Um die gute Übersichtlichkeit von Flucht- und Rettungsplänen zu gewährleisten, sowie deren Lesbarkeit nicht nur national zu vereinheitlichen, gelten bestimmte Flucht- und Rettungsplan Vorschriften. Strenge behördliche Auflagen sollen verhindern, dass Arbeiter und Besucher im Brand- oder Notfall zu Schaden kommen – und unter anderem die rasche Ausbreitung eines Brandes durch Aufzeigen der richtigen Hilfsmittel und Verhaltensweisen vermeiden. Umso wichtiger also, dass mit Flucht- und Rettungsplänen auch wirklich an alle wichtigen Details gedacht wird. Hierbei sind wir von Brandschutz Checkup gerne professionell behilflich.
Technische Regeln für Arbeitsstätten – Grundlage der Flucht- und Rettungsplan Vorgaben
Als Flucht- und Rettungsplan gesetzliche Grundlage dienen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – vormals Arbeitsstättenverordnung. Die Neufassung der Flucht- und Rettungsplan ASR A2.3 wurde im März 2022 veröffentlicht und hat gegenüber der seit August 2007 bestehenden Verordnungen ein paar Neuerungen mitgebracht. Daher ist es besonders wichtig, Experten zum Erstellen des Flucht- und Rettungsplan an seiner Seite zu wissen, die auch die neuesten Vorgaben ohne Mühe in die Tat umsetzen.
Doch was genau wird in den Flucht- und Rettungsplan Richtlinien vorgegeben, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht hat? Die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller in der Arbeitsstätte befindlichen Personen beziehen sich unter anderem auf den Brandschutz. Dieser muss schon bei der Errichtung, Einrichtung und anschließend beim Betrieb der Arbeitsstätte beachtet werden. So wird beispielsweise genannt, welche Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung verwendet werden sollte, aber auch, welche Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung zu verwenden ist. Wie breit und hoch der Fluchtweg ausfallen muss, wird konkretisiert.
Flucht- und Rettungsplan Vorschriften aus der ASR A2.3
Damit die Arbeitsstätte im Brand- und Notfall sicher evakuiert werden kann, muss der Fluchtweg unter anderem möglichst kurz, überschaubar und selbst begehbar sein. Nicht immer erschließt sich von selbst, wo der kürzeste Weg zum Haupt- oder Notausgang liegt. Hier kommt der Flucht- und Rettungsplan ins Spiel, der dies schon auf einen Blick aufzeigen soll. In hellgrüner Farbe nach Flucht- und Rettungsplan DIN ISO 23601 Vorgaben wird der Fluchtweg so übersichtlich dargestellt, dass eine Orientierung möglichst leicht fällt. Ist der Fluchtweg unübersichtlich, führt dieser über Treppen und Treppenhäuser oder befinden sich häufiger ortsunkundige Menschen in der Arbeitsstätte, ist ein Flucht- und Rettungsplan zwingend erforderlich. Vorgeschrieben wird zu diesem beispielsweise:
- Das Layout muss mindestens A3 betragen, in Einzelzimmern (wie in Hotels und Gaststätten) darf es auch A4 betragen
- Der Hintergrund des Plans muss weiß oder nachleuchtend-weiß gestaltet sein
- Die Mindesthöhe von Buchstaben liegt für Flucht- und Rettungspläne bei 2mm
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen müssen mindestens 7mm Höhe vorweisen
- Der Standort muss als Punkt in Blau markiert werden
- Überdies ist der Flucht- und Rettungsplan der Blickrichtung des Betrachters auszurichten
- Sicherheits- und Gesundheitszeichen müssen in einer Legende benannt werden
- Es sind Verhaltensweisen für Brand- und Notfälle aufzustellen
- Es muss eine Sammelstelle symbolisch angegeben werden
Auch diese Flucht- und Rettungsplan Vorgaben sind zu beachten
Ob der Flucht- und Rettungsplan für Berlin, Bayern oder Hamburg – die einheitlichen Normen sorgen dafür, dass die Pläne denselben Aufbau besitzen und sich so von jedem Besucher verstehen lassen. Neben den oben genannten Merkmalen muss vom Ersteller auch beachtet werden, dass ein Grundriss der Arbeitsstätte im Gebäude oder relevanten Gebäudepart abgebildet werden muss. Dieser dient der Orientierung und darf nicht mehr als 10% des gesamten Layouts betragen.
