Wann wird ein Flucht- und Rettungsplan in dem eigenen Unternehmen eigentlich benötigt? Und wie ist dieser zu erstellen? Das sind Fragen, die sich Arbeitgeber immer wieder stellen, wenn sie alle wichtigen Aufgaben rund um den Brandschutz und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter erfüllen möchten. Um ein wenig Klarheit zu schaffen, kann das Team von Brandschutz-Checkup zur Erstellung unter die Arme greifen – und vorab alle wichtigen Fragen zum Thema beantworten. Fes steht: Auch, wer die Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit für seine Arbeitsstätte nicht auf Anhieb sieht, geht mit dem Planmaterial auf Nummer Sicher. Denn: Dieses kann unter Umständen Leben retten.
Diese rechtlichen Grundlagen gelten zur Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit
Der Flucht- und Rettungsplan informiert im Ernstfall in Sekundenschnelle darüber, auf welchem Wege Besucher in Sicherheit gelangen können – oder wo Hilfsmittel wie Feuerlöscher aufzufinden sind. Doch wann besteht eine Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit? Geregelt wird dies unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz, das unter anderem besagt, dass Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen haben, die:
- Der Evakuierung der Mitarbeiter dienlich sind
- Der Brandbekämpfung dienen
- Zur Ersten Hilfe dienen
Diese Forderungen werden in der Arbeitsstättenverordnung und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert. Die ASR A1.3 und ASR A2.3 beschäftigen sich dabei genau mit der Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit, sowie dessen Gestaltung – sowie die DIN ISO 23601.
Konkret: Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Arbeitgeber beschäftigen sich im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsstätte damit, wo Haupt- und Nebenfluchtwege verlaufen sollen, wie komplex diese ausfallen und welche besonderen Gefährdungen in den Räumlichkeiten bestehen. Hier wird in der Regel schnell klar, ob eine Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit besteht. Das ist nach der ASR A2.3 der Fall, wenn:
- Fluchtwege besonders unübersichtlich ausfallen und beispielsweise über Zwischengeschosse führen
- Häufig ortsunkundige Personen im Gebäude zugegen sind
- In der Arbeitsstätte eine erhöhte Gefährdung zu beachten ist
- Benachbarte Gebäude für eine höhere Gefährdung sorgen
Doch damit nicht genug: Unternehmen, die sich auf sehr weitläufige Räumlichkeiten erstrecken, benötigen ebenfalls einen Flucht- und Rettungsplan. Auch für räumlich ausgedehnte Arbeitsstätten besteht die Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit, sowie für Arbeitsstätten, in denen sich auch Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten.Explizit werden Schulen und Kindertagesstätten genannt: Auch hier ist das Planmaterial erforderlich.
Das muss im Flucht- und Rettungsplan stehen
Nicht nur zur Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit werden wichtige Details mit auf den Weg gegeben, sondern auch zum Inhalt des Planmaterials. Zunächst ist eine Umrandung mit der Bezeichnung Flucht- und Rettungsplan erforderlich, dann werden die Grundrisse der Räumlichkeiten mit dem Hauptfluchtweg in hellem Grün benötigt. Notausgänge sind ebenso zu markieren, wie Brandbekämpfungseinrichtungen. Der Standort des Betrachters ist dabei mit einem blauen Punkt und der entsprechenden Beschriftung zu vermerken. Erste-Hilfe-Einrichtungen werden hingegen mit den entsprechenden Piktogrammen in Grün verzeichnet. Eine Legende erklärt, was die einzelnen Sicherheitszeichen im Flucht- und Rettungsplan bedeuten, gleichzeitig sind aber auch Verhaltensregeln für den Brand- und Notfall anzugeben – und das in Rot, beziehungsweise Grün. Eine Übersicht über die Arbeitsstätte im Gebäude, beziehungsweise Gebäudeabschnitt sorgt für eine noch bessere Orientierung bei der Evakuierung. Nicht zu vergessen ist auch, dass eine Sammelstelle für die Mitarbeiter angegeben werden muss, die nach der Evakuierung zum Prüfen der Vollständigkeit aller Personen aufzusuchen ist.
