: Hier wird der Gebäudebereich, in dem sich der Betrachter befindet, in dem Gebäude angezeigt. Umliegende Straßen, Gebäude und auch Sammelstellen werden markiert, damit Betrachter einschätzen können, wohin der Fluchtweg führt.
- Legende: Hier müssen alle verwendeten Symbole abgebildet und erläutert werden, um das Verständnis für alle Besucher zu verbessern.
- Verhaltensregeln für den Brandfall: Hier wird so kurz wie möglich und in einigen Schritten erklärt, wie sich Mitarbeiter und Besucher im Brandfall verhalten sollten, um die Feuerwehr möglichst schnell zu alarmieren, den Brand einzudämmen und sich selbst in Sicherheit zu bringen.
- Verhaltensregeln für den Notfall: Hier wird die bestmögliche Vorgehensweise bei Notfällen angegeben, zusammen mit Rufnummern für den Notdienst und der Leistung von Erster Hilfe.
- Den abschließenden Teil des Flucht- und Rettungsplanes für die Schweiz bilden Angaben zum Planersteller. Auch das Datum der Erstellung, Änderungen und die Plannummer müssen hier auftauchen.
Formale Anforderungen an den Flucht- und Rettungsplan
Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß der VKF-Richtlinien müssen einige Anforderungen umgesetzt werden. Diese dienen dazu, die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit des Planmaterials zu sichern, damit alle Betrachtenden davon profitieren können. Zu den graphischen Anforderungen gehört unter anderem, dass die Informationen farbig auf weißem Hintergrund dargestellt werden müssen. Die Überschrift Flucht- und Rettungsplan muss genutzt werden – und das in einem grünen Feld.
Die Schrift muss der Lesbarkeit halber mindestens 2mm groß gewählt werden, die Symbole hingegen müssen mindestens 7mm breit ausfallen. Der Standort des Betrachters ist mit einem blauen Punkt und entsprechenden Schriftzug zu markieren, Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen und Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit Hilfe der genormten Symbole markiert werden. Überdies muss mindestens eine Sammelstelle markiert werden, die außerhalb des Gebäudes auch zu beschildern ist. Der Fluchtweg kann außerdem mit richtungsweisenden Pfeilen verständlicher gestaltet werden, um die Orientierung zu fördern.
Die richtigen Maße für den Schweizer Flucht- und Rettungsplan
Der Flucht- und Rettungsplan sollte im DIN A3 Format erstellt werden, damit eine gute Übersicht und Lesbarkeit gewährleistet werden kann. Handelt es sich um Flucht- und Rettungspläne für einzelne Hotelzimmer, können diese aber auch im DIN A4 Format geboten werden. Liegt die Gebäudelänge bei mehr als 150 Metern, kann auch das DIN A2 Format gewählt werden, um alle wichtigen Details darstellen zu können. Werden mehrere Flucht- und Rettungspläne für dieselbe Anlage erstellt, sollten diese dasselbe Format vorweisen und so einheitlich gestaltet werden. Brandschutz Checkup wählt bei der Erstellung das Format, das in Ihrem Fall die meisten Vorteile bieten kann.
Dann machen mehrsprachige Flucht- und Rettungspläne in der Schweiz Sinn
Handelt es sich um Gebäude, in denen oft internationale Besucher oder Mitarbeiter verkehren, macht ein mehrsprachiger Flucht- und Rettungsplan Sinn. Viele Betreiber wählen einen Flucht- und Rettungsplan in Englisch, aber auch eine Variante mit mehreren Sprachen kann behilflich sein. Diese werden untereinander angezeigt, damit jeder Begriff in mehreren Sprachen abgebildet und jedes Symbol entsprechend erklärt wird. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass eine gute Übersicht erhalten bleibt. Mehr als zwei oder drei Sprachen sollten daher nicht auf einem Plan vertreten sein, sonst kann es schnell zu Verzögerungen beim Auffinden der wichtigsten Begriffe kommen.
Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan in der Schweiz erstellen?
Weil im Ernstfall einiges von dem Flucht- und Rettungsplan abhängen kann, sollte dieser nur von fachkundigen Personen erstellt werden. Diese sollten sich mit dem betrieblichen Brandschutz auskennen und bereits intensiv auseinandergesetzt haben. Eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten kann Sinn machen, wenn Sie diese Aufgabe wahrnehmen möchten. Diese kostet jedoch Zeit – und ist an intensive Kosten gebunden. Daher kann es sich lohnen, zur Erstellung auf die Profis von Brandschutz Checkup zu setzen. So können Sie sich teure Software und Zeit sparen, um sich professionell unter die Arme greifen zu lassen. Wir lassen Ihnen das Planmaterial zeitnah zukommen und arbeiten mit einem erfahrenen Team aus Sachverständigen und geschultem Personal, um die hohen Anforderungen erfüllen zu können.