Die Sicherheitszeichen müssen in den Farben nach ISO 3864-1 dargestellt werden. Außerdem ist stets darauf zu achten, dass der Flucht- und Rettungsplan übersichtlich ausfällt und auch im Notfall lesbar bleibt. dies kann beispielsweise durch feuerfeste Materialien oder einen schützenden Rahmen geschehen.
Auf die Aktualität des Flucht- und Rettungsplanes achten
Informiert man sich zum Flucht- und Rettungsplan bei BGHM – der Berufsgenossenschaft Holz und Metall – erfährt man unter anderem, dass jährlich bis zu 285 Arbeitsunfälle auf Brände in der Arbeitsstätte zurückzuführen sind. Arbeitgeber müssen daher eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden eingehen, Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen und Vieles mehr. Auch eine Übung anhand des erstellten Flucht- und Rettungsplan ist jedes Jahr mit allen Mitarbeitern durchzuführen, um eine schnelle Evakuierung und das richtige Verhalten im Notfall zu proben. Um dies vornehmen zu können, muss der Flucht- und Rettungsplan auf dem aktuellsten Stand der Dinge sein. Das bedeutet: Wurde der Fluchtweg durch Umbauarbeiten abgeändert, ist dies sofort in den Plan mit aufzunehmen. Das gilt auch für Feuerwehr Flucht- und Rettungspläne nach DIN 14095. Selbst kleinste Veränderungen an Standorten von Brandlösch- und Hilfsmitteln sollten dabei nicht missachtet werden, da Verwirrungen im Ernstfall Zeit kosten.
Es kann unter anderem auch ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen genannt werden. Dieser muss nach DGUV Information 205-003 qualifiziert sein und auch dem Flucht- und Rettungsplan DGUV gemäß erstellen, sowie beratend wirken können.
Für die Erstellung auf erfahrene Profis setzen
Geht es um die Erstellung der Pläne, kann so manche Software oder Flucht- und Rettungsplan DIN ISO 23601 PDF zur Orientierung hilfreich sein. Auch Tipps zum Flucht- und Rettungsplan der BGN – Bundesgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe – lassen sich zur Rate ziehen, wenn der Flucht- und Rettungsplan selbst erstellt werden soll. Jedoch fällt es hier sehr leicht, den Überblick über alle Vorgaben zu verlieren. Wer auf erfahrene Profis wie das Team Brandschutz-Checkup setzt, holt sich zertifizierte Sachverständige zur Seite – und kann auf Ergebnisse vertrauen, die alle Sicherheitsanforderungen erfüllen. Eine besonders präzise Arbeitsweise sorgt hier dafür, dass alle für das Unternehmen zutreffenden Anforderungen DIN ISO 23601 entsprechend umgesetzt werden – und die Erstellung keine Kopfschmerzen mehr bereitet.
Auch eine Erneuerung bestehender Pläne kann hier vorgenommen werden, sofern gewünscht. Wird ein sicherer Rahmen benötigt, kann Brandschutz-Checkup diesen auf Wunsch zum gedruckten Plan mitliefern – so ist alles Wichtige schnellstmöglich vorhanden, um die Montage beginnen zu können. Hier gilt: Diese muss in mindestens 1,60m Höhe erfolgen, damit der Flucht- und Rettungsplan für Hamburg, Bayern oder andere Bundesländer für jeden Betrachter gut sichtbar ist. Auch nachleuchtende Materialien oder Sicherheitsbeleuchtungen für den Ausfall der Hauptbeleuchtung sind für die Sicherheit der Betrachter zu wählen.