Weitere Details zur Flucht- und Rettungsplan Gestaltung
In Bezug auf die Gestaltung sind weitere Angaben zu beachten, wenn das Planmaterial übersichtlich ausfallen und schnell zum richtigen Fluchtweg verhelfen soll. So muss das Flucht- und Rettungsplan Krankenhaus oder Schule Modell beispielsweise im gesamten Gebäude vereinheitlicht werden. Das Format A3 ist zu beachten – für einzelne Zimmer wie Hotelzimmer oder Flucht- und Rettungsplan Kindergarten Abschnitte kann auch A4 verwendet werden. Allgemein ist auf eine gute Lesbarkeit zu achten, sowie auf die farbliche Gestaltung zur besseren Übersicht und Orientierung. Als Hintergrund ist stets Weiß oder Nachleuchtend-Weiß zu wählen.
Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit: Alles zur Montage
Geht es um die Montage des Flucht- und Rettungsplanes, sollte ein Ort ausgewählt werden, den Mitarbeiter und Besucher häufig durchqueren. Beispielsweise ein Foyer oder der Eingangsbereich zur Arbeitsstätte. Hier ist die Flucht- und Rettungsplan Notwendigkeit zu beachten, das Planmaterial in 1,60 Metern Höhe anzubringen – damit dieses auch wirklich für alle Betrachter lesbar ist. Der Flucht- und Rettungsplan sollte gut sichtbar angebracht und nicht durch Dekorationen verdeckt werden.
Der richtige Rahmen macht zur Flucht- und Rettungsplan Montage viel aus. So erleichtert ein Klapprahmen den Wechsel des Planmaterials, während das richtige Rahmenmaterial das Innere vor den Auswirkungen des Brandes schützen kann. So kann beispielsweise ein hitzebeständiger Rahmen aus Aluminium gewählt werden – anstelle von Holz oder oft kostengünstigerem Kunststoff.
Auch das ist zu beachten: Arbeitgeber müssen Mitarbeiter unterweisen
Auch eine Art Flucht- und Rettungsplan Lehrgang muss vom Arbeitgeber bedacht werden – und das im besten Fall einmal im Jahr. Es ist eine Flucht- und Rettungsplan Unterweisung der Mitarbeiter durchzuführen. Und das nicht nur bei deren Einstellung, sondern auch in regelmäßigen Abständen und sofort, wenn sich Fluchtweg oder Standorte der Hilfsmittel geändert haben. Die Mitarbeiter sollten eine Art Flucht- und Rettungsplan Fortbildung durchlaufen, bei der sie:
- Sich mit der Handhabung von Brandschutzhilfsmitteln vertraut machen
- Die Evakuierung für den Ernstfall proben
- Vorsichtsmaßnahmen besprechen – beispielsweise zur Lagerung von brennbarem Material
- Sich mit dem Verhalten rund um die Erste-Hilfe vertraut machen
- Die Überprüfung der Vollständigkeit aller Mitarbeiter an der Sammelstelle, sowie die Einleitung von Rettungsmaßnahmen proben
Fest steht: Je besser alle Mitarbeiter unterwiesen werden, desto weniger Panik und Chaos kommt im Ernstfall auf. Dadurch wird Zeit gespart, die einer schnellen Flucht / Evakuierung zugute kommt – und einen professionellen Ablauf erlaubt. Je besser Mitarbeiter zusammenarbeiten, um Brandquellen einzudämmen, die Feuerwehr zu rufen und Kollegen behilflich zu sein, desto mehr Sicherheit kann auch beim Auftreten eines Notfalls geboten werden. Leider handelt es sich hierbei um einen Punkt, den viele Unternehmen Jahr für Jahr vernachlässigen – und das, obwohl es wichtig ist, auch auf die Aktualität der Unterweisungen zu achten.