Ihre Vorteile mit Brandschutz Checkup auf einen Blick
worin Ihre Vorteile liegen, wenn Sie sich für uns von Brandschutz Checkup entscheiden? Sie können sich bei uns zunächst einmal auf ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis freuen. Wir verzichten auf unnötige Ortsbegehungen und können so einen beträchtlichen Teil der Kosten einsparen. Für Sie bedeutet das, dass Sie professionell erstellte Flucht- und Rettungspläne in der Schweiz erhalten, die Sie kein Vermögen gekostet haben.
Doch damit nicht genug: Bei uns können Sie auch die White-Label-Option nutzen und Ihr Logo auf dem erstellten Planmaterial erhalten. Wir halten uns diskret im Hintergrund, damit Sie das Planmaterial erhalten, das Sie sich wünschen. Wir beraten Sie vorab gerne umfassend, um Ihre Anforderungen genau zu verstehen und Ihnen die Lösung anbieten zu können, die perfekt zu Ihnen und Ihrem Betrieb passt.
Weitere graphische Anforderungen an das Planmaterial
Um die verschiedenen Symbole hervorzuheben und beispielsweise den Fluchtweg zu markieren, werden RAL Farben verwendet. Die Brandschutz-relevanten Symbole sind dabei in Signalrot zu halten, die Notfall-Hilfseinrichtungen in Grün zu markieren. Die Überschrift sollte zudem mindestens sieben Prozent des gesamten Plans einnehmen, um auch etwas aus der Ferne gut sichtbar zu sein. Handelt es sich um einen besonders langen Fluchtweg, kann dies im Flucht- und Rettungsplan nach ISO-Norm eingezeichnet werden. Die normale Textfarbe ist Schwarz. Lediglich besonders hervorzuhebende Begriffe dürfen in anderen Farben gehalten werden. Beispielsweise, um besondere Gefahren zu markieren.
Den Fluchtweg richtig einzeichnen
Der Fluchtweg ist so zu wählen, dass er den möglichst kürzesten Weg in Sicherheit bildet. Fahrstühle gehören aus Sicherheitsgründen nicht zu Rettungs- und Fluchtwegen, sind aber dennoch mit dem entsprechenden Symbol in das Planmaterial einzuzeichnen. Fluchtwege müssen in hellem Grün eingezeichnet und mit Richtungspfeilen versehen werden, damit Sie auf Anhieb eingeschlagen werden können. Kontrastfarben sind im Flucht- und Rettungsplan von Bedeutung, um den Blick auf sich lenken zu können und es zu erleichtern, die dargestellten Informationen leichter einzuordnen. So helfen die gewählten Farben beispielsweise dabei, die richtigen Hilfsmittel schneller aus den vielen Symbolen herauszufiltern.
Beispiele für die Verhaltensregeln im Not- und Brandfall
Damit es im Brand- oder Notfall nicht zu Panik und Chaos kommt, sollten im Flucht- und Rettungsplan einige Verhaltensregeln vermerkt werden. Hier wird eine Art Schritt für Schritt Anleitung dargeboten, die dabei helfen kann, eine ruhige und kontrollierte Vorgehensweise zu fördern. Auf diesem Wege lassen sich Mitarbeiter und Besucher schließlich sicherer evakuieren und größere Schäden vermeiden. Im Brandfall ist es beispielsweise wichtig, zunächst einmal Ruhe zu bewahren und einen eigenen Löschversuch zu unternehmen, sofern dies auf sichere Art und Weise möglich ist. Die Feuerwehr muss unverzüglich alarmiert werden, dann sind Kollegen und Besucher zu verständigen. Bei den Verhaltensregeln können interne Details von Bedeutung sein, sodass diese sehr individuell ausfallen. Wir von Brandschutz Checkup gehen mit Ihnen vorab durch, was zu beachten ist und listen das Wichtigste für Ihre Mitarbeiter sinnvoll auf.
Evakuierung Schritt für Schritt verbessern
Warum die Evakuierung anhand des Flucht- und Rettungsplanes in Schweiz regelmäßig geprobt werden sollte? Weil während der praktischen Umsetzung oft auffällt, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Je mehr Erfahrungen die Mitarbeiter zudem mit der Evakuierung sammeln, desto routinierter werden sie – und desto schneller läuft die Flucht in Sicherheit auch ab. Fällt auf, dass wichtige Türen im Fluchtweg regelmäßig abgeschlossen sind, muss dies angesprochen und geändert werden. Auch im Weg herumstehende Dinge müssen entfernt und richtig gelagert werden. Vor allem aber sollten sich im Fluchtweg keine Dinge befinden, die eine zusätzliche Brandgefahr darstellen und damit eine sichere Flucht behindern würden. Nachträglich können für eine bessere Sicht auch fluoreszierende Leuchtstreifen angebracht werden, die den richtigen Weg weisen. Auch die Beschilderung zu Notausgängen muss während einer Evakuierung gut sichtbar sein. Sie sehen: Es gibt viele Details, die Brandschutzbeauftragte auch während der Unterweisung beachten müssen.
Auch den Feuerwehrplan mit Brandschutz Checkup erstellen lassen
Sie benötigen neben dem Flucht- und Rettungsplan in der Schweiz auch einen Feuerwehrplan? Dieser dient dazu, Einsatzkräften im Ernstfall eine bessere Orientierung und Beurteilung der Lage zu ermöglichen. In dem Fall helfen wir von Brandschutz Checkup ebenfalls gerne weiter. Auch für Feuerwehrpläne gelten hohe Anforderungen, zudem müssen diese im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr erstellt werden. Das übernehmen wir für Sie, damit Ihnen eine komplexe Aufgabe von den Schultern genommen werden kann. Damit die Abnahme des Feuerwehrplanes möglichst zügig erfolgen kann, achten wir von Anfang an auf die speziellen Bedürfnisse der Einsatzkräfte. Jahrelange Erfahrungen helfen uns hierbei weiter, sowie das nötige Know-How und Fachwissen.
So funktioniert die Brandschutz Checkup Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß den VKF-Richtlinien
Wenn wir die Flucht- und Rettungsplan Erstellung für Sie übernehmen sollen, orientieren wir uns an dem bestehenden Planmaterial, das wir digital aufnehmen. Ein zertifizierter Sachverständiger prüft das vorhandene Planmaterial, woraufhin wir Ihnen eine kostenfreie Beratung bieten und ein unverbindliches Angebot machen können. Für Sie bleibt nur noch zu entscheiden, ob Sie auf die Brandschutz Checkup Dienstleistung setzen wollen. Ist das der Fall, werden Sie von unserem Fachpersonal durch den Prozess geleitet. So gehen wir sicher, dass wir von Ihnen auch alle notwendigen Daten und Informationen zur Erstellung des Flucht- und Rettungsplanes erhalten – und keine Details in Vergessenheit geraten.
Grundlage für die Flucht- und Rettungsplan Erstellung: ISO23601:2020
Jeder Flucht- und Rettungsplan wird auf Grundlage der ISO 23601:2020 erstellt, die international gültig ist und eine entsprechende Einheitlichkeit des Planmaterials fördert. Die europaweite Gültigkeit sorgt dafür, dass sich Mitarbeiter, Einsatzkräfte und Besucher aus allen europäischen Ländern schnell und einfach anhand des Planmaterials orientieren können und Sicherheit im Ernstfall gefördert werden kann. Die Norm legt insbesondere die Gestaltungsgrundlagen fest und sichert damit eine gute Übersicht über die jeweiligen Informationen. Auch, wer sich ohne bestehenden Notfall im Gebäude besser orientieren möchte, kann sich mit einem Blick auf das Planmaterial oft die nötige Gewissheit verschaffen. Mehr über die ISO 23601 erfahren Sie hier.
Mieter oder Vermieter? Wer übernimmt die Erstellung?
Ob der Vermieter oder Mieter eines Objekts für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß der VKF-Richtlinien verantwortlich ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Wird beispielsweise ein Objekt als Arbeitsstätte angemietet, ist der Arbeitgeber für den Schutz seiner Mitarbeiter vor Gefahren verantwortlich. Das umfasst auch die Erstellung des Flucht- und Rettungsplanes zur sicheren Evakuierung im Ernstfall. Handelt es sich jedoch um ein weitläufiges Wohnobjekt mit nicht sofort ersichtlichem Fluchtweg, ist der Vermieter für die Erstellung des Planmaterials verantwortlich. Fest steht: In Bezug auf dieses Thema sollten Vermieter und Mieter eng zusammenarbeiten, um den richtigen Brandschutz sicherzustellen und alle notwendigen Hilfsmittel zusammenzustellen.
Für das optimale Planmaterial auf Brandschutz Checkup setzen
Wir von Brandschutz Checkup bringen das nötige Fachwissen mit, um für Sie neben Flucht- und Rettungsplänen auch Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und mehr erstellen zu können. Vom Zeichenservice bis hin zu unseren Musterdownloads erhalten Sie bei uns alles, was Ihnen rund um den Brandschutz in Ihrer Anlage weiterhilft. Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen professionell unter die Arme greifen und komplexe Aufgaben für Sie übernehmen, die sonst unnötig Zeit, Geld und Mühe kosten würden. Dabei erfüllen wir alle hohen Ansprüche der geltenden Normen und Vorschriften, damit Sie sich nicht näher mit diesen befassen müssen. Auch eine Änderung oder Revision des Planmaterials können wir für Sie übernehmen, um die Informationen auf den aktuellsten Stand der Dinge zu bringen.
Bei uns profitieren Sie dabei nicht nur von dem besten Verhältnis von Preis und Leistung, sondern können sich auch auf die Expertise von zertifizierten Sachverständigen freuen. Eine kostenfreie Prüfung Ihres bestehenden Planmaterials bieten wir Ihnen ebenfalls an, damit Sie sich sicher sein können, in Sachen Brandschutz alles richtig zu machen. Sie haben noch Fragen oder Anliegen? Sie wünschen sich das Planmaterial in gedruckter Form anstelle einer PDF? In diesen Fällen sollten Sie nicht zögern, uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihnen alle Fragen, damit Sie sich für das Richtige entscheiden können. Wir nehmen uns dabei ausreichend Zeit, Ihnen möglichst hilfreich zur Seite zu stehen und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher in den Vordergrund zu stellen.